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Dokumenten-Akkreditiv: So sichern Exportierende Forderungen wirkungsvoll ab
Geht eine Bestellung aus dem Ausland ein, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Liefer- bzw. Zahlungssicherung. Das Dokumenten-Akkreditiv ist die häufigste Form der Zahlungssicherung.
Das Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) ist ein abstraktes, vom Grundgeschäft losgelöstes Schuldversprechen. Dabei übernimmt ein Kreditinstitut als eröffnende Bank (Akkreditivbank) im Auftrag des importierenden Unternehmens die Verpflichtung, dem exportierenden Unternehmen gegen Übergabe der vertraglich vereinbarten Dokumente (die den Versand, die Versicherung, ggf. die Qualität der Ware und/oder andere Sachverhalte nachweisen) innerhalb einer bestimmten Frist einen Geldbetrag auszuzahlen oder gutzuschreiben.
Da das exportierende Unternehmen die Ware erst nach Eröffnung und Vorlage des Akkreditivs versendet, sichert es auf diese Weise seine Forderung ab. Zudem erhält es die Zahlung bereits bei Vorlage der akkreditivkonformen Dokumente. Das importierende Unternehmen hingegen kann sicher sein, dass die Zahlung erst dann erfolgt, wenn sichergestellt ist, dass das exportierende Unternehmen die Erfüllung aller Akkreditivbedingungen durch Dokumente nachgewiesen hat.
Dokumentenakkreditiv: So sichern Exportierende ihre Forderungen wirkungsvoll ab
Geht eine Bestellung aus dem Ausland ein, stellt sich für exportierende Unternehmen regelmäßig die Frage, wie sie ihre Zahlung absichern können. Das Dokumentenakkreditiv ist eine bewährte Form der Zahlungssicherung im internationalen Handel.
Das Dokumentenakkreditiv, englisch Letter of Credit, L/C, ist ein abstraktes, vom Grundgeschäft losgelöstes Zahlungsversprechen. Dabei verpflichtet sich ein Kreditinstitut als eröffnende Bank, die Akkreditivbank, im Auftrag des importierenden Unternehmens dazu, dem exportierenden Unternehmen gegen Vorlage der vertraglich vereinbarten Dokumente innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen oder gutzuschreiben. Diese Dokumente können zum Beispiel den Versand, die Versicherung, die Qualität der Ware oder andere vereinbarte Sachverhalte nachweisen.
Da das exportierende Unternehmen die Ware in der Regel erst nach Eröffnung des Akkreditivs versendet, kann es seine Forderung wirkungsvoll absichern. Die Zahlung erfolgt, sobald die akkreditivkonformen Dokumente fristgerecht vorgelegt wurden. Das importierende Unternehmen wiederum erhält die Sicherheit, dass die Zahlung nur dann ausgelöst wird, wenn die im Akkreditiv festgelegten Dokumentenbedingungen erfüllt sind.
- Zunächst schließen exportierendes und importierendes Unternehmen einen Kaufvertrag, in dem das Dokumentenakkreditiv als Zahlungsbedingung vereinbart wird. Anschließend beauftragt das importierende Unternehmen seine Bank mit der Eröffnung des Akkreditivs. Dabei legt es fest, welcher Betrag abgesichert wird, innerhalb welcher Fristen die Abwicklung erfolgen soll und welche Dokumente das exportierende Unternehmen vorlegen muss, damit die Zahlung ausgelöst werden kann. Die Bank kann hierfür eine Deckung, Sicherheiten oder eine entsprechende Kreditlinie verlangen.
- Die eröffnende Bank übermittelt das Akkreditiv in der Regel an eine Bank im Land des exportierenden Unternehmens. Diese Bank, die sogenannte avisierende Bank, informiert das exportierende Unternehmen über die Akkreditivbedingungen und prüft die Echtheit des Akkreditivs. Eine eigene Zahlungsverpflichtung übernimmt sie zunächst nicht.
- Soll das exportierende Unternehmen zusätzlich gegen Risiken der eröffnenden Bank oder des Importlandes abgesichert werden, kann das Akkreditiv durch eine Bank im Exportland bestätigt werden. In diesem Fall übernimmt die bestätigende Bank neben der eröffnenden Bank eine eigene Zahlungsverpflichtung, sofern die Akkreditivbedingungen eingehalten werden.
