Gefahrgut / ADR
Gefahrgutfahrer
Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein. Lange galt dies nur, wenn Fahrzeuge für die Beförderung eingesetzt wurden, deren höchstzulässige Gesamtmasse 3,5 t (inkl. Anhänger) übersteigt. Am 1. Januar 2007 ist diese Gewichtsgrenze entfallen.
Seit 2007 müssen alle Fahrzeugführer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des eingesetzten Fahrzeuges, im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein. Neben dem Besuch einer Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.
Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.
Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.
Verlust der ADR-Card (Ersatzbescheinigung)
Im Falle des Diebstahls oder Verlustes der ADR-Schulungsbescheinigung kann der Inhaber unter Angabe des Grundes eine Ersatzbescheinigung beantragen. Die Ausstellung der Ersatzbescheinigung kostet 35,00 €.
Downloads für Gefahrgutfahrer
- Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ADR (Nr. 5985156)
- Anerkannte Veranstalter gem. Kapitel 8.2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB) (Nr. 5780022)
- Antrag zur Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 520 KB) (Nr. 5780282)
- Fotobogen ADR (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 26 KB) (Nr. 5780032)
Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
Gemäß Kapitel 1.3 ADR müssen Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter im Unternehmen beteiligt sind, unterwiesen werden. Das Personal muss vor der Übernahme von Pflichten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Beschäftigung stehen, gemäß Abschnitt 1.3.2 unterwiesen sein. Das Personal muss mit der allgemeinen Bestimmung der Gefahrgutvorschriften und mit den besonderen Verantwortlichkeiten und Aufgaben vertraut gemacht werden. Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungen zu ergänzen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen. Die zuständige Behörde kann jederzeit die Aufzeichnungen über die erhaltene Unterweisung aller beteiligten Personen einfordern. Der Arbeitgeber hat diese daher aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Ziel der Unterweisung muss es sein, dem Personal die sichere Handhabung und die Notfallmaßnahmen zu verdeutlichen.
Downloads für Veranstalter
- Satzung Gefahrgutfahrer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB) (Nr. 5780134)
- Anmeldung - Gefahrgutfahrerschulung (Nr. 4612106)
- Fotobogen ADR (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 26 KB) (Nr. 5780240)
- Antrag Anerkennung z. Durchführung von Lehrgängen Kap. 8.2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 114 KB) (Nr. 5780148)
- Antrag Anerkennung der Lehrkräfte (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 90 KB) (Nr. 5780152)
Downloads Kurspläne 2025
- Basiskurs (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 415 KB) (Nr. 5780226)
- Aufbaukurs Tank (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 277 KB) (Nr. 5780224)
- Aufbaukurs Klasse 1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 309 KB) (Nr. 5780218)
- Aufbaukurs Klasse 7 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 301 KB) (Nr. 5780216)
- Auffrischungsschulung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 406 KB) (Nr. 5780220)