International

Russland-Ukraine-Krieg

Informationen und Beratung für Unternehmen, die von den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges betroffen sind.
Die aktuelle Situation in der Ukraine stellt viele Unternehmen, die geschäftliche Beziehungen zur Russischen Föderation oder Ukraine unterhalten, vor große Herausforderungen. Die Unternehmen sorgen sich um Mitarbeiter, Geschäftspartner und Familienangehörige. Die massiven Sanktionen der EU gegen Russland führen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit.
Wir haben für Sie die aktuellen Entwicklungen im Bereich der EU-Sanktionen zusammengestellt, informieren über Reisebestimmungen und berichten zu den neuesten Vorgaben.

Aktuelle Situation in der Ukraine

Das Auswärtige Amt warnt auf seiner Website vor Reisen in die Ukraine und fordert deutsche Staatsangehörige auf, dringend das Land zu verlassen. Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wieder aufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch keine konsularischen Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.
Es wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen, damit man schnell informiert werden kann.
Die Informationen des Auswärtigen Amts werden laufend aktualisiert und ergänzt.

Ihre Ansprechpartnerin in der IHK Köln

Gudrun Grosse
Tel. 0221 1640-1561
E-Mail: gudrun.grosse@koeln.ihk.de

Geflüchtete: Hinweise zu Aufenthalt und Beschäftigung in der Bundesrepublik

Aktuelle Informationen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf seiner Website veröffentlicht.
Hinweise zur Beschäftigung von geflüchteten Menschen in der Bundesrepublik finden Sie auf unserer Internetseite Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer.

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Gudrun Grosse
Tel. 0221 1640-1561
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Wirtschaftshilfen des Bundes für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen

Im Mai 2022 haben Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner ein umfangreiches Maßnahmenpaket für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen vorgestellt.
Das Maßnahmenpaket beinhaltet:

Öffentliche Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW):

Die KFW fördert als öffentliches Kreditinstitut seit Mai 2022 Unternehmen, die von den Folgen des Ukraine-Krieges betroffen sind, mit Förderkrediten. Ziel ist die Sicherung der kurzfristigen Liquidität der betroffenen Firmen. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der weiterleitenden Hausbanken. Detaillierte Informationen zur Ausgestaltung des Förderprogrammes  „ KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Mittelstand“ erhalten Sie auf den Internetseiten der KfW. Zusätzlich bietet die KFW mit dem Programm   KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme an.

EU-Ukraine Business Matchmaking Platform

Im Rahmen der Entstehung der sog. Solidarity Lanes zwischen der Europäischen Union und der Ukraine wurde von der EU die „Business Matchmaking Platform” gehostet. Ziel ist, mittels dieser Plattform Alternativen für gestörte Handelsrouten zu finden, neue Supply Chains zu erstellen, neue Partner für die internationale Logistik zu vernetzen sowie eine Plattform für einen Austausch zwischen Logistikanbietern zu bieten. Angesprochen sind hierbei Unternehmen rund um die Logistik, Verkauf, Beschaffung, Transport, Lagerung und Umschlag. Die zu transportierenden Güterarten sollen schwerpunktmäßig beim Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie Rohstoffen liegen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der „ EU-Ukraine Business Matchmaking Platform”.

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Sandra Vogt
Tel. 0221 1640-1554
E-Mail: sandra.vogt@koeln.ihk.de

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Am 17. März 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen den sogenannten „Katastrophenerlass“ veröffentlicht. Er schafft insbesondere Erleichterungen bei der Durchführung von Spendenaktionen, auch die Anforderungen an Spendennachweise werden gelockert.
Zudem wurden die Unterstützungsmöglichkeiten der steuerbegünstigten Körperschaften erweitert und die vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen in Einrichtungen in steuerlicher Hinsicht vereinfacht. Die steuerlichen Vereinfachungsregelungen dienen der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements. Sie gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden. Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer Seite “ Steuerliche Maßnahmen”.

