Digitalisierung

Go Digital (BMWK) - Beratungs- und Umsetzungsförderung zur Digitalisierung des Bundes

Go Digital richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Hier haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt.
Was ist GoDigital?
GoDigital ist ein Förderprogramm des BMWK für klein- und mittlere Unternehmen, bei dem Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen durch einen GoDigital-Berater bezuschusst werden (Beraterzuschuss)
Was wird gefördert?
Der Beraterzuschuss kann für fünf Themen/Module beantragt werden
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse (z. B. e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens)
  • Digitale Markterschließung (z. B. Online-Marketing-Strategie, Suchmaschinenoptimierung, Einführung Online-Shops, digitale Zahlungsverfahren)
  • IT-Sicherheit (z. B. Risiko- und Sicherheitsanalysen, Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen) / Pflichtmodul
  • Digitalisierungsstrategie (z. B. Neue digitale Geschäftsmodelle, Bedürfnisanalysen, Risikoabschätzungen)
  • Datenkompetenz (z. B. Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung, Einsatz Künstliche Intelligenz, Rechtskonformer Umgang mit Daten)
Wie hoch ist die GoDigital Förderung?
  • Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgabe (die anderen 50 Prozent sind der Eigenanteil des Unternehmens)
  • Max. 30 Beratertage sind förderfähig; max. Beratertagessatz 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer)
  • Maximaler Zuschuss pro Projekt sind 16.500 Euro
Welche Unternehmen können GoDigital beantragen und welche nicht?
Folgende Unternehmen können GoDigital beantragen:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen)
  • im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 20 Millionen Euro
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
  • Start-ups können beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist
Folgende Unternehmen können GoDigital nicht beantragen:
  • Unternehmen die gemeinsam mit "Partnerunternehmen" oder "verbundenen Unternehmen" insgesamt die Kriterien zu Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz nicht erfüllen
  • Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
  • Freie Berufe nach § 18 EStG
  • Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
  • Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
  • Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
  • Unternehmen, welche einen Antrag auf Autorisierung gestellt haben bzw. bereits autorisiert sind
Was ist beim Programm GoDigital noch zu beachten?
  • Die Beratung und Umsetzung erfolgen nur durch autorisierte GoDigital-Berater
  • Der Förderantrag, Abrechnung und Berichtswesen wird durch den GoDigital-Berater durchgeführt
  • Mit der Maßnahme darf vor dem Zuwendungsbescheid nicht begonnen werden
  • Das Modul IT-Sicherheit ist mit mind. 2 Beratertagen immer Bestandteil eines GoDigital-Förderprojektes
  • Ein GoDigital-Projekt muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
  • Wurde ein GoDigital-Projekt bewilligt, kann innerhalb der nächsten 12 Monate kein neuer Antrag gestellt werden
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website zu GoDigital

Fragen und Antworten (FAQ) zu GoDigital
Landkarte der GoDigital-Berater
Förderkatalog Go-Digital
 
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