Recht
Arbeitserlaubnis: Übersicht der Sonderregeln nach Berufen
Für bestimmte Berufe gelten besondere Regelungen, wenn Sie ausländische Staatsangehörige in Deutschland einstellen möchten.
Personen mit einer Nicht-EU-Staatsangehörigkeit dürfen in Deutschland nur arbeiten, wenn sie eine entsprechende Arbeitserlaubnis haben. Das Ausländerrecht ist sehr komplex und bietet verschiedene Möglichkeiten je nach Qualifikation der Person und der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Darüber informieren wir in unserem Artikel Beschäftigung Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger.
Außerdem unterscheidet das Ausländerrecht auch nach dem Beruf.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Komplexität des Ausländerrechts kann diese Übersicht nicht alle Berufe und Tätigkeiten, für die es Sondervorschriften gibt, abbilden.
Lesen Sie zu den Voraussetzungen für die einzelnen Berufe unbedingt auch die jeweiligen Vorschriften nach.
Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der persönlichen Beratung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer/innen.
Ärzte und Tierärzte (Gruppen 221 und 225)
- Rechtsgrundlage: § 18g Abs. 1 S. 2 AufenthG
- Kurzbeschreibung: Blaue Karte EU mit Zustimmung Bundesagentur für Arbeit
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Ausländer, die aus karitativen Gründen in der Bundesrepublik beschäftigt sind
- Rechtsgrundlage: § 14 BeschV, § 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Vorübergehende Beschäftigung ohne Zustimmung Bundesagentur für Arbeit;
- Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion, Vorübergehende Beschäftigungserlaubnis
Ausländische Studierende und Schüler von Hoch- und Fachschulen, wenn die Bundesagentur für Arbeit die Beschäftigung vermittelt hat
- Rechtsgrundlage: § 14 BeschV,§ 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Vorübergehende Beschäftigung ohne Zustimmung Bundesagentur für Arbeit;
- Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion, Vorübergehende Beschäftigungserlaubnis
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
- Rechtsgrundlage: § 24a BeschV
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Betriebliche Weiterbildung, bestimmte Fälle
- Rechtsgrundlage: § 17 BeschV, § 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Dolmetscherinnen und Dolmetscher
- Rechtsgrundlage: § 22 BeschV, § 30 BeschV
- Vorübergehende Beschäftigung ohne Zustimmung Bundesagentur für Arbeit
- Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Fotomodelle, Werbetypen, Mannequins oder Dressmen
- Rechtsgrundlage: § 22 BeschV, § 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Vorübergehende Beschäftigung ohne Zustimmung Bundesagentur für Arbeit;
- Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Freiwilligendienst in der Europäischen Union, Teilnehmender des Freiwilligendienst
- Rechtsgrundlage: § 22 BeschV, § 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (Gruppe 133)
- Rechtsgrundlage: § 18g Abs. 1 S. 2 AufenthG
- Kurzbeschreibung: Blaue Karte EU mit Zustimmung Bundesagentur für Arbeit
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (Gruppe 133)
Rechtsgrundlage: § 18g II AufenthG
Kurzbeschreibung: Blaue Karte EU mit Zustimmung Bundesagentur für Arbeit
Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Kurzbeschreibung: Blaue Karte EU mit Zustimmung Bundesagentur für Arbeit
Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen wie zum Beispiel der Kinderbetreuung oder im Gesundheitswesen (Gruppe 134)
- Rechtsgrundlage: § 18g Abs. 1 S. 2 AufenthG
- Kurzbeschreibung: Blaue Karte EU mit Zustimmung; Bundesagentur für Arbeit
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik (Gruppe 132)
- Rechtsgrundlage: § 18g Abs. 1 S. 2 AufenthG
- Kurzbeschreibung: Blaue Karte EU mit Zustimmung; Bundesagentur für Arbeit
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Geschäftsreisende
- Rechtsgrundlage: § 16 BeschV, § 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Definition beachten! Keine Zustimmung Bundesagentur für Arbeit;
- Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Informations- und Kommunikationstechnologie
- Rechtsgrundlage: § 6 BeschV
- Kurzbeschreibung: Regelung für Berufserfahrene
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Informations- und Kommunikationstechnologie, akademische und vergleichbare Fachkräfte (Gruppe 25)
- Rechtsgrundlage: § 18g Abs. 1 S. 2 AufenthG
- Kurzbeschreibung: Blaue Karte EU mit Zustimmung Bundesagentur für Arbeit
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Informations- und Kommunikationstechnologie, akademische und vergleichbare Fachkräfte (Gruppe 25)
- Rechtsgrundlage: § 18g II AufenthG
- Kurzbeschreibung: Blaue Karte EU mit Zustimmung Bundesagentur für Arbeit ohne akademischen Abschluss
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte - IHK Köln
Ingenieure und Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers
- Rechtsgrundlage: § 5 BeschV
- Kurzbeschreibung: Keine Zustimmung Bundesagentur für Arbeit erforderlich
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
- Rechtsgrundlage: § 20 BeschV, § 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Keine Zustimmung Bundesagentur für Arbeit; Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Journalistinnen und Journalisten
- Rechtsgrundlage: § 18 BeschV, § 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Keine Zustimmung Bundesagentur für Arbeit, Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Künstler (bestimmte Berufsgruppen sowie Hilfspersonal usw.)
