Digitalisierung
Digitalisierung - Unterstützung für KMU
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (Digitalisierung) hat in der Wirtschaft einen Transformationsprozess angestoßen. In allen Branchen werden Prozesse optimiert, neue Technologien und Innovationen entlang der Wertschöpfungskette eingesetzt oder neue Geschäftsmodelle an den Markt gebracht. Unterstützt werden Unternehmen in der Regel mit Anlaufstellen/Beratung sowie Zuschüssen bei Digitalvorhaben.
Wir haben Ihnen einige (regionale und überregionale) Anlaufstellen, Informationen, Hilfestellungen, Services und Beratungsförderungen zum Thema Digitalisierung zusammengestellt.
Services der IHK Köln zu Digitalen Fördermitteln und Anlaufstellen
Nutzen Sie eine
Erstberatung in der IHK Köln und verschaffen sich einen Überblick zu den Themen, den Fördermöglichkeiten und den Hilfestellungen in unserer Region.
#GemeinsamDigital
Mit der IHK-weiten Initiative bündeln wir digitale Veranstaltungen und Webinare und unterstützen Unternehmen bei ihrer Digitalisierung. Erfahren Sie mehr!
Mit der IHK-weiten Initiative bündeln wir digitale Veranstaltungen und Webinare und unterstützen Unternehmen bei ihrer Digitalisierung. Erfahren Sie mehr!
Geförderte Anlaufstellen (Beratung)
- Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren des BMWK
Hier finden Sie über 20 thematische Anlaufstellen des Bundes, die viele Services wie neutrale Beratung, Leitfäden, Checks oder Sprechstunden anbieten. - Digital Hubs NRW
Die Hubs in NRW begleiten Unternehmen in den ersten Schritten der Digitalisierung und bringen Mittelstand und Start-ups in Nordrhein-Westfalen zusammen. - Branchenhubs.DE digital
Neue Technologien und Innovationen für bestimmte Branchen werden in den DE.Hubs aufbereitet und vermittelt. - Weitere Zentren und Anlaufstellen in der Region Köln
Weitere Programme, Innovation Hubs und Zentren unterstützen bei der Digitalisierung von Unternehmen.
Förderprogramme Digitalisierung (Zuschüsse)
Diverse Programme unterstützen die Digitalisierung der Unternehmen.
Die Beratung für Unternehmen in vielen Themenbereichen der Digitalisierung wird gefördert oder bezuschusst. Auf der Website des BMWK finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.
Die Beratung für Unternehmen in vielen Themenbereichen der Digitalisierung wird gefördert oder bezuschusst. Auf der Website des BMWK finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.
Hier ein Auszug aktueller Förderprogramme für digitale Vorhaben:
Übersicht über die Förderprogramme
- Go Digital (BMWK) - Beratungs- und Umsetzungsförderung des Bundes
Go Digital richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Hier haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt. Die Förderrichtlinie wurde zum 1.Januar 2022 aktualisiert und die Inhalte wurden erweitert.***Meldung der Website Go-Digital: Aktuell werden aufgrund des noch nicht beschlossenen Haushaltsgesetzes 2022 keine Bewilligungen vorgenommen***Was ist GoDigital?GoDigital ist ein Förderprogramm des BMWK für klein- und mittlere Unternehmen, bei dem Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen durch einen GoDigital-Berater bezuschusst werden (Beraterzuschuss)Was wird gefördert?Der Beraterzuschuss kann für fünf Themen/Module beantragt werden
- Digitalisierte Geschäftsprozesse (z. B. e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens)
- Digitale Markterschließung (z. B. Online-Marketing-Strategie, Suchmaschinenoptimierung, Einführung Online-Shops, digitale Zahlungsverfahren)
- IT-Sicherheit (z. B. Risiko- und Sicherheitsanalysen, Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen) / Pflichtmodul
- Digitalisierungsstrategie (z. B. Neue digitale Geschäftsmodelle, Bedürfnisanalysen, Risikoabschätzungen)
- Datenkompetenz (z. B. Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung, Einsatz Künstliche Intelligenz, Rechtskonformer Umgang mit Daten)
Wie hoch ist die GoDigital Förderung?- Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgabe (die anderen 50 Prozent sind der Eigenanteil des Unternehmens)
- Max. 30 Beratertage sind förderfähig; max. Beratertagessatz 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer)
- Maximaler Zuschuss pro Projekt sind 16.500 Euro
Welche Unternehmen können GoDigital beantragen und welche nicht?Folgende Unternehmen können GoDigital beantragen:- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen)
