International
Zahlungsausfall im Ausland: Was tun, wenn die Rechnung offen bleibt?
Forderungsausfälle und verspätete Zahlungen gehören zu den größten Risiken im Auslandsgeschäft. Oft unterschätzt, sind sie eine der häufigsten Ursachen für Insolvenzen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Forderungen außerhalb der EU durchsetzen und zugleich typische Zahlungsausfälle von vornherein vermeiden können.
Veranstaltungshinweise:
Zahlungsausfälle vermeiden, bevor sie entstehen. Mit Hermesdeckungen – den Exportkreditgarantien des Bundes – können sich Unternehmen gegen wirtschaftliche und politische Zahlungsrisiken im Auslandsgeschäft absichern. In unserem Webinar erfahren Sie praxisnah, wann sich eine Hermesdeckung lohnt, welche Risiken abgedeckt werden und für welche Exportgeschäfte sie geeignet ist. Jetzt anmelden und am 14. Oktober dabei sein!
Geliefert, geleistet, aber nicht bezahlt? Dokumenteninkasso und Akkreditiv helfen, Zahlungsrisiken im internationalen Geschäft zu reduzieren. In unserem Webinar erfahren Sie, wie beide Verfahren funktionieren und wann welches Instrument sinnvoll ist. Jetzt für den 4. November anmelden und mehr erfahren!
Zahlungsausfälle vermeiden, bevor sie entstehen. Mit Hermesdeckungen – den Exportkreditgarantien des Bundes – können sich Unternehmen gegen wirtschaftliche und politische Zahlungsrisiken im Auslandsgeschäft absichern. In unserem Webinar erfahren Sie praxisnah, wann sich eine Hermesdeckung lohnt, welche Risiken abgedeckt werden und für welche Exportgeschäfte sie geeignet ist. Jetzt anmelden und am 14. Oktober dabei sein!
Geliefert, geleistet, aber nicht bezahlt? Dokumenteninkasso und Akkreditiv helfen, Zahlungsrisiken im internationalen Geschäft zu reduzieren. In unserem Webinar erfahren Sie, wie beide Verfahren funktionieren und wann welches Instrument sinnvoll ist. Jetzt für den 4. November anmelden und mehr erfahren!
Welches Gericht ist für auf Geldforderungen gerichtete Klagen zuständig?
Hat Ihre Vertragspartei im Ausland nicht gezahlt, muss zunächst geklärt werden, in welchem Staat geklagt werden kann und welches Gericht in Ihrem konkreten Fall zuständig ist.
Für die Frage, welches Gericht bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten (international) zuständig ist, kommt es zunächst darauf an, ob zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat besondere internationale Abkommen bestehen, die Regelungen für die internationale Zuständigkeit enthalten.
Haben beide Vertragsparteien ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union, richtet sich die internationale Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen grundsätzlich nach den Vorschriften der Verordnung (EU) 1215/2012 („Brüssel-Ia-Verordnung“). Im Verhältnis zur Schweiz sowie zu Norwegen und Island gelten dagegen die Regelungen des Lugano-Übereinkommens, das weitgehend vergleichbare Vorschriften zur gerichtlichen Zuständigkeit enthält.
Bei Streitigkeiten mit anderen Drittstaaten muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob bilaterale oder multilaterale Abkommen bestehen, die Regelungen zur gerichtlichen Zuständigkeit enthalten. Ob auf nationaler Ebene Staatsverträge zwischen Deutschland und dem Drittstaat bestehen, können Sie der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (Länderteil) entnehmen. Existieren keine solche Abkommen – etwa im Verhältnis zu Russland und Japan –, richtet sich die internationale Zuständigkeit nach nationalem Recht. Maßgeblich sind dabei die allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften der §§ 12 ff. Zivilprozessordnung (ZPO).
Nach der ZPO ist grundsätzlich das Gericht am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz der/ des Beklagten zuständig. Dort muss eine Klage auf Zahlung in der Regel erhoben werden. Allerdings sieht die ZPO verschiedene Ausnahmen von diesem Grundsatz vor. Eine wichtige Ausnahme ist die Gerichtsstandsvereinbarung. Dabei können die Vertragsparteien bereits im Vertrag festlegen, welches Gericht für spätere Streitigkeiten zuständig sein soll. Eine solche Klausel könnte beispielsweise lauten: „Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.“ Unter Umständen kann auch die Vereinbarung eines bestimmten Erfüllungsortes dazu führen, dass ein bestimmtes Gericht zuständig ist.
Wichtig: Die Vertragsparteien können einen Gerichtsstand nicht in jedem Fall frei vereinbaren. Sieht das Gesetz einen ausschließlichen Gerichtsstand vor, ist eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung grundsätzlich unwirksam.
Wird die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bejaht, so muss in nächster Instanz das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Erfahrung gebracht werden. In Deutschland sind in zivilrechtlichen Streitigkeiten in der Regel die Amtsgerichte zuständig, wenn der Streitwert unter 10.000 Euro liegt. Bei einem höheren Streitwert müssen Sie sich an die Landgerichte wenden. Weitere Details können Sie dem Europäischen Justizportal entnehmen.
