Rechtsfragen? Die IHK Köln hilft weiter
- Widerrufsbutton seit Juni 2026 Pflicht
- Sachverständige: Honorarverlust bei KI-Einsatz
- Vorsicht vor neuen Phishing-Mails
- Sieben Prozent Umsatzsteuer nur für Übernachtung
- Recht auf Reparatur: Hersteller und Verkäufer müssen aktiv werden
- Zollrecht: Steuer-ID wird relevant
- Auslandsgeschäft wird schwieriger
- Lille wird Sitz der neuen EU-Zollbehörde
- Versicherungsmakler darf nicht mit „Unabhängigkeit“ werben
Widerrufsbutton seit Juni 2026 Pflicht
Neben dem Bestell- und dem Kündigungsbutton muss es im E-Business seit dem 19.Juni auch einen Widerrufsbutton geben. Dabei handelt es sich um eine elektronische Funktion, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, online mit Unternehmen geschlossene Verträge zu widerrufen. Alle Details, die bei der neuen Pflichtfunktion zu beachten sind, haben wir in diesem Artikel ausgeführt.
Sachverständige: Honorarverlust bei KI-Einsatz
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann seinen Vergütungsanspruch verlieren, wenn er ein Gutachten in erheblichem Umfang mit künstlicher Intelligenz erstellt und den KI-Einsatz nicht offenlegt. Das Landgericht Darmstadt sah darin einen Verstoß gegen die Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstellung und Offenlegung nach § 407a ZPO und erklärte das Gutachten für unverwertbar. Für Sachverständige ist das
Urteil ein klares Signal: KI darf allenfalls unterstützend eingesetzt werden – Art und Umfang des Einsatzes müssen transparent gemacht werden.
Urteil ein klares Signal: KI darf allenfalls unterstützend eingesetzt werden – Art und Umfang des Einsatzes müssen transparent gemacht werden.
Vorsicht vor neuen Phishing-Mails
Derzeit kursieren wieder betrügerische E-Mails, die den Eindruck erwecken, von einer IHK, der DIHK oder offiziellen Registern zu stammen. Häufig wird zur „Datenaktualisierung“ aufgefordert oder mit Bußgeldern, Registerproblemen oder Fristen Druck aufgebaut. Wichtig: Die Kammer fordert sensible Unternehmensdaten nicht per E-Mail über verlinkte Formulare an. Unternehmen sollten daher keine Links anklicken, keine vertraulichen Daten eingeben, Absender genau prüfen und im Zweifel direkt bei ihrer IHK nachfragen. Ausführliche Informationen zu den Betrugsmaschen finden Sie auf unserer Website.
Sieben Prozent Umsatzsteuer nur für Übernachtung
Hotels dürfen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent weiterhin nur auf die reine Übernachtungsleistung anwenden. Zusatzleistungen wie Frühstück, WLAN, Parkplatz oder Wellness unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass diese deutsche Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Für die Praxis bedeutet das: Übernachtung und Zusatzleistungen sollten in Angeboten und Rechnungen klar getrennt ausgewiesen werden – vor allem bei Pauschalpreisen. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die Branche und unterstreicht, wie wichtig die zutreffende Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen ist.
Recht auf Reparatur: Hersteller und Verkäufer müssen aktiv werden
Bis 31. Juli 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie zum „Right to Repair“ in nationales Recht umsetzen. Für bestimmte Produktgruppen sollen Hersteller defekte Waren künftig auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist reparieren müssen. Betroffen sein können je nach Konstellation auch Importeure und Vertreiber. Für Unternehmen kommt es jetzt darauf an, Informationspflichten, Ersatzteilverfügbarkeit und Reparaturprozesse frühzeitig zu prüfen und in die eigenen Abläufe zu integrieren. Händler sind auch direkt betroffen: Es wird deutliche Änderungen im Kaufrecht geben. Beispielsweise wird der Kunde, der sich für die
Reparatur der mangelhaften Ware statt einer Ersatzlieferung entscheidet, mit Verlängerung der Gewährleistungsfrist um 12 Monate belohnt. Mehr zum Recht auf Reparatur finden Sie in unserem ausführlichen Online-Text!
