Digitalisierung
Digitalisierung: Unterstützung für KMU
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (Digitalisierung) hat in der Wirtschaft einen Transformationsprozess angestoßen. In allen Branchen werden Prozesse optimiert, neue Technologien und Innovationen entlang der Wertschöpfungskette eingesetzt oder neue Geschäftsmodelle an den Markt gebracht. Bei diesem Veränderungsprozessen werden Unternehmen mit Anlaufstellen/Beratungen, Publikationen oder Zuschüssen bei Ihrer Digitalisierung unterstützt.
Wir haben Ihnen einige (regionale und überregionale) Anlaufstellen, Informationen, Hilfestellungen, Services und Beratungsförderungen zum Thema Digitalisierung zusammengestellt.
Services der IHK Köln zu Digitalen Fördermitteln und Anlaufstellen
Nutzen Sie eine Erstberatung in der IHK Köln und verschaffen sich einen Überblick zu den Themen, den Fördermöglichkeiten und den Hilfestellungen in unserer Region.
Passgenaue Vermittlung von Ansprechpartnern und Experten
Buchen Sie auf unserer Website der IHK Köln Ihre individuelle Digitalisierungssprechstunde. Wir suchen Ihnen themenorientiert einen neutralen, passenden Berater aus unserem Partner-Netzwerk von Kompetenzzentren wie dem Mittelstand Digital Zentrum Rheinland (Köln), dem Mittelstand Digital Zentrum Handel (Köln) oder Digital.Sicher.NRW.
Buchen Sie auf unserer Website der IHK Köln Ihre individuelle Digitalisierungssprechstunde. Wir suchen Ihnen themenorientiert einen neutralen, passenden Berater aus unserem Partner-Netzwerk von Kompetenzzentren wie dem Mittelstand Digital Zentrum Rheinland (Köln), dem Mittelstand Digital Zentrum Handel (Köln) oder Digital.Sicher.NRW.
#GemeinsamDigital
Mit der IHK-weiten Initiative bündeln wir Veranstaltungen und Webinare zur Digitalisierung. Erfahren Sie mehr!
Mit der IHK-weiten Initiative bündeln wir Veranstaltungen und Webinare zur Digitalisierung. Erfahren Sie mehr!
Geförderte Anlaufstellen (Beratung)
- Mittelstand Digital Zentren des BMWK
Hier finden Sie über 20 thematische Anlaufstellen des Bundes, die viele Services - wie neutrale Beratung, Leitfäden, Checks oder Sprechstunden – anbieten. - Digital Hubs NRW
Die Hubs in NRW begleiten Unternehmen in den ersten Schritten der Digitalisierung und bringen Mittelstand und Start-ups in Nordrhein-Westfalen zusammen. - Branchenhubs.DE digital
Neue Technologien und Innovationen für bestimmte Branchen werden in den DE.Hubs aufbereitet und vermittelt. - Weitere Zentren und Anlaufstellen in der Region Köln
Weitere Programme, Innovation Hubs und Zentren unterstützen bei der Digitalisierung von Unternehmen.
Förderprogramme Digitalisierung (Zuschüsse)
Diverse Programme unterstützen die Digitalisierung der Unternehmen.
Die Beratung für Unternehmen in vielen Themenbereichen der Digitalisierung wird gefördert oder bezuschusst. Auf der Website des BMWK finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.
Die Beratung für Unternehmen in vielen Themenbereichen der Digitalisierung wird gefördert oder bezuschusst. Auf der Website des BMWK finden Sie eine Förderdatenbank mit Programmen des Bundes, der Länder und der EU.