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 20 Millionen Euro
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
- Start-ups können beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist
Folgende Unternehmen können GoDigital nicht beantragen:- Unternehmen die gemeinsam mit "Partnerunternehmen" oder "verbundenen Unternehmen" insgesamt die Kriterien zu Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz nicht erfüllen
- Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
- Freie Berufe nach § 18 EStG
- Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
- Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
- Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
- Unternehmen, welche einen Antrag auf Autorisierung gestellt haben bzw. bereits autorisiert sind
Was ist beim Programm GoDigital noch zu beachten?- Die Beratung und Umsetzung erfolgen nur durch autorisierte GoDigital-Berater
- Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert; für die neuen Module “Digitalisierungsstrategie” und “Datenkompetenz” können im Zeitfenster 01.01.2022 bis zum 28.02.2022 Unternehmen autorisiert werden
- Der Förderantrag, Abrechnung und Berichtswesen wird durch den GoDigital-Berater durchgeführt
- Achtung: Mit der Aktualisierung vom 01.01.2022 gibt es nun auch Leistungen, die nicht mehr gefördert werden (z. B. erstmalige Erstellung und Anpassung einer Website)
- Mit der Maßnahme darf vor dem Zuwendungsbescheid nicht begonnen werden
- Das Modul IT-Sicherheit ist mit mind. 2 Beratertagen immer Bestandteil eines GoDigital-Förderprojektes
- Ein GoDigital-Projekt muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
- Wurde ein GoDigital-Projekt bewilligt, kann innerhalb der nächsten 12 Monate kein neuer Antrag gestellt werden
Wo bekomme ich weitere Informationen?- Website zu GoDigital
- Fragen und Antworten (FAQ) zu GoDigital
- Landkarte der GoDigital-Berater
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Digital Jetzt (BMWK)
Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.Was ist Jetzt Digital?Jetzt Digital ist ein Investitionszuschussprogramm des BMWK für klein- und mittlere Unternehmen für Hard-/Software und IT-WeiterbildungWas wird gefördert?
- Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz. - Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.
Wichtig:- Die Investitionen müssen mit neuen Funktionen beziehungsweise grundlegenden Verbesserungen („Potenzialhebung“) mit Blick auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein.
- Nicht förderfähig sind Standardhardware/-software; Ersatz- oder Routineinvestitionen, erstmalige Grundausstattung, Beratungsleistungen, Leistungen von verbundenen Unternehmen
- Ausstattung von Homeoffice-Arbeitsplätzen sind nicht förderfähig
Wie hoch ist die Jetzt Digital Förderung?Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro (d.h. es werden nur Vorhaben ab einer Höhe von mind. 42.500 Euro gefördert), in Modul 2 liegt diese bei 3.000 EuroDer Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Bonusprozentpunkte greifen. Mehr dazu in den FAQ des FörderprogrammesWelche Unternehmen können Jetzt Digital beantragen und welche nicht?Folgende Unternehmen können Jetzt Digital beantragen:- Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
- 3 bis 499 Beschäftigte
- Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt
- Start-ups können dann Förderanträge stellen, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist
Nicht antragsberechtigt / förderfähig sind unabhängig vom Investitionsbedarf u.a.:- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung;
- Gemeinnützige Unternehmen;
- Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen;
- Unternehmen in Gründung;
- Vereine;
- Stiftungen;
- Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
- Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung“
Was ist beim Programm Jetzt Digital noch zu beachten?- Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags auf Förderung in „Digital Jetzt“ wird monatlich zum 15. im Rahmen eines Zufallsverfahrens (Algorithmus-basiertes Zufallsverfahrens) bestimmt
- Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Zufallsverfahren teilnehmen
- Die Bearbeitungszeit eines Förderantrags gibt es keine konkreten Angaben ("mehrere Wochen")
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben
- Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden
- Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können
- Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2023
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website zu Jetzt Digital
Portal für Teilnahme am Zufallsverfahren und Antragstellung
Fragen und Antworten (FAQ) zu Jetzt Digital - Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
- NRW-Digitalzuschuss für Handel und für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft
Die Digitalisierung eröffnet Handel, Gastronomie, Hotellerie und Tourismus wichtige Chancen. Mit rund zehn Millionen Euro will die Landesregierung NRW die digitale Transformation kleiner Unternehmen in den von der Pandemie besonders betroffenen Branchen Handel, Gastgewerbe und Tourismus unterstützen. Hier haben wir Ihnen einige Informationen zusammengetragen.Was ist der NRW-Digitalzuschuss?Der NRW-Digitalzuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für (zuwendungsfähige) Ausgaben für Digitalisierung von bis zu 100 Prozent ab dem 2. November 2021. Die Zuschüsse werden gewährt, bis das Fördervolumen von NRW in Höhe von 10 Millionen Euro ausgeschöpft ist.Was wird gefördert?Beispiele Einzelhandel:
- Digitale Tools und Software-Lizenzen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet
- Digitale Kundenberatung: Hardware wie beispielsweise Kameras zur Erstellung von digitalen Inhalten und zur Produkt-Präsentation im Online-Shop, Touchpads, digitale Displays und Spiegel sowie VR-Headsets für stationäre Geschäfte
- Digitale Kaufabwicklung über fest installierte Abholstationen (click&collect)
- Digitale Warenwirtschaftssysteme sowie Kassen zum kontaktlosen Bezahlen
- Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung.
Weitere Beispiele finden sich in den FAQ zum NRW-Digitalzuschuss HandelBeispiele gastgewerbliche und touristische Wirtschaft:- Website, Kundenservice-Tools wie beispielsweise digitale Tischreservierung oder Bestellung, Online-Shop, Social-Media-Strategie, digitale Displays und Touchpads z. B. zum Bestellen im Restaurant sowie Möglichkeiten für bargeldloses Zahlen
- Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente vor Ort wie beispielsweise VR-Brillen für virtuelle Hotelrundgänge im Reisebüro
- Suchmaschinenoptimierung
- Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation (Apps, Kundenkommunikation per Messenger, WhatsApp etc., digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme, Chat-Bots).
Weitere Beispiele finden sich in den FAQ zum NRW-Digitalzuschuss Gastgewerbe und TourismusWie hoch ist die Förderung?- Der NRW-Digitalzuschuss beträgt bis zu 2.000 Euro pro Unternehmen.
- Darüber hinausgehende Ausgaben trägt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller selbst.
- Liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben unter der maximalen Förderhöhe von 2.000 Euro, so werden nur die tatsächlich nachgewiesenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab einer Höhe von 500 Euro erstattet.
Welche Unternehmen können den NRW-Digitalzuschuss beantragen?Unternehmen mit Sitz in NRW mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.Handel:- Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel.
- Das Tätigkeitsfeld im Einzelhandel muss im Antrag ausgewählt und mit dem Handelsregisterauszug/Gewerbeschein belegt werden können.
- Dazu muss das Unternehmen den Sitz eines stationären Ladenlokals in NRW haben.
Gastgewerbe/Tourismus:- Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Klein- und Kleinstunternehmen aus der gastgewerblichen und touristischen Wirtschaft (siehe Auflistung der antragsberechtigten Betriebe)
- Das Tätigkeitsfeld im Gastgewerbe oder der touristischen Wirtschaft muss im Antrag ausgewählt und mit dem Handelsregisterauszug/Gewerbeschein belegt werden können.
- Das Unternehmen existiert bereits und besitzt eine längerfristige Perspektive (keine Betriebsaufgabe absehbar).
Was ist beim Programm NRW-Digitalzuschuss noch zu beachten?- Unterstützung bei der Antragstellung erhält man von den DigitalCoaches des Handelsverbandes
- Mittel werden gewährt, bis das Fördervolumen in Höhe von 10 Millionen Euro ausgeschöpft ist
- Nach erfolgreicher Einreichung des Antrags beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 6 Wochen
- Pro Einreichungsrunde darf nur ein Antrag für ausschließlich einen Fördergegenstand gestellt werden. In der nächsten Einreichungsrunde besteht wieder die Möglichkeit, einen weiteren Antrag für einen anderen Fördergegenstand zu stellen.
