Gesellschaftsrecht

Informationen zu Adress- und Gewerbeverzeichnisanbietern

Immer wieder werden Unternehmern Angebote von rein privatwirtschaftlich geführten und herausgebenden Adress- und Gewerbeverzeichnisanbietern unterbreitet.
Bitte prüfen Sie die Ihnen vorliegenden Rechnungen und Vertragsangebote genau und zahlen Sie nur aufgrund einer Zahlungsaufforderung direkt an die staatlichen Stellen unter Angabe des Kassenzeichens.
Bei oberflächlicher Betrachtung sehen diese Formulare aus wie manches Schreiben einer öffentlichen Institution oder Behörde, z. B. wie die Kostenrechnung der Gerichtskasse über eine Registereintragung. Oft sind sogar Signets oder typische Farbgebungen und Schriftarten nachgeahmt.
Einige dieser Angebote enthalten Auszüge aus den gerichtlichen Bekanntmachungen und verstärken so den Eindruck, sie stammten von einer staatlichen bzw. gerichtlichen Stelle. Erst im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschließt sich der wahre Zweck.
Allein durch Überweisen des genannten Rechnungsbetrages oder ergänzen einer Telefonnummer auf dem sogenannten „Korrekturbogen“ und der Rücksendung des Formulars kommt ein Vertrag zustande.

Daher prüfen Sie ganz genau:

  • Kennen Sie den Absender?
  • Kennen Sie das beworbene Verzeichnis?
  • Prüfen Sie, ob eine Veröffentlichung Ihrer handels- oder markenregisterlichen Eintragung notwendig ist!
  • Fehlende Angaben zur Adresse oder Geschäftsführung des Absenders sollten Sie stutzig machen!
Schicken Sie zweifelhafte Formulare zur Prüfung an Ihre IHK und leisten Sie keine voreiligen Zahlungen.
Rechnungen für gerichtliche Eintragungen in das Handelsregister erhalten Sie nur von den Gerichtskassen. Die Gerichte beauftragen auch keine privaten Inkassounternehmen.
Erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen bei Ihrer IHK, dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, Ihrem Notar oder bei Ihrem zuständigen Registergericht.