Hier ein Auszug aktueller Förderprogramme für digitale Vorhaben:
Übersicht über die Förderprogramme
- Go Digital (BMWK) - Beratungs- und Umsetzungsförderung zur Digitalisierung des Bundes
Go Digital richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Hier haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt.Was ist GoDigital?GoDigital ist ein Förderprogramm des BMWK für klein- und mittlere Unternehmen, bei dem Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen durch einen GoDigital-Berater bezuschusst werden (Beraterzuschuss)Was wird gefördert?Der Beraterzuschuss kann für fünf Themen/Module beantragt werden
- Digitalisierte Geschäftsprozesse (z. B. e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens)
- Digitale Markterschließung (z. B. Online-Marketing-Strategie, Suchmaschinenoptimierung, Einführung Online-Shops, digitale Zahlungsverfahren)
- IT-Sicherheit (z. B. Risiko- und Sicherheitsanalysen, Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen) / Pflichtmodul
- Digitalisierungsstrategie (z. B. Neue digitale Geschäftsmodelle, Bedürfnisanalysen, Risikoabschätzungen)
- Datenkompetenz (z. B. Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung, Einsatz Künstliche Intelligenz, Rechtskonformer Umgang mit Daten)
Wie hoch ist die GoDigital Förderung?- Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgabe (die anderen 50 Prozent sind der Eigenanteil des Unternehmens)
- Max. 30 Beratertage sind förderfähig; max. Beratertagessatz 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer)
- Maximaler Zuschuss pro Projekt sind 16.500 Euro
Welche Unternehmen können GoDigital beantragen und welche nicht?Folgende Unternehmen können GoDigital beantragen:- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen)
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 20 Millionen Euro
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
- Start-ups können beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist
Folgende Unternehmen können GoDigital nicht beantragen:- Unternehmen die gemeinsam mit "Partnerunternehmen" oder "verbundenen Unternehmen" insgesamt die Kriterien zu Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz nicht erfüllen
- Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
- Freie Berufe nach § 18 EStG
- Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
- Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
- Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
- Unternehmen, welche einen Antrag auf Autorisierung gestellt haben bzw. bereits autorisiert sind
Was ist beim Programm GoDigital noch zu beachten?- Die Beratung und Umsetzung erfolgen nur durch autorisierte GoDigital-Berater
- Der Förderantrag, Abrechnung und Berichtswesen wird durch den GoDigital-Berater durchgeführt
- Mit der Maßnahme darf vor dem Zuwendungsbescheid nicht begonnen werden
- Das Modul IT-Sicherheit ist mit mind. 2 Beratertagen immer Bestandteil eines GoDigital-Förderprojektes
- Ein GoDigital-Projekt muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
- Wurde ein GoDigital-Projekt bewilligt, kann innerhalb der nächsten 12 Monate kein neuer Antrag gestellt werden
Wo bekomme ich weitere Informationen?- Website zu GoDigital
- Fragen und Antworten (FAQ) zu GoDigital
- Landkarte der GoDigital-Berater
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Digital Jetzt (BMWK) – Investitionszuschuss zur Digitalisierung des Bundes
Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2023 befristet. Somit wird die letztmalige Kontingentvergabe voraussichtlich im November 2023 durchgeführt.Was ist Jetzt Digital?Jetzt Digital ist ein Investitionszuschussprogramm des BMWK für klein- und mittlere Unternehmen für Hard-/Software und IT-WeiterbildungWas wird gefördert?
- Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz. - Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.
Wichtig:- Die Investitionen müssen mit neuen Funktionen beziehungsweise grundlegenden Verbesserungen („Potenzialhebung“) mit Blick auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein.