- Sie dürfen keinen Antrag stellen für eine Maßnahme, die bereits begonnen wurde.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website zum NRW-Digitalzuschuss Handel
Fragen und Antworten (FAQ) zum NRW-Digitalzuschuss Handel
Website zum NRW-Digitalzuschuss Gastgewerbe und touristische Wirtschaft
Fragen und Antworten (FAQ) zum NRW-Digitalzuschuss Gastgewerbe und touristische Wirtschaft - Förderprogramm MID-Gutschein Digitalisierung des Landes NRW
Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen Gutscheinprogramme (MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation), die Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen zur Digitalisierung fördern. Hier finden Sie Informationen zum Programm “MID-Gutschein Digitalisierung”.Was ist MID-Digitalisierung?MID-Digitalisierung ist einer von drei Gutscheinen (MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation) des Landes NRW für eine externe Begleitung für die (Weiter-) Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. Mit dem Gutschein werden Tagessätze für externe Dienstleistungen durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der freien Wirtschaft bezuschusst.Was wird gefördert?Das Projekt kann in allen Branchen und Themenfeldern angesiedelt sein. Schwerpunktmäßig sollen mit der Gutscheinvariante MID-Digitalisierung die Entwicklung und der Einsatz intelligenter Applikationen sowie die digitale Vernetzung von Maschinen gefördert werden.Beispielhafte Anwendungsfelder
- Intelligente Applikationen für Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel (z.B. Datenerfassung, Datenerkennung, Automatisierung, Data Mining, Maschinelles Lernen, AR und VR-Entwicklungen zur Unterstützung des Kundenservice)
- Cyber Physical Systems / Industrie 4.0 (z.B. Vernetzung von Maschinen, Digitale Werkzeuge im Baugewerbe, Building Information Modeling (BIM), Predictive Maintenance)
Nicht förderfähige Anwendungsfelder (Auszug)- Koordinierende Projektmanagement Tätigkeiten
- Analysemaßnahmen ohne Umsetzung
- Vorhaben, die auf den Aufbau oder die Entwicklung bzw. Optimierung interner Geschäftsprozesse abzielen oder der Umsetzung gesetzlicher Vorhaben dienen (z.B. CRM, ERP, Papierloses Büro, Waren-, Lagerwirtschaftssysteme, Kassensysteme)
- Maßnahmen mit dem Ziel der Unternehmens-, Produktpräsentation und der Digitalisierung des Vertriebes (z.B. Website, Webshops, SEO)
- Die Umsetzung von Themen, welche im Sinne der Förderschwerpunkte über die weiteren Varianten der MID -Förderung abgedeckt sind
- Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten
- Routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen
Die Berücksichtigung der Thematik IT-Sicherheit im Zusammenhang mit den Anwendungsfeldern ist ausdrücklich gewünscht.Weitere Anwendungsfelder finden sich in der der Anlage zur Förderbekanntmachung.Wie hoch ist der MID-Digitalisierungsgutschein?Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende max. Förderquoten:Für kleine Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 80 ProzentFür mittlere Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 60 ProzentDie maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro; die minimale Fördersumme beträgt 5.000 Euro.Welche Unternehmen können einen MID-Digitalisierungsgutschein beantragen?- Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (KMU Definition finden sich in den FAQ).
- Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Was ist beim Programm MID-Digitalisierung noch zu beachten?- Die Auswahl des Dienstleisters ist frei (Expertise muss nachgewiesen werden).
- Die Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig.
- Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung gestartet werden.
- MID Digitalisierungsgutscheine sind nicht mit anderen MID-Gutscheinen (Analyse / Innovation) kombinierbar.
- In einem Zeitraum von zwei Jahren kann nur ein MID Digitalisierungsgutschein wahrgenommen werden.