- Nach Erhalt des Akkreditivs sollte das exportierende Unternehmen unverzüglich prüfen, ob die Akkreditivbedingungen mit dem Kaufvertrag übereinstimmen. Wichtig ist insbesondere, ob alle geforderten Dokumente vollständig, fristgerecht und in der verlangten Form beschafft werden können. Zu prüfen ist zum Beispiel: Sind Teillieferungen oder Umladungen erlaubt oder ausgeschlossen? Entspricht die verwendete Lieferklausel dem Kaufvertrag? Passt das geforderte Transportdokument zum vereinbarten Transportmittel? Wird ein Versicherungszertifikat verlangt, obwohl nach der vereinbarten Lieferbedingung das importierende Unternehmen die Transportversicherung übernehmen sollte?
- Legt das exportierende Unternehmen die geforderten Dokumente fristgerecht und akkreditivkonform vor, erfolgt die Zahlung nach den Bedingungen des Akkreditivs. Je nach Ausgestaltung kann dies sofort bei Dokumentenvorlage oder zu einem später vereinbarten Zeitpunkt geschehen.
Wichtig:
Die Zahlung aus dem Akkreditiv erfolgt nur, wenn die vorgelegten Dokumente den Akkreditivbedingungen vollständig und fristgerecht entsprechen. Bereits kleinere Abweichungen können dazu führen, dass die Bank die Zahlung zunächst verweigert oder nur nach Zustimmung des importierenden Unternehmens leistet. Deshalb sollten Kaufvertrag und Akkreditiv klar, eindeutig und widerspruchsfrei formuliert sein. Je besser die geforderten Dokumente, Fristen und Lieferbedingungen aufeinander abgestimmt sind, desto reibungsloser lässt sich das Akkreditiv abwickeln.
Die Zahlung aus dem Akkreditiv erfolgt nur, wenn die vorgelegten Dokumente den Akkreditivbedingungen vollständig und fristgerecht entsprechen. Bereits kleinere Abweichungen können dazu führen, dass die Bank die Zahlung zunächst verweigert oder nur nach Zustimmung des importierenden Unternehmens leistet. Deshalb sollten Kaufvertrag und Akkreditiv klar, eindeutig und widerspruchsfrei formuliert sein. Je besser die geforderten Dokumente, Fristen und Lieferbedingungen aufeinander abgestimmt sind, desto reibungsloser lässt sich das Akkreditiv abwickeln.
Praxis-Tipp:
Lassen Sie sich vor Eröffnung des Akkreditivs möglichst einen Entwurf zusenden. Prüfen Sie diesen sorgfältig selbst und/oder gemeinsam mit Ihrer Hausbank. So können notwendige Änderungen rechtzeitig abgestimmt werden, bevor das Akkreditiv verbindlich eröffnet wird. Klären Sie außerdem frühzeitig mit Ihrer Hausbank, ob ein Dokumentenakkreditiv für das konkrete Geschäft wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei spielen insbesondere der Warenwert, die Risikoeinschätzung zum Abnehmer- und Zielland sowie die anfallenden Bankkosten eine Rolle. Zu berücksichtigen sind etwa Mindestbearbeitungsgebühren, Avisierungs- und Dokumentenprüfungsgebühren sowie gegebenenfalls eine Bestätigungsprovision.
Lassen Sie sich vor Eröffnung des Akkreditivs möglichst einen Entwurf zusenden. Prüfen Sie diesen sorgfältig selbst und/oder gemeinsam mit Ihrer Hausbank. So können notwendige Änderungen rechtzeitig abgestimmt werden, bevor das Akkreditiv verbindlich eröffnet wird. Klären Sie außerdem frühzeitig mit Ihrer Hausbank, ob ein Dokumentenakkreditiv für das konkrete Geschäft wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei spielen insbesondere der Warenwert, die Risikoeinschätzung zum Abnehmer- und Zielland sowie die anfallenden Bankkosten eine Rolle. Zu berücksichtigen sind etwa Mindestbearbeitungsgebühren, Avisierungs- und Dokumentenprüfungsgebühren sowie gegebenenfalls eine Bestätigungsprovision.