- Nicht förderfähig sind Standardhardware/-software; Ersatz- oder Routineinvestitionen, erstmalige Grundausstattung, Beratungsleistungen, Leistungen von verbundenen Unternehmen
- Ausstattung von Homeoffice-Arbeitsplätzen sind nicht förderfähig
Wie hoch ist die Jetzt Digital Förderung?Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro (d. h. es werden nur Vorhaben ab einer Höhe von mind. 42.500 Euro gefördert), in Modul 2 liegt diese bei 3.000 EuroDer Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in Prozent der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 Prozent
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 Prozent
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 Prozent
Unter bestimmten Voraussetzungen können Bonusprozentpunkte greifen. Mehr dazu in den FAQ des FörderprogrammesWelche Unternehmen können Jetzt Digital beantragen und welche nicht?Folgende Unternehmen können Jetzt Digital beantragen:- Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
- 3 bis 499 Beschäftigte
- Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt
- Start-ups können dann Förderanträge stellen, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist
Nicht antragsberechtigt / förderfähig sind unabhängig vom Investitionsbedarf u. a.:- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung;
- Gemeinnützige Unternehmen;
- Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen;
- Unternehmen in Gründung;
- Vereine;
- Stiftungen;
- Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
- Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung“
Was ist beim Programm Jetzt Digital noch zu beachten?- Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags auf Förderung in „Digital Jetzt“ wird monatlich zum 15. im Rahmen eines Zufallsverfahrens (Algorithmus-basiertes Zufallsverfahrens) bestimmt
- Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Zufallsverfahren teilnehmen
- Die Bearbeitungszeit eines Förderantrags gibt es keine konkreten Angaben ("mehrere Wochen")
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben
- Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden
- Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können
- Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2023
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website zu Jetzt Digital
Portal für Teilnahme am Zufallsverfahren und Antragstellung
Fragen und Antworten (FAQ) zu Jetzt Digital - Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
- Mittelstand Innovativ Digital (MID) – Gutschein Digitalisierung – Beratungs- und Umsetzungsförderung des Landes
Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen Gutscheinprogramme (MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation), die Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen zur Digitalisierung fördern. Zudem können hier auch Investitionen in Hard-/Software bezuschusst werde. Hier finden Sie Informationen zum Programm „MID-Gutschein Digitalisierung“.Was ist MID-Digitalisierung?MID-Digitalisierung ist einer von drei Gutscheinen (MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation) des Landes NRW für eine externe Begleitung für die (Weiter-) Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. Mit dem Gutschein werden Tagessätze für externe Dienstleistungen durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der freien Wirtschaft bezuschusst. Seit Mai 2023 sind auch Investitionen und Anschaffung von Hard- und Software in der Förderbaustein enthalten.Was wird gefördert?
- Zuschuss auf Dienstleitungen
Es werden Dienstleistungen zur Umsetzung von smarten Produkte und Produktionsverfahren unterstützt. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. KMU werden dazu ermutigt, diese Technologien passgenau im eigenen Betrieb einzusetzen und ihre Angebote so innovativ weiterzuentwickeln.
Anwendungsfälle können zum Beispiel AR- oder VR-gestützte Lösungen im Kundenservice oder ein intelligentes Backend sein, über das nicht nur Kursinhalte zur Verfügung gestellt werden, sondern auch deren Nutzung automatisiert ausgewertet wird. Aber auch maschinell ausgewertete Produktionsdaten zur Reduzierung von Ausschusszahlen oder Nachrüstzeiten sind denkbar. Idealerweise sollte bei den Projekten auch die IT-Sicherheit berücksichtigt werden − reine/allgemeine Maßnahmen aus diesem Bereich werden jedoch nicht gefördert.- Zuschuss auf Investitionen in Hard-/Software
Einerseits können Anschaffungen von branchenspezifischer Hard- und Software bezuschusst werden, die Abläufe effizienter und digitaler zu gestalten (z. B. CAM- und BIM-Software). Andererseits wird auch die Anschaffung von Dokumenten-Management-Software (DMS) und Waren- und Lagerwirtschaftssystemen gefördert. Unternehmen können so wichtige Schritte hin zu einem papierlosen Büro gehen und sich gleichzeitig effizienter und nachhaltiger aufstellen.Beispiele zu beiden Zuschussverfahren finden sich in der Förderbekanntmachung.Wie hoch ist der MID-Digitalisierungsgutschein?Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende max. Förderquoten:Für kleine Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 80 ProzentFür mittlere Unternehmen:
MID-Digitalisierung: 60 ProzentDie maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro; die minimale Fördersumme beträgt 4.000 Euro.Welche Unternehmen können einen MID-Digitalisierungsgutschein beantragen?- Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen (KMU Definition finden sich in den FAQ).
- Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
- Start-ups können Förderanträge stellen. Das Unternehmen muss die Gründungsphase abgeschlossen und abschließend eine Rechtsform gewählt haben. Zudem sollte die Eintragung im Handelsregister abgeschlossen sein.
- Ein Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung" ist von der Antragstellung ausgeschlossen.
