Nr. 72000
Export

Exportkontrolle

Russland

Die sogenannte „No-Russia-Klausel“ gilt für Verkäufer bestimmter Güter ab dem 20. März 2024.

Russland-Sanktionen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die allgemeine Hinweispflicht für Jedermann („Jedermannspflicht“) im Rahmen der EU-Sanktionen gegenüber Russland inhaltlich ausgearbeitet.

International

Am 29. Juni 2024 wurden restriktive Maßnahmen gegen Belarus verabschiedet, die die bestehenden EU-Sanktionen gegen das Land erweitern und verschärfen. Hierzu gehört auch eine No-Belarus-Klausel, die in Verträge aufgenommen werden muss.

EU - USA - Russland
Non-Dual-Use-Erklärung

Die Verantwortung für die Einhaltung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften kann nicht verlagert werden.

Embargomaßnahmen

Durch den Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen mit Iran und die Blocking-Verordnung der EU ist eine neue und unübersichtliche Situation entstanden. Als problematisch erweist sich insbesondere die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Genehmigungspflicht bei Export

In der Ausfuhrliste und den Anhängen der EG Dual-Use-Verordnung sind Güter gelistet, die ausfuhrgenehmigungspflichtig sind. Die Listen enthalten neben Waren auch Software und Technologie.

Exportkontrolle Güterlisten

Bestimmte Güter dürfen aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit nur mit einer Genehmigung in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Diese Güter finden Sie in der Ausfuhrliste und in Anhang I der EG-Dual-use-Güter-Verordnung.

Julian Jäckel

Referat Außenwirtschaft