- Der Antrag erfolgt über den Fördernehmer.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website zu Mittelstand Innovation Digitalisierung
Fragen und Antworten (FAQ) zu MID Digitalisierung
Flyer für Unternehmen und Kurzbeschreibung
- Mittelstand Innovativ & Digital – MID Invest
Das bereits erfolgreich laufende Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID), welches branchenoffen kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt, wird erweitert.Der neue Programmbaustein „MID-Invest“ soll spezifische, technologiebasierte Hard- und Software in kleinen und mittleren Unternehmen fördern. Hierfür stellt die Landesregierung 30 Mio. Euro aus dem NRW-Rettungsschirm bis Ende 2022 zur Verfügung. Über eine Laufzeit von rund einem Jahr sollen über 1.000 kleine und mittlere Unternehmen Unterstützung erhalten für die Vornahme von Investitionen in technologiebasierte Hard- und Software. Die Implementierung/Installation bzw. Einweisung in die investierte Technologie ist ebenfalls förderfähig.Was ist MID Invest?MID-Invest ist ein Förderprogramm des Landes NRW und rundet das bestehende Förderspektrum der MID-Gutscheine und des/der MID-Assistent/in ab. Fördergegenstand sind Investitionen in ausgewählte Hard- und Software aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Die zusätzliche Fördervariante bietet kleinen und mittleren Unternehmen damit weitere Anreize für eine umfassende Gestaltung der digitalen Transformation im Unternehmen. Dabei ist es auch möglich, mehrere Maßnahmen eines Anbieters zu kombinieren.Was wird gefördert?
- Investitionen in spezifische, technologiebasierte Hard- und Software zur Digitalisierung und Optimierung von Unternehmensprozessen
- Fachmännische Implementierung/Installation der Hard- und Software im Rahmen der Investition förderfähig, sofern vom selben Anbieter angeboten
Weitere Informationen- MID-Invest fördert ausgewählte IKT-Hardware und -Software, die dem Unternehmen einen digitalen Mehrwert bietet und zur Digitalisierung und digitalen Optimierung von Unternehmensprozessen beiträgt. Gefördert werden erstmalige Investitionen in die entsprechende Hard- und Software und die hierfür notwendige fachmännische Implementierung und Installation sowie ggfs. eine Einweisung.
- Der Kauf entsprechender Lizenzen wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gefördert.
- Nur die erstmalige Investition der gelisteten IT-Hard- und Software im Unternehmen ist förderfähig
Nicht förderfähig sind dagegen beispielsweise eine grundlegende Büroausstattung, Lizenzen für Webshops und Homepages, Beratungsleistungen oder Infrastrukturmaßnahmen.Anwendungsbeispiele finden sich auf der Website von MID InvestWie hoch ist die Förderung bei MID Invest?- Fördersumme von mindestens 3.000 bis maximal 25.000 Euro
- Förderquote 60% für kleine Unternehmen und 30% für mittlere Unternehmen
Welche Unternehmen können einen MID Invest beantragen?Unternehmen mit- Sitz in Nordrhein-Westfalen
- weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent)
- einem maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro
Weitere Informationen- Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU
- Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausgeschlossen
- Start-ups können dann Förderanträge stellen, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist (Rechtsform muss gewählt sein und mind. Jahresabschluss vorliegen)
Was ist beim Programm MID Invest noch zu beachten?- Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in ein Losverfahren und eine daran anschließende Antragstellung.
- Das verlinkte Los- und Antragstool ist ab sofort erreichbar.
- Das Losverfahren ist immer zum 1. des Monats.
- Nicht ausgewählte Unternehmen können nach aktiver Bestätigung im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.
- Durchführungszeitraum max. 3 Monate (bei Antragstellung nach 01.01.2022)
- Die getätigte Investition muss ihre Wirkung an einem Standort in NRW entfalten.
- Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausgeschlossen.
- Die maximale Fördersumme von 25.000 € kann nicht überschritten werden. Etwaige Mehrkosten entfallen auf den Eigenanteil.
- Die Fördersumme wird im Nachgang zum Projekt erstellt (Unternehmen muss in Vorleistung gehen).
- Projekte, die schon im Rahmen anderer Programme - der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder - gefördert werden, können nicht nochmal durch MID-Invest unterstützt werden.
