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Carnet A.T.A.-Verfahren

AKTUELL: Neues Standardverfahren – Ab 15. Juni 2023 können Carnet ATA/CPD online beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Carnet A.T.A.?

Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, dass der Vereinfachung der Zollformaliäten bei der vorübergehenden Verwendung bestimmter Waren im Ausland dient. Dies sind Messegüter, Berufsausrüstung sowie Warenmuster. Länderspezifisch kann es allerdings Einschränkungen oder Erweiterungen geben.

Vorteile des Carnet A.T.A.

Eine Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern entfällt. Carnets bieten zusätzlich den Vorteil einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Wer stellt Carnets A.T.A. aus?

In Deutschland hat der DIHK die Funktion des Zollbürgen übernommen und die Industrie- und Handelskammern zur Ausstellung von Carnets A.T.A. ermächtigt. Das damit verbundene nicht unbeträchtliche Risiko, das der DIHK in dieser Funktion trägt, ist durch einen Rückversicherungsvertrag bei der Allianz Trade abgedeckt.

Wer kann ein Carnet A.T.A. beantragen?

Alle natürlichen Personen, Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bezirk der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für ein Carnet setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: der IHK-Ausstellungsgebühr (hier wird zwischen IHK-Mitglied und Nicht-Mitglied unterschieden), dem ICC-Entgelt, der Kautionsversicherung und den Kosten für Formulare. Eine genaue Übersicht der Kosten finden Sie unter: Versicherungsentgelt Carnet ATA - IHK Lahn-Dill

Welche Länder sind am Carnet A.T.A.-Verfahren beteiligt?

In mehr als 35 Staaten außerhalb der Europäischen Union - alle Carnetanwenderstaaten befinden sich als Auflistung vorne auf dem Carnet-Deckblatt - können Waren unter Deckung eines Carnet A.T.A. verwendet werden. Vor dem Ausfüllen eines Carnet A.T.A. Vordruckes setzen Sie sich bitte unbedingt mit Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer in Verbindung, um die speziellen Anforderungen des Empfangslandes zu prüfen!

Besonderheit - Carnet C.P.D. für Taiwan:

Die vorübergehende Ausfuhr von Waren nach Taiwan kann nur mit dem Carnet C.P.D. erfolgen.

Gültigkeitsdauer des Carnet A.T.A.

Das Carnet ist grundsätzlich 1 Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit sind beliebig viele Ausfuhren der im Carnet bezeichneten Waren möglich. Bitte prüfen Sie vor Verwendung des Carnets, ob genügend Einlegeblätter, abhängig von der Anzahl der Reisen bzw. Ausfuhren, für die erforderlichen Zollabfertigungen vorhanden sind.
Die Einlegeblätter in gelber Farbe sind bestimmt für die zollamtlichen Bescheinigungen der Ausfuhr und Wiedereinfuhr in der EU.
Die Einlegeblätter in weißer Farbe sind bestimmt für die Zollabfertigungen zur vorübergehenden Einfuhr und anschließender Wiederausfuhr im Verwendungsland.
Die blauen Einlegeblätter sind bestimmt zum Transit eines Landes bzw. für die Anweisung eines Grenzzollamtes zu Messe- oder Binnenzollämtern. Für Transitabfertigungen werden 2 Blätter benötigt. Deshalb werden diese paarweise ausgestellt. Sofern im Einzelfall nicht genau feststeht, über welche Länder der Versand stattfindet, ist es ratsam, dem Carnet ein oder zwei Blattpaare mehr einzufügen. Die IHK berät Sie gern, in welchen Fällen das Carnet Transitblätter enthalten sollte.

