Dokumenten-Akkreditiv: So sichern Exportierende Forderungen wirkungsvoll ab

Geht eine Bestellung aus dem Ausland ein, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Liefer- bzw. Zahlungssicherung. Das Dokumenten-Akkreditiv ist die häufigste Form der Zahlungssicherung.
Das Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) ist ein abstraktes, vom Grundgeschäft losgelöstes Schuldversprechen. Dabei übernimmt ein Kreditinstitut als eröffnende Bank (Akkreditivbank) im Auftrag des importierenden Unternehmens die Verpflichtung, dem exportierenden Unternehmen gegen Übergabe der vertraglich vereinbarten Dokumente (die den Versand, die Versicherung, ggf. die Qualität der Ware und/oder andere Sachverhalte nachweisen) innerhalb einer bestimmten Frist einen Geldbetrag auszuzahlen oder gutzuschreiben
Da das exportierende Unternehmen die Ware erst nach Eröffnung und Vorlage des Akkreditivs versendet, sichert es auf diese Weise seine Forderung ab. Zudem erhält es die Zahlung bereits bei Vorlage der akkreditivkonformen Dokumente. Das importierende Unternehmen hingegen kann sicher sein, dass die Zahlung erst dann erfolgt, wenn sichergestellt ist, dass das exportierende Unternehmen die Erfüllung aller Akkreditivbedingungen durch Dokumente nachgewiesen hat.

So funktioniert das Dokumenten-Akkreditiv:

  • Zunächst wird ein Kaufvertrag abgeschlossen, in dem das Akkreditiv als Zahlungsbedingung vereinbart wird. Das importierende Unternehmen muss nun das Akkreditiv bei seiner Bank eröffnen. Es zahlt den Akkreditivbetrag ein und teilt seiner Bank mit, welche Dokumente das exportierende Unternehmen vorlegen muss, bevor die Bank den Betrag freigeben kann.
  • Die eröffnende Bank schaltet dann in der Regel eine Bank im Exportland ein und teilt ihr die Akkreditivbedingungen mit. Diese Mitteilung enthält die Garantie der Bank, den Akkreditivbetrag auszuzahlen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
  • Das L/C wird nun von der avisierenden Bank dem exportierenden Unternehmen mitgeteilt. Das exportierende Unternehmen kann von der avisierenden Bank eine Bestätigung des Akkreditivs verlangen. Deren Erteilung bedeutet eine Zahlungsgarantie der avisierenden Bank gegenüber dem exportierenden Unternehmen unter der Voraussetzung der Einhaltung der Akkreditivbedingungen.
  • Sobald das exportierende Unternehmen die Akkreditivbestätigung erhalten hat, sollte es unverzüglich prüfen, ob die Akkreditivbedingungen mit dem Kaufvertrag übereinstimmen. Wichtig ist auch zu prüfen, ob alle erforderlichen Dokumente in der im L/C geforderten Form beigebracht werden können. Häufig sind Teillieferungen oder Umladungen untersagt. Entspricht die verwendete Lieferklausel dem Vertrag? Entspricht das geforderte Konnossement dem vereinbarten Transportmittel? Wird ein Versicherungszertifikat verlangt, obwohl vereinbart wurde, dass der Empfänger die Transportversicherung übernimmt?
  • Entsprechen die Dokumente den Bedingungen des Akkreditivs, zahlt die Bank den vereinbarten Betrag an das exportierende Unternehmen aus.
Wichtig: Wenn nur eine der Bedingungen nicht komplett erfüllt wird, erlischt die Zahlungsgarantie der Bank. Deshalb gilt: Je klarer und eindeutiger der Kaufvertrag formuliert ist, desto einfacher ist der Umgang mit einem Akkreditiv.

Praxis-Tipp:

Lassen Sie sich vorab einen Entwurf des Akkreditivs zusenden, um diesen selbst oder durch Ihre Hausbank auf eventuell notwendige Änderungen prüfen zu lassen.
Für die Eröffnung eines Akkreditivs wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Hausbank. Diese wird Ihnen auch erläutern, ab welchem Warenwert und bei welcher Risikoeinschätzung das Akkreditiv vor dem Hintergrund der bankseitigen Mindestbearbeitungsgebühren sowie weiterer Kostenbestandteile (wie z.B. Bestätigungsprovision) zu empfehlen ist.