- Die Auswahl des Zulieferers/Dienstleisters ist frei.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website zu Mittelstand Innovation Digitalisierung
Fragen und Antworten (FAQ) zu MID Invest
Förderbekanntmachung zu MID Invest - Mittelstand Innovativ & Digital Assistenten (MWIDE)
Die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistenz für Ihre Vorhaben im Bereich von Digitalisierung kann gefördert werden.Was ist MID Assistent/-in?MID Assistent/-in ist ein Förderprogramm des Landes NRW, bei der die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistenz für Ihre Vorhaben im Bereich von Digitalisierung bezuschusst wird.Was wird gefördert?Förderfähig sind die Personalausgaben für den MID-Assistenten/die MID-Assistentin, deren/dessen Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag durch PtJ geprüft wurde.Der Fokus des Programms liegt dabei auf der intelligente (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.So sollen kleine Unternehmen dabei unterstützt werden, die Trends ihrer Branche aufzugreifen und durch spezifische Projekte passgenau auf das eigene Unternehmen zu übertragen. Ein/e MID-Assistent/in kann beispielsweise für Maßnahmen aus den Bereichen Cyber Physical Systems (inkl. Chancen-/Risikoanalyse), Mensch-Maschine-Schnittstellen oder der Implementierung digitaler Geschäftsmodelle beantragt werden. MID-Assistent/innen können aber auch bei der Entwicklung innovativer, digitaler Geschäftsmodelle eingesetzt werden und z. B. unternehmensspezifische Strategien für digitale Geschäftsmodelle entwickeln oder bei spezifischen Fragestellungen der IT-Sicherheit ihre Kenntnisse einbringen.Wichtig: Routine- oder regelmäßige Änderungen an Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen werden nicht gefördert; ebenso können grundlegende Maßnahmen der IT-Sicherheit, die keinen Bezug zu konkreten Projekten haben, nicht gefördert werden. Es muss immer einen Bezug zu einem konkreten Produkt/Produktionsverfahren oder einer konkreten Dienstleistung geben.Wie hoch ist die Förderung beim MID Assistent/-in?Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 15.000 € pro Jahr.
Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 22.500 € pro Jahr.Welche Unternehmen können einen MID Assistent/-in beantragen?Eine/n MID-Assistent/in können kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und weniger als 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) beantragen. Es gilt dabei die KMU-Definition der Europäischen Kommission.Von diesen 49 Mitarbeitenden dürfen maximal fünf einen akademischen Abschluss besitzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eingestellt sind, sowie Werkstudierende werden dabei nicht berücksichtigt.Was ist beim Programm MID Assistent/-in noch zu beachten?- Personen, die als MID-Assistent/in infrage kommen, dürfen erst nach der Bewilligung des Antrags, allerdings maximal vier Monate danach, eingestellt werden
- Der Hochschulabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, wenn sie die Arbeit aufnehmen
- Idealerweise sollte ein/e MID-Assistent/in unbefristet angestellt werden, mindestens jedoch für zwei Jahre, und einen branchenüblichen Lohn erhalten.
- Berufsakademien sind keine Hochschulen. Eine abgeschlossene Meisterprüfung gilt ebenfalls nicht als Hochschulabschluss
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website zu Mittelstand Innovation Digitalisierung
Fragen und Antworten (FAQ) zu MID Digitalisierung - Potentialberatung (MAGS)
Bei der Potenzialberatung erhalten Unternehmen Informationen von den landesweit rund 100 Beratungsstellen – beispielsweise Regionalagenturen, Kammern und Einrichtungen der Wirtschaftsförderung. Die Potenzialberatung ist kein reines Digitalisierungsprogramm.Was ist Potentialberatung in NRW?Potentialberatung ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Mit Hilfe der Potentialberatung können Betriebe entlang von fünf zentralen Themenbereichen, unter anderem der Digitalisierung, insbesondere um die Gestaltung von Arbeit und Technik, ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten.Was wird gefördert?Die Aufwände für Beratung in den Themengebieten Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung, Demografischer Wandel, Digitalisierung (Gestaltung von Arbeit und Technik) und Gesundheit wird bezuschusst.Die Beratung soll bei folgenden Prozessen helfen:
- Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens zu ermitteln
- Lösungswege zu finden und Handlungsziele zu entwickeln
- einen Handlungsplan zur Verbesserung Ihrer Geschäftsprozesse zu entwerfen
- die ersten Umsetzungsschritte zu gehen
Wie hoch ist die Förderung bei der Potentialberatung in NRW?Bezuschusst werden 50 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage - bis maximal 500 Euro pro Beratungstag. In Anspruch genommen werden können maximal zehn Beratungstage.Welche Unternehmen können Potentialberatung in NRW beantragen?- Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten einschließlich Non-Profit-Organisationen und Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand (juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der Förderung weiterhin ausgeschlossen) mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.
