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Nr. 5148874
Digitalisierung
Go Digital (BMWK) - Beratungs- und Umsetzungsförderung des Bundes
Go Digital richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Hier haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt. Die Förderrichtlinie wurde zum 1.Januar 2022 aktualisiert und die Inhalte wurden erweitert.
***Meldung der Website Go-Digital: Aktuell werden aufgrund des noch nicht beschlossenen Haushaltsgesetzes 2022 keine Bewilligungen vorgenommen***
Was ist GoDigital?
GoDigital ist ein Förderprogramm des BMWK für klein- und mittlere Unternehmen, bei dem Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen durch einen GoDigital-Berater bezuschusst werden (Beraterzuschuss)
Was wird gefördert?
Der Beraterzuschuss kann für fünf Themen/Module beantragt werden
Digitalisierte Geschäftsprozesse (z. B. e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens)
Digitale Markterschließung (z. B. Online-Marketing-Strategie, Suchmaschinenoptimierung, Einführung Online-Shops, digitale Zahlungsverfahren)
IT-Sicherheit (z. B. Risiko- und Sicherheitsanalysen, Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen) / Pflichtmodul
Digitalisierungsstrategie (z. B. Neue digitale Geschäftsmodelle, Bedürfnisanalysen, Risikoabschätzungen)
Datenkompetenz (z. B. Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung, Einsatz Künstliche Intelligenz, Rechtskonformer Umgang mit Daten)
Wie hoch ist die GoDigital Förderung?
Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgabe (die anderen 50 Prozent sind der Eigenanteil des Unternehmens)
Max. 30 Beratertage sind förderfähig; max. Beratertagessatz 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer)
Maximaler Zuschuss pro Projekt sind 16.500 Euro
Welche Unternehmen können GoDigital beantragen und welche nicht?
Folgende Unternehmen können GoDigital beantragen:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks
Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen)
im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 20 Millionen Euro
Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Start-ups können beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist
Folgende Unternehmen können GoDigital nicht beantragen:
Unternehmen die gemeinsam mit "Partnerunternehmen" oder "verbundenen Unternehmen" insgesamt die Kriterien zu Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz nicht erfüllen
Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
Freie Berufe nach § 18 EStG
Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
Unternehmen, welche einen Antrag auf Autorisierung gestellt haben bzw. bereits autorisiert sind
Was ist beim Programm GoDigital noch zu beachten?
Die Beratung und Umsetzung erfolgen nur durch autorisierte GoDigital-Berater
Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert; für die neuen Module “Digitalisierungsstrategie” und “Datenkompetenz” können im Zeitfenster 01.01.2022 bis zum 28.02.2022 Unternehmen autorisiert werden
Der Förderantrag, Abrechnung und Berichtswesen wird durch den GoDigital-Berater durchgeführt
Achtung: Mit der Aktualisierung vom 01.01.2022 gibt es nun auch Leistungen, die nicht mehr gefördert werden (z. B. erstmalige Erstellung und Anpassung einer Website)
Mit der Maßnahme darf vor dem Zuwendungsbescheid nicht begonnen werden
Das Modul IT-Sicherheit ist mit mind. 2 Beratertagen immer Bestandteil eines GoDigital-Förderprojektes
Ein GoDigital-Projekt muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
Wurde ein GoDigital-Projekt bewilligt, kann innerhalb der nächsten 12 Monate kein neuer Antrag gestellt werden