Gewerberecht
Vermittler für erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Vermittler, die im Bereich der Versicherungsvermittlung/-beratung, Finanzanlagenvermittlung, Honorar-Finanzanlagenberatung und Immobiliardarlehensvermittlung gewerblich tätig werden wollen, benötigen eine Erlaubnis für den einzelnen Tätigkeitsbereich.
Erlaubnispflicht für die Tätigkeiten nach § 34d, § 34f, § 34h, § 34i GewO
Unter den nachfolgenden Links finden Sie zu den einzelnen Bereichen die notwendigen Informationen, Merkblätter sowie verschiedene Antrags- und Änderungsformulare.
- Versicherungsvermittler / Versicherungsberater
- Finanzanlagenvermittler
- Honorar-Finanzanlagenberater
- Immobiliardarlehensvermittler / Honorar-Immobiliardarlehensberater
Wir sind umgezogen! Bitte denken Sie an die Aktualisierung Ihrer verpflichtenden Angaben im Impressum und in den Erstinformationen (für Versicherungsvermittler-/berater, Finanzanlagenvermittler bzw. Honar-Finanzanlagenberater) hinsichtlich unserer Anschrift als Ihre Aufsichtsbehörde: Unter Sachsenhausen 5 - 7, 50667 Köln.
EU-Geldwäscheverordnung
Ab dem 10. Juli 2027 bringt die Geldwäscheverordnung für Vermittler, insbesondere auch für Immobiliardarlehensvermittler, Änderungen mit sich. Was Vermittler beachten müssen, erläutern wir hier.
Ab dem 10. Juli 2027 bringt die Geldwäscheverordnung für Vermittler, insbesondere auch für Immobiliardarlehensvermittler, Änderungen mit sich. Was Vermittler beachten müssen, erläutern wir hier.