Recht

Vermittler für erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Vermittler, die im Bereich der Versicherungsvermittlung, Finanzanlagenvermittlung, Honorarfinanzanlagenberatung und Immobiliardarlehensvermittlung gewerblich tätig werden wollen, benötigen eine Erlaubnis für den einzelnen Tätigkeitsbereich.

Erlaubnispflicht für die Tätigkeiten nach § 34d, § 34f, § 34h, § 34i GewO

Unter den nachfolgenden Links finden Sie zu den einzelnen Bereichen die notwendigen Informationen, Merkblätter sowie verschiedene Antrags- und Änderungsformulare.