Digitalisierung
Digitalisierung: Unterstützung für KMU
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (Digitalisierung) hat in der Wirtschaft einen Transformationsprozess angestoßen. In allen Branchen werden Prozesse optimiert, neue Technologien und Innovationen entlang der Wertschöpfungskette eingesetzt oder neue Geschäftsmodelle an den Markt gebracht. Bei diesem Veränderungsprozessen werden Unternehmen mit Anlaufstellen/Beratungen, Publikationen oder Zuschüssen bei Ihrer Digitalisierung unterstützt.
Wir haben Ihnen einige (regionale und überregionale) Anlaufstellen, Informationen, Hilfestellungen, Services und Beratungsförderungen zum Thema Digitalisierung zusammengestellt.
Services der IHK Köln zu Digitalen Fördermitteln und Anlaufstellen
Nutzen Sie eine Erstberatung in der IHK Köln und verschaffen sich einen Überblick zu den Themen, den Fördermöglichkeiten und den Hilfestellungen in unserer Region.
Passgenaue Vermittlung von Ansprechpartnern und Experten
Buchen Sie auf unserer Website der IHK Köln Ihre individuelle Digitalisierungssprechstunde. Wir suchen Ihnen themenorientiert einen neutralen, passenden Berater aus unserem Partner-Netzwerk von Kompetenzzentren wie dem Mittelstand Digital Zentrum Rheinland (Köln), dem Mittelstand Digital Zentrum Handel (Köln) oder Digital.Sicher.NRW.
Buchen Sie auf unserer Website der IHK Köln Ihre individuelle Digitalisierungssprechstunde. Wir suchen Ihnen themenorientiert einen neutralen, passenden Berater aus unserem Partner-Netzwerk von Kompetenzzentren wie dem Mittelstand Digital Zentrum Rheinland (Köln), dem Mittelstand Digital Zentrum Handel (Köln) oder Digital.Sicher.NRW.
#GemeinsamDigital
Mit der IHK-weiten Initiative bündeln wir Veranstaltungen und Webinare zur Digitalisierung. Erfahren Sie mehr!
Mit der IHK-weiten Initiative bündeln wir Veranstaltungen und Webinare zur Digitalisierung. Erfahren Sie mehr!
Geförderte Anlaufstellen (Beratung)
- Mittelstand Digital Zentren des BMWK
Hier finden Sie über 20 thematische Anlaufstellen des Bundes, die viele Services - wie neutrale Beratung, Leitfäden, Checks oder Sprechstunden – anbieten. - Digital Hubs NRW
Die Hubs in NRW begleiten Unternehmen in den ersten Schritten der Digitalisierung und bringen Mittelstand und Start-ups in Nordrhein-Westfalen zusammen. - Branchenhubs.DE digital
Neue Technologien und Innovationen für bestimmte Branchen werden in den DE.Hubs aufbereitet und vermittelt. - Weitere Zentren und Anlaufstellen in der Region Köln
Weitere Programme, Innovation Hubs und Zentren unterstützen bei der Digitalisierung von Unternehmen.
Förderprogramme Digitalisierung (Zuschüsse)
Diverse Programme unterstützen die Digitalisierung der Unternehmen.
Die Beratung für Unternehmen in vielen Themenbereichen der Digitalisierung wird gefördert oder bezuschusst. Auf der Website des BMWK finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.
Die Beratung für Unternehmen in vielen Themenbereichen der Digitalisierung wird gefördert oder bezuschusst. Auf der Website des BMWK finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.
