Nr. 77320
Gefahrgut

Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte

Die IHKs Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Limburg, Offenbach und Wiesbaden haben die Aufgaben zur Schulung von Gefahrgutfahrern und Gefahrgutbeauftragten auf die IHK Lahn-Dill übertragen. Ein erfahrenes und kompetentes Team berät Sie zu Fragen zur Ausbildung. Über 30 anerkannte Gefahrgutveranstalter bieten ihre Leistungen im Bereich des Gefahrgutservicebüros an. Dazu haben wir Veranstalterlisten, Anmeldeformulare, Satzungen und Prüfungstermine für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte eingestellt.
Prüfung

Laut § 3, Absatz 3 der „Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen“ (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) darf als Gefahrgutbeauftragter nur bestellt werden, wer „Inhaber eines Schulungsnachweises“ ist, und zwar für den entsprechenden Verkehrsträger, mit dem Gefahrgüter befördert werden sollen: Straße, Eisenbahn, Binnenschiff und Seeschifffahrt. Im Folgenden finden Sie alle Informationen, wie Sie diesen Schulungsnachweis im Rahmen einer Gefahrgutbeauftragtenprüfung erwerben können.

Gefahrgut / ADR
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