Reparatur der mangelhaften Ware statt einer Ersatzlieferung entscheidet, mit Verlängerung der Gewährleistungsfrist um 12 Monate belohnt. Mehr zum Recht auf Reparatur finden Sie in unserem ausführlichen Online-Text!
Zollrecht: Steuer-ID wird relevant
Bei der Beantragung zollrechtlicher Vereinfachungen wird künftig die Angabe der Steuer-ID relevant. Hintergrund ist das Bewilligungskriterium nach Art. 39 UZK: Unternehmen müssen nachweisen, dass keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen Zoll- oder Steuerrecht vorliegen. Neu ist: Zur Überprüfung der steuerrechtlichen Zuverlässigkeit erfolgt ein gezielter Abgleich zwischen Hauptzollämtern und Finanzämtern. Dabei werden ausschließlich relevante Informationen zur wirtschaftlichen Tätigkeit berücksichtigt. Private Steuerangelegenheiten sowie Gehaltsdaten bleiben außen vor. Mit einem überarbeiteten Fragebogen zu zollrechtlichen Bewilligungen wird die Angabe der Steuer-ID des relevanten Personenkreises sowie des zuständigen Finanzamts verpflichtend. Die Zollverwaltung hat ein entsprechendes Merkblatt
veröffentlicht.
veröffentlicht.
Auslandsgeschäft wird schwieriger
Die internationalen Geschäfte deutscher Unternehmen geraten zunehmend unter Druck. Laut der DIHK-Umfrage „Going International 2026“ berichten 69 Prozent der auslandsaktiven Betriebe von wachsenden Handelshemmnissen – ein Höchstwert. Besonders belastend sind steigende Zölle, zusätzliche Auflagen und rechtliche Unsicherheiten, vor allem im Geschäft mit den USA. Auch EU-Vorgaben wie Berichtspflichten,
Lieferkettenregeln und der CO2 Grenzaus-gleich erhöhen den Aufwand. Gleichzeitig suchen viele Unternehmen nach neuen Absatzmärkten. Vor allem Indien und Teile Lateinamerikas gewinnen
Lieferkettenregeln und der CO2 Grenzaus-gleich erhöhen den Aufwand. Gleichzeitig suchen viele Unternehmen nach neuen Absatzmärkten. Vor allem Indien und Teile Lateinamerikas gewinnen
Lille wird Sitz der neuen EU-Zollbehörde
Die European Union Customs Authority, kurz EUCA, wird in Lille in Frankreich angesiedelt. Darauf haben sich Europäisches Parlament und Rat verständigt. Im Rahmen der Reform des Unionszollkodex (UZK) soll die Behörde eine zentrale operative Rolle für die künftige EU-Zolldatenplattform übernehmen und die Harmonisierung der Zollprozesse in der EU vorantreiben. Für Unternehmen ist das ein weiteres Zeichen dafür, dass die UZK-Reform an Dynamik gewinnt und zollrechtliche Prozesse in Europa stärker vereinheitlicht werden sollen.
Versicherungsmakler darf nicht mit „Unabhängigkeit“ werben
Ein Versicherungsmakler darf nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auf seiner Unternehmenswebsite nicht mit „Unabhängigkeit“ werben. Das Gericht stellte auf die strukturelle Abhängigkeit von Versicherern ab und beanstandete zudem, dass der Hinweis auf erhaltene Provisionen erst sehr spät erfolgte. Für Vermittler zeigt die Entscheidung: Aussagen zur eigenen Stellung im Markt müssen wettbewerbsrechtlich belastbar sein, und Vergütungsinteressen sind klar und rechtzeitig offenzulegen.
Kontakt
Annette Schwirten
Leiterin Unternehmensservice
Dr. Tobias Rolfes
Leiter Unternehmensservice