Gewerberecht

Vermittler für erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Vermittler, die im Bereich der Versicherungsvermittlung/-beratung, Finanzanlagenvermittlung, Honorar-Finanzanlagenberatung und Immobiliardarlehensvermittlung gewerblich tätig werden wollen, benötigen eine Erlaubnis für den einzelnen Tätigkeitsbereich.

Erlaubnispflicht für die Tätigkeiten nach § 34d, § 34f, § 34h, § 34i GewO

Unter den nachfolgenden Links finden Sie zu den einzelnen Bereichen die notwendigen Informationen, Merkblätter sowie verschiedene Antrags- und Änderungsformulare.
Wir sind umgezogen! Bitte denken Sie an die Aktualisierung Ihrer verpflichtenden Angaben im Impressum und in den Erstinformationen (für Versicherungsvermittler-/berater, Finanzanlagenvermittler bzw. Honar-Finanzanlagenberater) hinsichtlich unserer Anschrift als Ihre Aufsichtsbehörde: Unter Sachsenhausen 5 - 7, 50667 Köln.
EU-Geldwäscheverordnung
Ab dem 10. Juli 2027 bringt die Geldwäscheverordnung für Vermittler, insbesondere auch für Immobiliardarlehensvermittler, Änderungen mit sich. Was Vermittler beachten müssen, erläutern wir hier.