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Corinna Kaus und Dr. Timmy Wengerofsky
Tel. 0221 1640-3050
Tel. 0221 1640-3070
E-Mail: corinna.kaus@koeln.ihk.de / timmy.wengerofsky@koeln.ihk.de

EU verhängt massive Sanktionen

Russlandsanktionen der EU

In Anbetracht der militärischen Intervention in weiteren Gebieten der Ukraine hat die EU umfassende Sanktionspakete verabschiedet. Die bereits bestehenden Sanktionen wurden um folgende Maßnahmen ergänzt:
  • Finanzsanktionen, die auf 70 Prozent des russischen Bankensektors abzielen (wobei die wichtigsten Energiegeschäfte ausgenommen sind);
  • Ausfuhrbeschränkungen, beispielsweise in Bezug auf Flugzeugteile, den Energiesektor und Hightech-Güter sowie Dual-Use-Güter;
  • Erweiterung der Sanktionsliste um weitere Personen, darunter auch Russlands Präsident Putin und sein Außenminister Lawrow sowie mehrere Oligarchen aus dem Umfeld Putins. Die Sanktionsliste sieht eine Sperre von Aktiva, Kreditverbote sowie ein EU-Einreiseverbot vor;
  • Aussetzung von Visa-Erleichterungen
  • Sperrung des Luftraums für russische Flugzeuge
  • Sanktionen gegen die russische Zentralbank
  • Teilausschluss Russlands vom internationalen Zahlungssystem SWIFT
  • Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor sowie Einführung einer umfassenden Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen
  • Einfuhrverbote für Eisen- und Stahlwaren, für Zement, Gummiprodukte, Holz, Spirituosen
  • Ausfuhrverbot für sogenannte Luxusgüter
  • Gezielte Ausfuhrverbote z.B. für Quanteninformatik, modernste Halbleiter, sensible technische Geräte, Transportmittel und Chemikalien
  • Vollständiges Verbot der Tätigkeit von russischen und belarussischen Speditionen in der EU
  • Abkoppelung Russlands von öffentlichen Aufträgen und europäischen Geldern
Weitere Informationen zu den EU-Sanktionen und den entsprechenden Verordnungen finden Sie auf unserer Seite “ Russlandsanktionen der EU”. 
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen kurzfristig zu weiteren Anpassungen kommen kann. Hierzu können Sie sich auch auf der Webseite des BAFA informieren.

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EU und Partner beenden Meistbegünstigungsstatus Russlands

Die Europäische Union behandelt in Zusammenarbeit mit den G7-Ländern (EU, USA, Japan, Kanada, UK, Frankreich, Italien, Deutschland) und anderen Partnern (Albanien, Australien, Island, Republik Korea, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen) Russland seit dem 15. März 2022 nicht mehr als Meistbegünstigte Nation im Rahmen der WTO.
Dies hat zur Folge, dass Russland von diesen Staaten im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr nunmehr systematisch ungleich behandelt werden kann. In bestimmten Ländern werden russische Importe nun mit erhöhten Zöllen belegt – etwa in Kanada mit 35 Prozent. Diese Maßnahmen sind laut EU-Kommission durch die Sicherheitsausnahmen des WTO-Übereinkommens gerechtfertigt. Damit beruft sich die EU erstmals auf den GATT-Artikel XXI zur nationalen Sicherheit. Die EU setzt sich zudem dafür ein, den WTO-Beitritt von Belarus auszusetzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

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Übersicht der AHK Russland über die aktuelle Sanktionslage

Im Zuge der aktuellen Entwicklung in der Ukraine verhängen die Europäische Union, die USA und zahlreiche andere Staaten Sanktionen gegen Russland. Die AHK Russland hat hierzu eine Übersicht auf ihrer Website zusammengestellt. Darüber hinaus bietet sie aktuelle Informationen in einem Sanktionsbriefing an.

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Belarus-Sanktionen der EU

Am 8. April 2022 wurden die Beschränkungen im Warenverkehr mit der Verordnung (EU 2022/577) weiter verschärft.

Als Reaktion auf das Vorgehen von Belarus hat der Rat der Außenminister am 2. März ein weiteres Sanktionspaket beschlossen. Hierunter fällt einerseits die Aufnahme von 22 hochrangigen Militärs auf die Sanktionsliste der EU ( Beschluss (GASP) 2022/354, Durchführungsverordnung 2022/353), was neben dem Einfrieren von Vermögenswerten ein Reiseverbot (Ein- und Durchreise) der gelisteten Personen im EU-Hoheitsgebiet bewirkt. Darüber hinaus wurden in Bezug auf Belarus weitere Beschränkungen für den Handel mit bestimmten Waren eingeführt. Weitere Beschränkungen wurden auch für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und -Technologien sowie von komplexeren Gütern und Technologien verhängt ( Verordnung (EU) 2022/355).
Weitere Informationen zu den EU-Sanktionen finden Sie auf unserer Seite Belarus-Sanktionen der EU.