Hier ein Auszug aktueller Förderprogramme für digitale Vorhaben:
Übersicht über die Förderprogramme
- Go Digital (BMWK) - Beratungs- und Umsetzungsförderung zur Digitalisierung des Bundes
Go Digital richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Hier haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt.Was ist GoDigital?GoDigital ist ein Förderprogramm des BMWK für klein- und mittlere Unternehmen, bei dem Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen durch einen GoDigital-Berater bezuschusst werden (Beraterzuschuss)Was wird gefördert?Der Beraterzuschuss kann für fünf Themen/Module beantragt werden
- Digitalisierte Geschäftsprozesse (z. B. e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens)
- Digitale Markterschließung (z. B. Online-Marketing-Strategie, Suchmaschinenoptimierung, Einführung Online-Shops, digitale Zahlungsverfahren)
- IT-Sicherheit (z. B. Risiko- und Sicherheitsanalysen, Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen) / Pflichtmodul
- Digitalisierungsstrategie (z. B. Neue digitale Geschäftsmodelle, Bedürfnisanalysen, Risikoabschätzungen)
- Datenkompetenz (z. B. Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung, Einsatz Künstliche Intelligenz, Rechtskonformer Umgang mit Daten)
Wie hoch ist die GoDigital Förderung?- Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgabe (die anderen 50 Prozent sind der Eigenanteil des Unternehmens)
- Max. 30 Beratertage sind förderfähig; max. Beratertagessatz 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer)
- Maximaler Zuschuss pro Projekt sind 16.500 Euro
Welche Unternehmen können GoDigital beantragen und welche nicht?Folgende Unternehmen können GoDigital beantragen:- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen)
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 20 Millionen Euro
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
- Start-ups können beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist
Folgende Unternehmen können GoDigital nicht beantragen:- Unternehmen die gemeinsam mit "Partnerunternehmen" oder "verbundenen Unternehmen" insgesamt die Kriterien zu Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz nicht erfüllen
- Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
- Freie Berufe nach § 18 EStG
- Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
- Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
- Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
- Unternehmen, welche einen Antrag auf Autorisierung gestellt haben bzw. bereits autorisiert sind
Was ist beim Programm GoDigital noch zu beachten?- Die Beratung und Umsetzung erfolgen nur durch autorisierte GoDigital-Berater
- Der Förderantrag, Abrechnung und Berichtswesen wird durch den GoDigital-Berater durchgeführt
- Mit der Maßnahme darf vor dem Zuwendungsbescheid nicht begonnen werden
- Das Modul IT-Sicherheit ist mit mind. 2 Beratertagen immer Bestandteil eines GoDigital-Förderprojektes
- Ein GoDigital-Projekt muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
- Wurde ein GoDigital-Projekt bewilligt, kann innerhalb der nächsten 12 Monate kein neuer Antrag gestellt werden
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website zu GoDigital
Fragen und Antworten (FAQ) zu GoDigital
Landkarte der GoDigital-Berater
Förderkatalog Go-Digital - Mittelstand Innovativ Digital (MID) – Gutschein Digitalisierung: Beratungs- und Umsetzungsförderung des Landes
Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen Gutscheinprogramme (MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation), die Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen zur Digitalisierung fördern. Zudem können hier auch Investitionen in Hard-/Software bezuschusst werde. Hier finden Sie Informationen zum Programm „MID-Gutschein Digitalisierung“.Das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit wird auf ein Losverfahren umgestellt. Interessenten können sich ab Mitte März zur Teilnahme am Losverfahren registrieren.Was ist MID-Digitalisierung?MID-Digitalisierung ist einer von drei Gutscheinen (MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation) des Landes NRW für eine externe Begleitung für die (Weiter-) Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. Mit dem Gutschein werden Tagessätze für externe Dienstleistungen durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der freien Wirtschaft bezuschusst. Seit Mai 2023 sind auch Investitionen und Anschaffung von Hard- und Software in der Förderbaustein enthalten.Was wird gefördert?
- Zuschuss auf Dienstleitungen
Es werden Dienstleistungen zur Umsetzung von smarten Produkte und Produktionsverfahren unterstützt. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. KMU werden dazu ermutigt, diese Technologien passgenau im eigenen Betrieb einzusetzen und ihre Angebote so innovativ weiterzuentwickeln.
Anwendungsfälle können zum Beispiel AR- oder VR-gestützte Lösungen im Kundenservice oder ein intelligentes Backend sein, über das nicht nur Kursinhalte zur Verfügung gestellt werden, sondern auch deren Nutzung automatisiert ausgewertet wird. Aber auch maschinell ausgewertete Produktionsdaten zur Reduzierung von Ausschusszahlen oder Nachrüstzeiten sind denkbar. Idealerweise sollte bei den Projekten auch die IT-Sicherheit berücksichtigt werden − reine/allgemeine Maßnahmen aus diesem Bereich werden jedoch nicht gefördert.- Zuschuss auf Investitionen in Hard-/Software
Einerseits können Anschaffungen von branchenspezifischer Hard- und Software bezuschusst werden, die Abläufe effizienter und digitaler zu gestalten (z. B. CAM- und BIM-Software). Andererseits wird auch die Anschaffung von Dokumenten-Management-Software (DMS) und Waren- und Lagerwirtschaftssystemen gefördert. Unternehmen können so wichtige Schritte hin zu einem papierlosen Büro gehen und sich gleichzeitig effizienter und nachhaltiger aufstellen.Beispiele zu beiden Zuschussverfahren finden sich in der Förderbekanntmachung.Wie hoch ist der MID-Digitalisierungsgutschein?Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende max. Förderquoten:Für kleine Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 70 ProzentFür mittlere Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 50 ProzentDie maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro; die minimale Fördersumme beträgt 4.000 Euro.Welche Unternehmen können einen MID-Digitalisierungsgutschein beantragen?- Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (KMU Definition finden sich in den FAQ).
- Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
- Start-ups können Förderanträge stellen. Das Unternehmen muss die Gründungsphase abgeschlossen und abschließend eine Rechtsform gewählt haben. Zudem sollte die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen sein.
- Ein Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung" ist von der Antragstellung ausgeschlossen.
Was ist beim Programm MID-Digitalisierung noch zu beachten?- „Losverfahren“: KMU können sich fortlaufend für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren. In regelmäßigen Abständen wird ein festgelegtes Kontingent an registrierten KMU ausgelost, die einen konkreten Förderantrag stellen können.
- Durchführungszeiträume sind zwischen 6, 9 und 12 Monate wählbar
- Die Auswahl des Dienstleisters ist frei (Expertise muss nachgewiesen werden).
- Die Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig.
- Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung gestartet werden.
- MID Digitalisierungsgutscheine sind nicht mit anderen MID-Gutscheinen (Analyse / Innovation) kombinierbar.
- In einem Zeitraum von zwei Jahren kann nur ein MID Digitalisierungsgutschein wahrgenommen werden.
- Der Antrag erfolgt über den Fördernehmer.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website zu Mittelstand Innovation Digitalisierung
Fragen und Antworten (FAQ) zu MID Digitalisierung
Flyer für Unternehmen und Kurzbeschreibung
- Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/-in – Einstellungszuschuss zur Digitalisierung des Landes NRW
Die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistenz für Ihre Vorhaben im Bereich von Digitalisierung / Nachhaltigkeit / Innovationen kann gefördert werden.Was ist MID Assistent/-in?MID Assistent/-in ist ein Förderprogramm des Landes NRW, bei der die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistenz für Ihre Vorhaben im Bereich von Digitalisierung bezuschusst wird.Was wird gefördert?Förderfähig sind die Personalausgaben für den MID-Assistenten/die MID-Assistentin, deren/dessen Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag durch PtJ geprüft wurde.Unternehmen können zwischen drei Förderschwerpunkten wählen:Schwerpunkt a) − Digitale Produkte und Dienstleistungen
In diesem Förderschwerpunkt stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. Kleinst- und kleine Unternehmen werden dazu ermutigt, diese Technologien passgenau im eigenen Betrieb einzusetzen und ihre Angebote (insbesondere geschäftsfeldbezogene Software und Applikationen) so innovativ weiterzuentwickeln.Schwerpunkt b) – Prototypen und MVPDer zweite Förderschwerpunkt soll Kleinst- und kleine Unternehmen dabei unterstützen, ihre Neu- und Weiterentwicklungen möglichst rasch in der Praxis testen zu können: Gefördert wird die Entwicklung und der Bau von Prototypen beziehungsweise Minimum Viable Products („minimal brauchbares Produkt“, MVP), anhand derer Unternehmen ihre Innovation erproben und validieren und mit erstem Nutzerfeedback weiterentwickeln können.Schwerpunkt c) – Grüne TransformationMit dem dritten Förderschwerpunkt wird es Kleinst- und kleinen Unternehmen ermöglicht, sich nachhaltiger aufzustellen. Der/die MID-Assistent/in kann eingesetzt werden, um Vorhaben umzusetzen, die die Ressourcen- und Energieeffizienz in der Produktion oder in produktbezogenen Prozessen erhöhen oder Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln, die sich auf ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Produktionsverfahren beziehen. Dies kann zum Beispiel durch intelligente Netze in der Produktion oder eine längere Lebensdauer von Produkten erzielt werden.Wichtig: Routine- oder regelmäßige Änderungen an Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen werden nicht gefördert; ebenso können grundlegende Maßnahmen der IT-Sicherheit, die keinen Bezug zu konkreten Projekten haben, nicht gefördert werden. Es muss immer einen Bezug zu einem konkreten Produkt/Produktionsverfahren oder einer konkreten Dienstleistung geben.Eine detaillierte Auflistung der geförderten und nicht geförderten Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten findet sich in der Förderbekanntmachung.Wie hoch ist die Förderung beim MID Assistent/-in?Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 33.000 € für 24 Monate.
Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 48.000 € für 24 Monate.Welche Unternehmen können einen MID Assistent/-in beantragen?Eine/n MID-Assistent/in können kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und weniger als 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) beantragen. Es gilt dabei die KMU-Definition der Europäischen Kommission.Von diesen 49 Mitarbeitenden dürfen maximal fünf einen akademischen Abschluss besitzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eingestellt sind, sowie Werkstudierende werden dabei nicht berücksichtigt.Was ist beim Programm MID Assistent/-in noch zu beachten?- “Windhund-Verfahren”: Ab dem ersten jedes Monats können Anträge eingereicht werden. Es gibt ein festes Kontingent von Anträgen pro Monat. Beim Erreichen des Kontingents schließt das System und öffnet wieder zum ersten Tag des Folgemonats. Anträge lassen sich auch während der Schließung vorbereiten.
- MID-Assistent/in muss mind. 30.000 € Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile
erhalten - Anstellung muss in Voll- oder Teilzeit (mind. 50% VZÄ) erfolgen, Werkstudierendenverträge sind nicht zulässig
- Personen, die als MID-Assistent/in infrage kommen, dürfen erst nach der Bewilligung des Antrags, allerdings maximal vier Monate danach, eingestellt werden
- Der Hochschulabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, wenn sie die Arbeit aufnehmen
- Berufsakademien sind keine Hochschulen. Eine abgeschlossene Meisterprüfung gilt ebenfalls nicht als Hochschulabschluss
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website zu Mittelstand Innovation Digitalisierung
Fragen und Antworten (FAQ) zu MID Assistent - Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Sicherheit: Zuschuss für Maßnahmen der IT-Sicherheit
Kein Unternehmen kommt mittlerweile noch ohne IT-Anwendung und Internetzugang aus. Durch die fortschreitende Digitalisierung gibt es immer mehr Schnittstellen die potenzielle Einfallstore für Cyberkriminalität sein können. Mittelstand Innovativ & Digital (MID) schafft mit dem Programm-Baustein „Digitale Sicherheit” Abhilfe und unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.Das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit wird auf ein Losverfahren umgestellt. Interessenten können sich ab Mitte März zur Teilnahme am Losverfahren registrieren.
Was wird gefördert?
Es werden Maßnahmen aus drei Schwerpunkten gefördert, die bei der Antragstellung beliebig miteinander kombiniert werden können:Zuschüsse Organisation
Durchführung einer Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit durch ein externes Unternehmen und Ergreifung von Maßnahmen, um die erkannten Schwachstellen zu beheben. Ebenfalls sind u. a. Penetrationstests und Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen förderfähig. Auch die Simulation von Sicherheitsvorfällen und die Erstellung eines Notfallplans werden unterstützt.Zuschüsse Faktor Mensch
Schulungen für Mitarbeitende um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren, aber auch Unterstützung bei der organisatorischen Verankerung des Themas im Unternehmen sowie die Fortbildung einzelner Mitarbeitenden (z. B. zu IT-Sicherheitsbeauftragten)Zuschuss Hard-/Software für den IT-Basisschutz
Hierbei handelt es sich insbesondere um Antiviren-Software, Anti-Ransomware, schlüsselfertige Firewalls (Soft- und Hardware) und Back-up-Software. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate. Ausgaben für Wartungs-, Lizenz- und Schulungsverträge können in Vorkasse geleistet werden und bereits vor dem Ablauf von zwölf Monaten mit dem Projektabschluss eingereicht werden.Eine vollständige Auflistung der einzelnen förderfähigen Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten finden sich in den FAQ und in der Förderbekanntmachung.Wie hoch ist die Förderung?
- Fördersumme von mindestens 4.000 bis maximal 15.000 Euro
- Förderquote 70 Prozent bei Kleinst- und kleinen Unternehmen und 50 Prozent bei mittleren Unternehmen
Welche Unternehmen können MID-Digitale Sicherheit beantragen?
- Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent)
- Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro
Weitere Informationen
- „Losverfahren“: KMU können sich fortlaufend für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren. In regelmäßigen Abständen wird ein festgelegtes Kontingent an registrierten KMU ausgelost, die einen konkreten Förderantrag stellen können.