IHK-Tipp: Bei der Durchsetzung von Forderungen, sowohl vor deutschen als auch vor ausländischen Gerichten, ist in der Regel die Unterstützung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erforderlich oder zumindest dringend zu empfehlen. Geeignete Ansprechpersonen finden Sie über die Anwaltslisten der deutschen Auslandsvertretungen (Auswärtiges Amt) oder das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK[).
Kann ich ein in Deutschland erwirktes Urteil im Ausland vollstrecken?
Deutsche Gerichtsurteile können innerhalb der Europäischen Union problemlos vollstreckt werden. Außerhalb der EU ist für die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Titel das nationale Prozessrecht des Vollstreckungsstaates entscheidend.
Dieser Grundsatz wird jedoch durch eine Vielzahl bilateraler Vollstreckungsübereinkommen abbedungen. Solche Abkommen existieren z. B. zwischen Deutschland und Island, Norwegen und der Schweiz, der Ukraine, Israel und Tunesien. In diesen Staaten lassen sich gerichtliche Entscheidungen deutscher Gerichte gesichert durchsetzen. Für alle anderen Staaten gilt: Urteile deutscher Gerichte müssen im außereuropäischen Ausland weder anerkannt noch vollstreckt werden.
Wichtig: Aufgrund des bestehenden Restrisikos, dass deutsche Titel in Drittstaaten nicht anerkannt und vollstreckt werden, ist es oft ratsam, vorab ein Schiedsgericht als Streitbeilegungsmechanismus zu vereinbaren. Neben der Lösung der Vollstreckbarkeitsproblematik, bieten Schiedsverfahren zahlreiche weitere Vorteile: Sie helfen (rechts-)kulturelle und sprachliche Differenzen zu überbrücken, betonen die Neutralität der Streiterledigung und garantieren die Unabhängigkeit von den Heimatgerichten der Parteien.
IHK-Praxistipps: 10 Maßnahmen zur Vermeidung von Zahlungsausfällen
Zahlungsausfälle lassen sich im internationalen Geschäftsverkehr nie vollständig ausschließen. Durch geeignete Maßnahmen können Sie das Risiko jedoch bereits im Vorfeld deutlich reduzieren.
- Bonitätsprüfungen – Prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit neuer und bestehender Geschäftskontakte regelmäßig über Wirtschaftsauskunfteien, finanzielle Unterlagen wie Jahresabschlüsse, Bilanzen und Geschäftsberichte sowie Bankauskünfte. Ergänzend können Branchenkontakte, Lieferantenreferenzen und eine eigene Online-Recherche wertvolle Hinweise liefern. Auch Botschaften oder Handelskammern bieten teilweise weiterführende Informationen.
- Handelsregisterauszug und Unternehmensstruktur – Neben der Bonitätsprüfung sollten Sie auch die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse der Vertragspartei prüfen. Der Handelsregisterauszug liefert Informationen zur rechtlichen Existenz des Unternehmens, zur Vertretungsbefugnis sowie zu etwaigen Insolvenzvermerken. Auch die Gesellschafter- und Geschäftsführungsstruktur sowie deren Änderungen können wichtige Hinweise auf die Stabilität des Unternehmens geben.
- Vertrauensvolle Beziehungen aufbauen – Gerade im internationalen Geschäft können persönliche Beziehungen Vertrauen schaffen. Ein gutes Verhältnis – untermauert durch eine transparente Kommunikation - reduziert das Risiko von Zahlungsausfällen.
- Geschäftsbeziehungen schrittweise aufbauen – Beginnen Sie mit kleineren Aufträgen oder Liefermengen und erhöhen Sie das Volumen erst nach erfolgreicher und pünktlicher Zahlung.
- Vorauszahlungen/Anzahlungen vereinbaren und finanzielle Anreize für frühzeitige Zahlungen schaffen (Skonti).
- Bankgarantien (z. B. Liefer- oder Zahlungsgarantien) einholen
- Dokumenteninkasso einholen – Bei dieser Methode übergibt das Exportunternehmen seiner Bank bestimmte Exportdokumente (z. B. Rechnung, Packlisten, Transportdokumente oder Versicherungsnachweise). Will das Importunternehmen diese einsehen, muss dieses eine entsprechende Zahlung oder ein Zahlungsversprechen leisten. Erst dann gehen die Dokumente in das Eigentum des einkaufenden Unternehmens über. Im Gegenzug erhält das Exportunternehmen den Warenwert erst nach Lieferung.
- Bankenakkreditiv („Letter of Credit“) einholen – Ähnlich wie ein Dokumenteninkasso werden Zahlungen erst vollzogen, wenn vereinbarte Exportdokumente durch das Exportunternehmen an das einkaufende Unternehmen übergeben werden. Beim Zahlungsakkreditiv agiert die Bank nicht nur als Vermittlerin, sondern gibt zudem eine Zahlungsgarantie ab.
- Abschluss von Versicherungen, um Exportrisiken auszuschließen (z. B. Warenkreditversicherung, Währungsabsicherungen und Hermesdeckung)
- Auf Factoring setzen – Hierbei verkaufen Sie kurzfristige Forderungen an ein Factoringunternehmen, dass das Ausfallrisiko übernimmt und Ihnen sofortige Liquidität sichert. Weitere Informationen können Sie der Webseite des Deutschen Factoring Verbandes entnehmen.