Was ist beim Programm MID-Digitalisierung noch zu beachten?- “Windhund-Verfahren”: Ab dem ersten jedes Monats können Anträge eingereicht werden. Es gibt ein festes Kontingent von Anträgen pro Monat. Beim Erreichen des Kontingents schließt das System und öffnet wieder zum ersten Tag des Folgemonats. Anträge lassen sich auch während der Schließung vorbereiten.
- Durchführungszeiträume sind zwischen 6, 9 und 12 Monate wählbar
- Die Auswahl des Dienstleisters ist frei (Expertise muss nachgewiesen werden).
- Die Vergabe von Unteraufträgen ist nicht zulässig.
- Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung gestartet werden.
- MID Digitalisierungsgutscheine sind nicht mit anderen MID-Gutscheinen (Analyse / Innovation) kombinierbar.
- In einem Zeitraum von zwei Jahren kann nur ein MID Digitalisierungsgutschein wahrgenommen werden.
- Der Antrag erfolgt über den Fördernehmer.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website zu Mittelstand Innovation Digitalisierung
Fragen und Antworten (FAQ) zu MID Digitalisierung
Flyer für Unternehmen und Kurzbeschreibung
- Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/-in – Einstellungszuschuss zur Digitalisierung des Landes NRW
Die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistenz für Ihre Vorhaben im Bereich von Digitalisierung / Nachhaltigkeit / Innovationen kann gefördert werden.Was ist MID Assistent/-in?MID Assistent/-in ist ein Förderprogramm des Landes NRW, bei der die Einstellung einer Akademikerin oder eines Akademikers als Assistenz für Ihre Vorhaben im Bereich von Digitalisierung bezuschusst wird.Was wird gefördert?Förderfähig sind die Personalausgaben für den MID-Assistenten/die MID-Assistentin, deren/dessen Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag durch PtJ geprüft wurde.Unternehmen können zwischen drei Förderschwerpunkten wählen:Schwerpunkt a) − Digitale Produkte und Dienstleistungen
In diesem Förderschwerpunkt stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. Kleinst- und kleine Unternehmen werden dazu ermutigt, diese Technologien passgenau im eigenen Betrieb einzusetzen und ihre Angebote (insbesondere geschäftsfeldbezogene Software und Applikationen) so innovativ weiterzuentwickeln.Schwerpunkt b) – Prototypen und MVPDer zweite Förderschwerpunkt soll Kleinst- und kleine Unternehmen dabei unterstützen, ihre Neu- und Weiterentwicklungen möglichst rasch in der Praxis testen zu können: Gefördert wird die Entwicklung und der Bau von Prototypen beziehungsweise Minimum Viable Products („minimal brauchbares Produkt“, MVP), anhand derer Unternehmen ihre Innovation erproben und validieren und mit erstem Nutzerfeedback weiterentwickeln können.Schwerpunkt c) – Grüne TransformationMit dem dritten Förderschwerpunkt wird es Kleinst- und kleinen Unternehmen ermöglicht, sich nachhaltiger aufzustellen. Der/die MID-Assistent/in kann eingesetzt werden, um Vorhaben umzusetzen, die die Ressourcen- und Energieeffizienz in der Produktion oder in produktbezogenen Prozessen erhöhen oder Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln, die sich auf ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Produktionsverfahren beziehen. Dies kann zum Beispiel durch intelligente Netze in der Produktion oder eine längere Lebensdauer von Produkten erzielt werden.Wichtig: Routine- oder regelmäßige Änderungen an Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen werden nicht gefördert; ebenso können grundlegende Maßnahmen der IT-Sicherheit, die keinen Bezug zu konkreten Projekten haben, nicht gefördert werden. Es muss immer einen Bezug zu einem konkreten Produkt/Produktionsverfahren oder einer konkreten Dienstleistung geben.Eine detaillierte Auflistung der geförderten und nicht geförderten Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten findet sich in der Förderbekanntmachung.Wie hoch ist die Förderung beim MID Assistent/-in?Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 33.000 € für 24 Monate.
Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 48.000 € für 24 Monate.Welche Unternehmen können einen MID Assistent/-in beantragen?Eine/n MID-Assistent/in können kleine Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und weniger als 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) beantragen. Es gilt dabei die KMU-Definition der Europäischen Kommission.Von diesen 49 Mitarbeitenden dürfen maximal fünf einen akademischen Abschluss besitzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer eingestellt sind, sowie Werkstudierende werden dabei nicht berücksichtigt.Was ist beim Programm MID Assistent/-in noch zu beachten?- “Windhund-Verfahren”: Ab dem ersten jedes Monats können Anträge eingereicht werden. Es gibt ein festes Kontingent von Anträgen pro Monat. Beim Erreichen des Kontingents schließt das System und öffnet wieder zum ersten Tag des Folgemonats. Anträge lassen sich auch während der Schließung vorbereiten.
- MID-Assistent/in muss mind. 30.000 € Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile
erhalten - Anstellung muss in Voll- oder Teilzeit (mind. 50% VZÄ) erfolgen, Werkstudierendenverträge sind nicht zulässig
- Personen, die als MID-Assistent/in infrage kommen, dürfen erst nach der Bewilligung des Antrags, allerdings maximal vier Monate danach, eingestellt werden
- Der Hochschulabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, wenn sie die Arbeit aufnehmen
- Berufsakademien sind keine Hochschulen. Eine abgeschlossene Meisterprüfung gilt ebenfalls nicht als Hochschulabschluss
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website zu Mittelstand Innovation Digitalisierung
Fragen und Antworten (FAQ) zu MID Assistent - Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Sicherheit – Zuschuss für Maßnahmen der IT-Sicherheit
Kein Unternehmen kommt mittlerweile noch ohne IT-Anwendung und Internetzugang aus. Durch die fortschreitende Digitalisierung gibt es immer mehr Schnittstellen die potenzielle Einfallstore für Cyberkriminalität sein können. Mittelstand Innovativ & Digital (MID) schafft mit dem Programm-Baustein Digitale Sicherheit Abhilfe und unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden.
Was wird gefördert?
Es werden Maßnahmen aus drei Schwerpunkten gefördert, die bei der Antragstellung beliebig miteinander kombiniert werden können:- Zuschüsse Organisation
Durchführung einer Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit durch ein externes Unternehmen und Ergreifung von Maßnahmen, um die erkannten Schwachstellen zu beheben. Ebenfalls sind u. a. Penetrationstests und Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen förderfähig. Auch die Simulation von Sicherheitsvorfällen und die Erstellung eines Notfallplans werden unterstützt. - Zuschüsse Faktor Mensch
Schulungen für Mitarbeitende um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren, aber auch Unterstützung bei der organisatorischen Verankerung des Themas im Unternehmen sowie die Fortbildung einzelner Mitarbeitenden (z.B. zu IT-Sicherheitsbeauftragten) - Zuschuss Hard-/Software für den IT-Basisschutz
Hierbei handelt es sich insbesondere um Antiviren-Software, Anti-Ransomware, schlüsselfertige Firewalls (Soft- und Hardware) und Back-up-Software. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate. Ausgaben für Wartungs-, Lizenz- und Schulungsverträge können in Vorkasse geleistet werden und bereits vor dem Ablauf von zwölf Monaten mit dem Projektabschluss eingereicht werden.
Eine vollständige Auflistung der einzelnen förderfähigen Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkten finden sich in den FAQ und in der Förderbekanntmachung.Wie hoch ist die Förderung?
- Fördersumme von mindestens 4.000 bis maximal 15.000 Euro
- Förderquote 80 Prozent bei Kleinst- und kleinen Unternehmen und 60 Prozent bei mittleren Unternehmen
Welche Unternehmen können MID-Digitale Sicherheit beantragen?
- Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- weniger als 250 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent)
- Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro
Weitere Informationen
- “Windhund-Verfahren”: Ab dem ersten jedes Monats können Anträge eingereicht werden. Es gibt ein festes Kontingent von Anträgen pro Monat. Beim Erreichen des Kontingents schließt das System und öffnet wieder zum ersten Tag des Folgemonats. Anträge lassen sich auch während der Schließung vorbereiten.
- Durchführungszeitraum: sechs, neun oder zwölf Monate
- Das Kompetenzzentrum Digital.Sicher.NRW des Landes NRW berät in einer Sprechstunde zum Förderprogramm MID – Digitale Sicherheit.