- Durchführungszeitraum: sechs, neun oder zwölf Monate
- Das Kompetenzzentrum Digital.Sicher.NRW des Landes NRW berät in einer Sprechstunde zum Förderprogramm MID – Digitale Sicherheit.
- Die Bearbeitungszeit eine Antrages wird mit vier bis sechs Wochen angegeben.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website Mittelstand Innovativ & Digital – Digitale Sicherheit
Fragen und Antworten FAQ zu MID Digitale Sicherheit
Antragstellung MID Digitale Sicherheit
- go innovativ (BMWK) – Beratungszuschuss für produkt- und technische Verfahrensinnovationen des Bundes
Mit BMWK-Innovationsgutscheinen werden externe Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen u. a. zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen unterstützt. Es ist kein reines Digitalisierungsprogramm.Was ist go inno?go inno ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Bezuschusst wird qualifizierte externe Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung von innovativen Produktlösungen.Was wird gefördert?Mit go inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert (zwei Leistungsstufen). Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
- Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
- Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
- voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
- Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
- Abschätzung der Erfolgsaussichten.
Leistungsstufe 2: RealisierungskonzeptNach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.Das Realisierungskonzept- Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
- Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
- Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
- Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
- Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
- Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften.
- Kreativworkshop
- Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements
Wie hoch ist die Förderung bei go inno?- Mit diesem Gutschein können kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent der Ausgaben der Beratungsleistungen in der jeweiligen Leistungsstufe (Potenzialanalyse, Realisierungskonzept) decken. Der Wert des Gutscheins richtet sich somit nach dem Umfang der zwischen dem Unternehmen und dem autorisierten Beratungsunternehmen vertraglich vereinbarten bzw. realisierten Beratungsleistung. Die maximal mögliche Anzahl der Beratertrage pro Leistungsstufe ist in der Richtlinie geregelt.
- In einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen einen maximalen Gesamtwert von 20.000 Euro in Anspruch nehmen.
Welche Unternehmen können go inno beantragen?- Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die mit Hilfe externer Beratung ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen einführen wollen.
- Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem KMU und dem vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen muss das KMU
- weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und
- im Jahr vor der Nutzung des Gutscheines einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsummer von höchstens 20 Mio. € haben.
- Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
- “Unternehmen in Schwierigkeiten“ sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was ist beim Programm go inno zu beachten?- Beratung nur durch autorisierte Berater
- INQA-Coaching
Das Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen bezuschusst Beratungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation.Was ist das Programm INQA-Coaching?
INQA-Coaching ist ein ESF Plus-Programm der ESF Plus-Förderperiode 2021 – 2027. Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programme und Projekte in Deutschland.Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).Mit der Hilfe des Programms können KMU Prozesse erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientiert und gleichzeitig zukunftsweisend die Herausforderung der digitalen Transformation umsetzt. Speziell ausgebildete und zertifizierte INQA-Coaches stehen Ihnen dabei zur Seite.
Das Programm zielt darauf ab, Lern- und Entwicklungsprozesse zu entwickeln, um den digitalen Wandel innovativ zu gestalten.Was wird gefördert?
Die Begleitung eines betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozesses wird ein Coaching von maximal zwölf Beratungstagen gefördert. Hierfür kann das KMU gemeinsam mit den Beschäftigten einen Beratungscheck im Sinne dieser Richtlinie in Anspruch nehmen.Es können nur Beratungsleistungen gefördert werden, die- durch für das Programm INQA-Coaching autorisierte Coaches durchgeführt werden. Eine Unterbeauftragung bzw. Subunternehmerschaft von Coaches ist nicht gestattet,
- nach Maßgabe der methodischen Vorgaben unter Einbeziehung der Beschäftigten durchgeführt werden,
- auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf bezogen sind, der im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen innerhalb des Betriebs steht.
Wie hoch ist die Förderung bei INQA-Coaching?- Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können für die Betriebe übernommen werden.
- Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1 200 Euro netto
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:- Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigte (Teilzeitkräfte sind anteilig anzurechnen), Azubis bleiben unberücksichtigt
- Mindestens zwei Jahre am Markt sind
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- und Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro
Wann kann ich mich für das Programm bewerben?
Sollten Sie sich für INQA-Coaching interessieren, können Sie eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. Details erfahren Sie auf www.inqa.de.
Diese Recherchen und Informationen werden regelmäßig überprüft. Ein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit können wir leider nicht garantieren. Sollten Verlinkungen oder Informationen dennoch unvollständig oder nicht aktuell sein, würden wir uns über eine kurze Nachricht sehr freuen.