Bearbeitungsweg

  1. Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen - IHK Lahn-Dill
  2. Die im Carnet aufgeführten Waren sind zusammen mit dem bewilligten und mit Dienstsiegel und Unterschrift der IHK versehenen Carnet vor dem Versand bzw. der Verwendung im Ausland einem deutschen Zollamt, möglichst dem örtlich zuständigen Ausfuhr- bzw. Binnenzollamt zur "zollamtlichen Eröffnung" und zur "Nämlichkeitssicherung" der Ware/n vorzuführen. Die entsprechenden Vermerke zur "Identitätssicherung" nimmt das deutsche Zollamt in den dafür vorgesehenen dunkelunterlegten Feldern auf den Seiten eins und zwei vor. Gleichzeitig behandelt dieses Zollamt auch den ersten gelben Ausfuhrabschnitt. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen und Abfertigungsdauer auf Flughäfen!
  3. Bitte fertigen Sie sich vor Antritt der Reise, aber nach der Nämlichkeitssicherung, eine Kopie des Carnetdeckblattes mit Warenliste und Nämlichkeitsvermerk an.
    Dies kann bei Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei Verlust des Dokumentes oder auch möglichen Reklamationen ausländischer Zollbehörden eine Hilfe sein.
  4. Veränderungen in einem Carnet, auch das Einfügen von zusätzlichen Einlegeblättern in laufende Carnets, sind nur unter Einschaltung der zuständigen IHK zulässig.
Achtung: Für ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter ist auch bei Verwendung eines Carnets eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamt für Wirtschaft und Exportkontrolle (BAFA) in Eschborn erforderlich.

Hinweise zur Zollbehandlung

Bei Abfertigung an einem Grenz- oder Binnenzollamt des Einfuhrlandes (Einfuhr, Ausfuhr oder Transit) prüfen Sie bzw. der beauftragte Reisende bitte unverzüglich die Eintragungen des Zollbeamten und achten Sie bitte insbesondere auf die korrekte Eintragung der mitgeführten Warenpositionen und mögliche verkürzte Wiederausfuhrfristen. Eingetragene Fristen sind unbedingt einzuhalten. Ist sofort zu übersehen, dass diese Frist nicht ausreicht, um Änderung der Frist ersuchen. Stellt sich später heraus, dass die Frist zu kurz ist, vom nächsten Zollamt des Einfuhrlandes Frist verlängern lassen.
Bei Verkauf und Verzollung von Carnet-Ware im Ausland immer das Carnet vorlegen und die Verzollung darin eintragen lassen. Verzollungen bitte rechtzeitig, möglichst einige Wochen vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist auf den Namen des ausländischen Kunden einleiten. Bitte hierbei beachten, dass Einfuhrabgaben eventuell durch Präferenzdokumente, wie EUR.1 oder Ursprungserklärungen ermäßigt werden können.
Denken Sie bitte daran, dass im Falle eines endgültigen Verbleibs von Carnet-Ware im Ausland der zollrechtliche Status wechselt. Aus einer vorübergehenden Ausfuhr wird eine endgültige Ausfuhr. Der deutsche Zoll benötigt deshalb nachträglich eine Ausfuhranmeldung!

Nach Beendigung der Reise

Die Carnets sind der IHK unaufgefordert zurückzureichen - sobald sie nicht mehr benötigt werden - spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer. Bei offensichtlich nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets oder sonstigen Unregelmäßigkeiten und Problemen im Zusammenhang mit der Verwendung eines Carnet A.T.A. nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Carnet-Bearbeiter der IHK auf. Bei unkorrekter Verwendung des Carnet A.T.A. drohen Zollforderungen des Auslandes. Die IHK kann ggf. bei erforderlichen Bereinigungen helfen.

Einige wichtige Leitsätze:

  • Bei jeder Ein- und Ausfuhr das Carnet zollamtlich abfertigen lassen und die Abfertigung, vor allem Fristen für Wiederausfuhr oder Wiedergestellung überprüfen - nicht durchwinken lassen!·
  • Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen beachten und Abfertigungsdauer auf Flughäfen einplanen! ·
  • Ohne Einverständnis der IHK keine Veränderungen in einem Carnet vornehmen!·
  • Gültigkeitsdatum und Verwendungsfristen beachten und rechtzeitig das Carnet an die IHK zurückgeben!