Amtslöschung einer GmbH
Die Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister ist nur möglich, wenn die GmbH kein verteilungsfähiges Vermögen mehr besitzt, das zur Gläubigerbefriedigung verwertbar wäre. Das OLG Frankfurt gibt Hinweise, welche Tatsachen für die Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft sprechen.