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Entgelte für die Ausstellung eines Carnets A.T.A.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), vertreten duch die Industrie- und Handelskammern, ist selbstschuldnerischer Bürge im Carnet A.T.A.-Verfahren für Einfuhrabgaben im Verwendungsland. Zur Abdeckung des Zahlungsrisikos wurde mit der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA ein Rückversicherungsvertrag abgeschlossen. 
Mit dem Antrag auf Ausstellung eines Carnets A.T.A. beantragen Sie daher gleichzeitig den Abschluss einer Kautionsversicherung. Das von uns vereinnahmte und an die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA abzuführende Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen (Absicherung des Zollrisikos) bestimmt.
Hiermit ist jedoch kein Abschluss einer Transportversicherung oder einer Versicherung bezüglich möglicherweise für Sie entstehender Einfuhrabgabeschulden in Drittländern verbunden.
Die Höhe des Versicherungsentgeltes (PDF-Datei · 145 KB) richtet sich nach dem Gesamtwert der im Carnet aufgeführten Waren.

für IHK Mitglieder für Nichtmitglieder
IHK Ausstellungsgebühr
45,- Euro
60,- Euro
ICC Entgelt einschl. USt.
14,28 Euro
14,28 Euro
Versicherungsentgelt
siehe “Weitere Informationen”
IHK Bearbeitungsgebühr
(bei Rückgabe nicht ordnungsgemäß erledigter Carnets)
30,- Euro
30,- Euro
Carnet Formular (1 Heft)
3,05 Euro
3,05 Euro
Carnet-Ergänzungsblätter
(1 Satz=10 Stück)
(Fomulare werden direkt bei der Abholung in Rechnung gestellt)
3,05 Euro
3,05 Euro
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat zum 01.01.2023  das ICC Entgelt erhöht.
•    Ab 01.01.2023: EUR 12 pro Carnet ATA zzgl. USt (bisher EUR 8 pro Carnet)

(Quelle: DIHK)