- Die Potentialberatung NRW kann auch von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden.
Was ist beim Programm Potentialberatung in NRW zu beachten?- Sie sollen die Potentialberatung innerhalb von neun Monaten abschließen.
- Eine weitere geförderte Potentialberatung mit max. zehn Beratungstagen können Sie nach frühestens 36 Monaten erhalten.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website der IHK Köln zum Thema Finanzierung und Fördermittel
Website zur Potenzialberatung
Broschüre zur Potenzialberatung
- go innovativ (BMWK)
Mit BMWK-Innovationsgutscheinen werden externe Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen u. a. zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen unterstützt. Es ist kein reines Digitalisierungsprogramm.Was ist go inno?go inno ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Bezuschusst wird qualifizierte externe Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung von innovativen Produktlösungen.Was wird gefördert?Mit go inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert (zwei Leistungsstufen). Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
- Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
- Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
- voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
- Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
- Abschätzung der Erfolgsaussichten.
Leistungsstufe 2: RealisierungskonzeptNach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.Das Realisierungskonzept- Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
- Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
- Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
- Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
- Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
- Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften.
- Kreativworkshop
- Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements
Wie hoch ist die Förderung bei go inno?- Mit diesem Gutschein können kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent der Ausgaben der Beratungsleistungen in der jeweiligen Leistungsstufe (Potenzialanalyse, Realisierungskonzept) decken. Der Wert des Gutscheins richtet sich somit nach dem Umfang der zwischen dem Unternehmen und dem autorisierten Beratungsunternehmen vertraglich vereinbarten bzw. realisierten Beratungsleistung. Die maximal mögliche Anzahl der Beratertrage pro Leistungsstufe ist in der Richtlinie geregelt.
- In einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen einen maximalen Gesamtwert von 20.000 Euro in Anspruch nehmen.
Welche Unternehmen können go inno beantragen?- Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die mit Hilfe externer Beratung ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen einführen wollen.
- Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem KMU und dem vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen muss das KMU
- weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und
- im Jahr vor der Nutzung des Gutscheines einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsummer von höchstens 20 Mio. € haben.
- Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
- “Unternehmen in Schwierigkeiten“ sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Ein Unternehmen, das in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, kann gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Art. 1 Abs. 4 lit. c eine Beihilfe erhalten
Was ist beim Programm go inno zu beachten?- Beratung nur durch autorisierte Berater
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website go inno
Broschüre zu go inno - Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratungförderung
Im Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm werden in bestimmten Gebieten umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern erbracht werden, gefördert. Es ist kein reines Digitalisierungsförderprogramm.Was ist das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)?RWP ist ein Beraterzuschussprogramm des Landes NRW. Die Fördermittel tragen unmittelbar zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur bei. Außerdem unterstützen sie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.Was wird gefördert?Gefördert werden in bestimmten Gebieten umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden. Dazu zählen u.a. Online-Marketing, E-Commerce, Social-Media-Aktivitäten, SEO oder Monitoring (Erschließung neuer Absatzmärkte).Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:
Phase 1: Machbarkeitsstudien
Phase 2: UmsetzungsberatungWie hoch ist die Förderung beim Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)?- bis zu 80% der Beratungskosten, max. 1.500 € netto pro Tagewerk à mind. 8 Stunden
- für Phase 1: bis zu 10 Tagewerke
- für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke
- Förderdauer: max. 2 Monate je Beratungsphase
Welche Unternehmen können das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) beantragen?Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre (mit Ausnahme der MDR/IVDR-Beratungen) operativ tätig sind.Von der Förderung sind folgende Bereiche ausgeschlossen:- Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung
- Eisen- und Stahlindustrie
- Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion
- Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerke und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen
- Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel
- Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr und sonstige Personenbeförderung im Landverkehr (Taxis, Omnibusverkehr etc.)