- Die Bearbeitungszeit eine Antrages wird mit 4 – 6 Wochen angegeben.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website Mittelstand Innovativ & Digital – Digitale Sicherheit
Fragen und Antworten FAQ zu MID Digitale Sicherheit
Antragstellung MID Digitale Sicherheit
- Zuschüsse Organisation
- Potentialberatung (MAGS) – Beratungsförderung zu bestimmten Themen (u. a. Digitalisierung) des Landes NRW
Bei der Potentialberatung erhalten Unternehmen Informationen von den landesweit rund 100 Beratungsstellen – beispielsweise Regionalagenturen, Kammern und Einrichtungen der Wirtschaftsförderung. Die Potentialberatung ist kein reines Digitalisierungsprogramm.Was ist Potentialberatung in NRW?Potentialberatung ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Mit Hilfe der Potentialberatung können Betriebe entlang von fünf zentralen Themenbereichen, unter anderem der Digitalisierung, insbesondere um die Gestaltung von Arbeit und Technik, ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten.Was wird gefördert?Die Aufwände für Beratung in den Themengebieten Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung, Demografischer Wandel, Digitalisierung (Gestaltung von Arbeit und Technik) und Gesundheit wird bezuschusst.Die Beratung soll bei folgenden Prozessen helfen:
- Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens zu ermitteln
- Lösungswege zu finden und Handlungsziele zu entwickeln
- einen Handlungsplan zur Verbesserung Ihrer Geschäftsprozesse zu entwerfen
- die ersten Umsetzungsschritte zu gehen
Wie hoch ist die Förderung bei der Potentialberatung in NRW?Bezuschusst werden ab dem 01.07.2022 40 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage - bis maximal 400 Euro pro Beratungstag. In Anspruch genommen werden können maximal acht Beratungstage.Welche Unternehmen können Potentialberatung in NRW beantragen?- Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen mit mindestens einer/m Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) und Arbeitsstätte in NRW
Was ist beim Programm Potentialberatung in NRW zu beachten?- Sie sollen die Potentialberatung innerhalb von neun Monaten abschließen.
- Eine weitere geförderte Potentialberatung mit max. zehn Beratungstagen können Sie nach frühestens 36 Monaten erhalten.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Website der IHK Köln zum Thema Finanzierung und Fördermittel
Ansprechpartner in der IHK Köln: Birgit Bay (0221 1640-1574), Tanja Kinstle (0221 1640-1570), Angelika Nolting (02261 8101-9952) und Petra Maskow (02271 8376-1840)
Website zur Potentialberatung
Broschüre zur Potentialberatung
- go innovativ (BMWK) – Beratungszuschuss für produkt- und technische Verfahrensinnovationen des Bundes
Mit BMWK-Innovationsgutscheinen werden externe Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen u. a. zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen unterstützt. Es ist kein reines Digitalisierungsprogramm.Was ist go inno?go inno ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Bezuschusst wird qualifizierte externe Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung von innovativen Produktlösungen.Was wird gefördert?Mit go inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert (zwei Leistungsstufen). Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
- Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
- Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
- voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
- Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
- Abschätzung der Erfolgsaussichten.
Leistungsstufe 2: RealisierungskonzeptNach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.Das Realisierungskonzept- Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
- Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
- Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
- Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
- Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
- Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften.
- Kreativworkshop
- Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements
Wie hoch ist die Förderung bei go inno?- Mit diesem Gutschein können kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent der Ausgaben der Beratungsleistungen in der jeweiligen Leistungsstufe (Potenzialanalyse, Realisierungskonzept) decken. Der Wert des Gutscheins richtet sich somit nach dem Umfang der zwischen dem Unternehmen und dem autorisierten Beratungsunternehmen vertraglich vereinbarten bzw. realisierten Beratungsleistung. Die maximal mögliche Anzahl der Beratertrage pro Leistungsstufe ist in der Richtlinie geregelt.
- In einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen einen maximalen Gesamtwert von 20.000 Euro in Anspruch nehmen.
Welche Unternehmen können go inno beantragen?- Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die mit Hilfe externer Beratung ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen einführen wollen.
- Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem KMU und dem vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen muss das KMU
- weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und
- im Jahr vor der Nutzung des Gutscheines einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsummer von höchstens 20 Mio. € haben.
- Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
- “Unternehmen in Schwierigkeiten“ sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was ist beim Programm go inno zu beachten?- Beratung nur durch autorisierte Berater
- Beratungskostenzuschuss für Unternehmen
Der Bund unterstützt Unternehmen mit Zuschüssen zu den Beratungskosten von externen Unternehmensberatungen – zum Beispiel mit dem Programm Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA - Unternehmensberatung)Ziel des Förderprogrammes ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Wer wird gefördert
Die Förderung des Bundes richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die- rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft tätig sind
- ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.Nicht gefördert werden unter anderem Beratungsmaßnahmen,- die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden
- die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z.B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben
- die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
- die überwiegend das Thema Fördermittel zu Inhalt haben
Wie viel wird gefördert?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten. Diese betragen 3.500 Euro pro Beratung. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Geltungsbereich der alten Bundesländer 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro pro Beratung.Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben beziehungsweise mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Der Nachweis in Form eines Bestätigungsschreibens des Regionalpartners ist mit der elektronischen Einreichung des Verwendungsnachweises vorzulegen. Die IHK Köln bietet als Regionalpartner ihren Mitgliedsunternehmen diesen Service gerne kostenfrei an.Wenn Sie die Unterstützung durch einen Unternehmensberater benötigen, der für Ihr Vorhaben geeignet ist, können Ihnen bei der Suche und Auswahl unsere Tipps für die Suche nach Unternehmensberatern helfen.Ausführliche Informationen zu dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen (KMU)“ finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). als zuständiger Stelle für die Umsetzung des Förderprogrammes.Weitere Informationen
Das Programm zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMK) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt.In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union recherchiert werden.
- INQA-Coaching
Das Förderprogramm löst das Ende 2022 ausgelaufene Förderprogramm Unternehmens:Wert Mensch ab und soll kleine und mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg in die digitale Zukunft unterstützen.Was ist das Programm INQA-Coaching?
INQA-Coaching ist ein ESF Plus-Programm der ESF Plus-Förderperiode 2021 – 2027. Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programme und Projekte in Deutschland.
Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).Mit der Hilfe des Programms können KMU Prozesse erarbeiten, die sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientiert und gleichzeitig zukunftsweisend die Herausforderung der digitalen Transformation umsetzt. Speziell ausgebildete und zertifizierte INQA-Coaches stehen Ihnen dabei zur Seite.
Das Programm zielt darauf ab, Lern- und Entwicklungsprozesse zu entwickeln, um den digitalen Wandel innovativ zu gestalten.Was wird gefördert?
Die Begleitung eines betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozesses wird ein Coaching von maximal zwölf Beratungstagen gefördert. Hierfür kann das KMU gemeinsam mit den Beschäftigten einen Beratungscheck im Sinne dieser Richtlinie in Anspruch nehmen.
Es können nur Beratungsleistungen gefördert werden, die- durch für das Programm INQA-Coaching autorisierte Coaches durchgeführt werden. Eine Unterbeauftragung bzw. Subunternehmerschaft von Coaches ist nicht gestattet,
- nach Maßgabe der methodischen Vorgaben unter Einbeziehung der Beschäftigten durchgeführt werden,
- auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf bezogen sind, der im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen innerhalb des Betriebs steht.
Wie hoch ist die Förderung bei INQA-Coaching?- Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können für die Betriebe übernommen werden.
- Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1 200 Euro netto
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:- Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigte (Teilzeitkräfte sind anteilig anzurechnen), Azubis bleiben unberücksichtigt
- Mindestens zwei Jahre am Markt sind
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- und Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro
Wann kann ich mich für das Programm bewerben?
Sollten Sie sich für INQA-Coaching interessieren, können Sie eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. Details erfahren Sie auf www.inqa.de.Wo bekomme ich weitere Informationen?
Diese Recherchen und Informationen werden regelmäßig überprüft. Ein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit können wir leider nicht garantieren. Sollten Verlinkungen oder Informationen dennoch unvollständig oder nicht aktuell sein, würden wir uns über eine kurze Nachricht sehr freuen.