Festsetzung von Messen, Märkten und Ausstellungen
Messen, Ausstellungen und Märkte (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Spezialmarkt) müssen vom Veranstalter beantragt und von der zuständigen Behörde festgesetzt werden. Die Festsetzung wird durch einen Bescheid erteilt und ist mit "Marktprivilegien" verbunden.