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Russlands Gegensanktionen sollen Kapitalabfluss verhindern

Die harten Sanktionen des Westens haben die russische Wirtschaft schwer getroffen. In Reaktion auf die massiven Sanktionen von EU und USA gegen Russland kam es zu erheblichen Turbulenzen an den Finanz- und Devisenmärkten. Der Präsident und die Zentralbank ergreifen Gegenmaßnahmen, um den Devisenabfluss aus Russland zu unterbinden und die Finanzstabilität zu gewährleisten. Außerdem hat der Präsident die Regierung ermächtigt, die Aus- und Einfuhr bestimmter Produkte und Rohstoffe zu verbieten. Die Gegensanktionen betreffen vor allem Personen und Unternehmen aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Russische Gegensanktionen.

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Auswirkungen auf das Handelsabkommen EU-Ukraine und auf Zollanmeldungen

Handelsabkommen

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 087I eine Bekanntmachung an Einführer zu Einfuhren von Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Lugansk in die Union im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine.
Die Europäische Kommission teilt in dieser Bekanntmachung Importeuren mit, dass für Waren, die in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Lugansk hergestellt oder aus diesen ausgeführt werden, die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, dass die Zollbehörden der Ukraine die Zollpräferenzbehandlung im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits wirksam verwalten und überwachen können. Daher wird empfohlen, keine Präferenzbehandlung zu beantragen, denn die Überführung dieser Waren in den zollrechtlich freien Verkehr begründet ab dem 23. Februar 2022 eine Zollschuld.

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Zollanmeldungen

Die von der Europäische Union beschlossenen Sanktionen über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands haben auch Auswirkungen auf die Zollanmeldungen. Werden für Ausfuhren beispielsweise genehmigungspflichtige Ausnahmen genutzt, ist dies entsprechend anzuzeigen. Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat hierzu neue Codierungen für bestimmte Erklärungen veröffentlicht. Die Zollverwaltung hat dazu einige ATLAS-Infos eingestellt. Auch für Warensendungen in die Ukraine und nach oder aus Belarus sind Unterlagencodierungen anzuwenden. Hinweise auf die zu beachtenden Codierungen in Bezug auf die Ware bietet die Datenbank EZT-Online (Bereich Ausfuhr).

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Informationen der Zollverwaltung zu den Auswirkungen der Ukrainekrise

Die deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Website über Zölle, Außenwirtschaftsrecht sowie Verbote und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Ukrainekrise.

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Ukraine: Hinweise zur Zollabwicklung von Hilfslieferungen

Unternehmen und Organisationen, die Hilfslieferungen in die Ukraine schicken möchten, können für die zollrechtliche Abwicklung verschiedene Verfahrensvereinfachungen nutzen.

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Ukraine: Beitritt zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren ab dem 1. Oktober 2022

In der ATLAS-Info Nr. 0358/2022 informiert der Zoll, dass die Ukraine zum 1. Oktober 2022 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren mit Beteiligung der Ukraine im Rahmen des New Computerised Transit System (NCTS) genutzt werden. Das TIR-Versandverfahren muss dann nicht mehr genutzt werden.
Einschränkung: Der Zoll weist darauf hin, dass vor dem o.g. Stichtag im NCTS eröffnete Versandverfahren mit Beteiligung der Ukraine, die erst nach dem Stichtag geschlossen werden, systemseitig nicht abgewickelt werden können. Weitere Hinweise, z.B. zur Verwendung von Sicherheitsleistungen, entnehmen Sie bitte der ATLAS-Info Nr. 0358/2022.

Bund streicht Exportkreditgarantien für Russland und Belarus

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am 24. Februar 2022 bis auf Weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.
Am 26. Februar 2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab. Die Euler Hermes AG hat hierzu häufig gestellte Fragen auf Ihrer Website zusammengestellt.

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Lena Herrmann
Tel. 0221 1640-1552
E-Mail: lena.herrmann@koeln.ihk.de