- Rechtsgrundlage: § 22 BeschV, § 25 BeschV, § 30 BeschV
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Lehrkräfte (Gruppe 23)
- Rechtsgrundlage: § 18g Abs. 1 S. 2 AufenthG
- Kurzbeschreibung: Blaue Karte EU mit Zustimmung Bundesagentur für Arbeit
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Lehrkräfte an staatlichen Schulen oder zur Sprachvermittlung an Hochschulen
- Rechtsgrundlage: § 5 BeschV
- Kurzbeschreibung: Keine Zustimmung Bundesagentur für Arbeit erforderlich
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Leitende Angestellte
- Rechtsgrundlage: § 3 BeschV, § 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Erleichterter Zugang mit Zustimmung Bundesagentur für Arbeit;
- Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Mitglied eines Organs einer juristischen Person, das zur gesetzlichen Vertretung befugt ist
- Rechtsgrundlage: § 3 BeschV, § 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Erleichterter Zugang mit Zustimmung Bundesagentur für Arbeit; Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte, Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Monteure unter bestimmten Voraussetzungen bei Werklieferungsverträgen
- Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 BeschV, § 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Keine Zustimmung Bundesagentur für Arbeit, Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion, Ausländische Arbeitskräfte für Montage und Demontage | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure (Gruppe 21)
- Rechtsgrundlage: § 18g Abs. 1 S. 2 AufenthG
- Kurzbeschreibung: Blaue Karte EU mit Zustimmung Bundesagentur für Arbeit
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Person, die für die Ausübung einer inländischen qualifizierten Beschäftigung über besondere, vor allem unternehmensspezifische Spezialkenntnisse verfügt
- Rechtsgrundlage: § 3 BeschV
- Kurzbeschreibung: Erleichterter Zugang mit Zustimmung Bundesagentur für Arbeit
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Pflegehilfskräfte
- Rechtsgrundlage: § 22a BeschV
- Kurzbeschreibung: Gilt ab 1. März 2024
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
Praktikanten (bestimmte)
- Rechtsgrundlage: § 15 BeschV, § 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Keine Zustimmung Bundesagentur für Arbeit; Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion, Vorübergehende Beschäftigungserlaubnis
Reiseleiterinnen und Reiseleiter
- Rechtsgrundlage: § 22 BeschV, § 30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Sonstige akademische und verwandte Gesundheitsberufe wie Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten etc. (Gruppe 226)
- Rechtsgrundlage: § 18g Abs. 1 S. 2 AufenthG
- Kurzbeschreibung: Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Spezialisten
- Rechtsgrundlage: § 3 BeschV
- Kurzbeschreibung: Definition Spezialist beachten!
Spezialitätenköche
- Rechtsgrundlage: § 11 BeschV
- Weitere Informationen: Vorübergehende Beschäftigungserlaubnis
Sportler (bestimmte Berufsgruppen)
- Rechtsgrundlage: § 22 BeschV, § 23 BeschV, §30 BeschV
- Kurzbeschreibung: Keine Zustimmung Bundesagentur für Arbeit; Nichtbeschäftigungsfiktion Kurzaufenthalte
- Weitere Informationen: Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Sprachlehrer
- Rechtsgrundlage: § 11 BeschV
- Weitere Informationen: Vorübergehende Beschäftigungserlaubnis
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
- Rechtsgrundlage: § 5 BeschV, § 30 BeschV
- Weitere Informationen: Arbeitserlaubnis für Fachkräfte, Kurzfristige Aufenthalte – Nichtbeschäftigungsfiktion
Mitgliedsunternehmen der IHK Köln und solchen Personen, die in der Region Köln die Gründung eines Unternehmens planen, erhalten gerne weitere Informationen.