Gewerberecht
Vermittler für erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Vermittler, die im Bereich der Versicherungsvermittlung/-beratung, Finanzanlagenvermittlung, Honorar-Finanzanlagenberatung und Immobiliardarlehensvermittlung gewerblich tätig werden wollen, benötigen eine Erlaubnis für den einzelnen Tätigkeitsbereich.
Erlaubnispflicht für die Tätigkeiten nach § 34d, § 34f, § 34h, § 34i GewO
Unter den nachfolgenden Links finden Sie zu den einzelnen Bereichen die notwendigen Informationen, Merkblätter sowie verschiedene Antrags- und Änderungsformulare.
- Versicherungsvermittler / Versicherungsberater
- Finanzanlagenvermittler
- Honorar-Finanzanlagenberater
- Immobiliardarlehensvermittler / Honorar-Immobiliardarlehensberater
Wir sind umgezogen! Bitte denken Sie an die Aktuslierung Ihrer verpflichtenden Angaben im Impressum und in den Erstinformationen (für Versicherungsvermittler-/berater, Finanzanlagenvermittler bzw. Honar-Finanzanlagenberater) hinsichtlich unserer Anschrift als Ihre Aufsichtsbehörde: Unter Sachsenhausen 5 - 7, 50667 Köln.
Registrierungspflicht für Vermittler: Auch Vermittler fallen unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes und müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Weitere Hinweise finden Sie unter der Dok-Nr. 5927316.