Gesellschaftsrecht

Vorsicht vor offiziell aussehenden Rechnungen!

Viele Unternehmer erhalten Anschreiben, die wie eine Kostenrechnung der Gerichtskasse über eine Registereintragung aufgemacht sind. Hierbei handelt es sich aber lediglich um Offerten von Adress- und Gewerbeverzeichnisanbietern, es besteht keinerlei Pflicht zur Zahlung!
Rechnungen für gerichtliche Eintragungen in das Handelsregister erhalten Sie nur von den Gerichtskassen. Die Gerichte beauftragen auch keine privaten Inkassounternehmen.
Bitte prüfen Sie jedes Schreiben genau, bevor Sie es unterschreiben oder die Zahlung veranlassen:
  • Kennen Sie den Absender?
  • Kennen Sie das beworbene Verzeichnis?
  • Fehlende Angaben zur Adresse oder Geschäftsführung des Absenders sollten Sie stutzig machen!
Schicken Sie zweifelhafte Formulare zur Prüfung an Ihre IHK und leisten Sie keine voreiligen Zahlungen.