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenheime oder ähnliche Einrichtungen
- Kunstfaserindustrie
- Flughäfen
Was ist beim Programm RWP zu beachten?- Berater müssen mind. 2-jährige Beratungserfahrung im relevanten Beratungsfeld nachweisen.
- Die Beratungsgegenstände sind für Ihr Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Website der IHK Köln
Auf der Website der NRW Bank
Auf der Website von Land.NRW
- UnternehmensWert:Mensch (BMAS) - Beratungsförderung
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen dabei eine zukunftsfähige Personalpolitik zu entwickeln. Eines der vier Handlungsfelder widmet sich dem Thema „Wissen & Kompetenz“ mit den Herausforderungen des digitalen Strukturwandels im Unternehmen. Es ist kein reines Digitalisierungsförderprogramm.Was ist UnternehmensWert:Mensch (BMAS)?UnternehmensWert:Mensch ist ein Beratungsprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mit passgenauen Beratungsdienstleistungen unterstützt es kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien. Eines der vier Handlungsfelder widmet sich dem Thema „Wissen & Kompetenz“ mit den Herausforderungen des digitalen Strukturwandels im Unternehmen.Was wird gefördert?Unternehmen erhalten einen Zuschuss für Beratungs- und Unterstützungsleistungen, mit denen Sie eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik in Ihrem Unternehmen etablieren können.Das Programm umfasst die folgenden Programmzweige:unternehmensWert:Mensch (uWM): Beratung und Unterstützung in Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit, Wissen und KompetenzunternehmensWert:Mensch plus (uWM plus): Beratung, um einen betrieblichen Lern- und Experimentierraum zur innovativen Gestaltung des digitalen Wandels einzurichten
Das Programm sieht einen dreistufigen, beteiligungsorientierten Beratungsprozess vor, der an Ihrem Bedarf ausgerichtet ist. Er umfasst folgende Bereiche:- eine Erstberatung
- eine Prozessberatung
- ein Ergebnisgespräch
Wie hoch ist die Förderung bei UnternehmensWert:Mensch (BMAS)?Zuschüsse von 50% bzw. 80% des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von 1.000 € netto je Beratungstag für 10 oder 12 Tage.Welche Unternehmen können UnternehmensWert:Mensch (BMAS) beantragen?Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
- mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
- weniger als 250 Beschäftigte*
- mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)
Was ist beim Programm UnternehmensWert:Mensch (BMAS) zu beachten?- Beratung nur durch autorisierte Prozessberater/-innen
- Im Programm unternehmensWert:Mensch muss generell ein regionaler Bezug zwischen den Erstberatungsstellen und den Unternehmen bestehen, um den Regelungen der unterschiedlichen Zielgebiete gerecht zu werden.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Website der IHK Köln zum Thema Finanzierung und Fördermittel
Auf der Website von UnternehmensWert:Mensch
Auf der Website der NRW Bank
Auf dem Flyer zu UnternehmensWert-Mensch - Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)
Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Es ist kein reines Digitalisierungsförderprogramm.Was ist Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)?"Förderung unternehmerischen Know-hows" ist ein Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dass externe Beratungen bezuschusst.Was wird gefördert?Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.Im Merkblatt finden sich beispielhafte Auflistungen.Wirtschaftliche Beratungen:
- Verbesserung der Unternehmenskonzeption
- Standort und Wettbewerb
- Einkauf
- Produktion
- Sortiment
- Lagerhaltung/-system
- Marketing
- Vertrieb
- Geschäftserweiterung
- Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
Organisatorische Beratungen:- unternehmerische Ausrichtung / Strategie
- Prozessoptimierung
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Umstrukturierung
Wie hoch ist die Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)?Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.Junge Unternehmen
NRW
nicht länger als 2 Jahre am Markt
50 % Fördersatz
Max. Zuschuss 2.000 EuroBestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung
NRW
50 % Fördersatz
Max. Zuschuss 1.500 EuroUnternehmen in Schwierigkeiten
NRW
90 % Fördersatz
2.700 EuroWas ist beim Programm Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA) zu beachten?Nur selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen, können im Förderverfahren zugelassen werden.In der Auswahl der Beraterin oder des Beraters ist der Antragstellende frei.Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website IHK Köln Thema Finanzierung und Fördermittel
Website Förderung unternehmerisches Know-How (BAFA)
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