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Unternehmensservice

Rechtliche Rahmenbedingungen

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Unternehmen, die verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen, müssen zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Das gilt für Hersteller und Importeure ebenso wie für Onlinehändler und internationale Anbieter. Unsere Informationen, digitalen Tools und Unterstützungsangebote helfen Ihnen dabei, die Anforderungen aus VerpackG und PPWR einzuordnen und die nächsten Schritte vorzubereiten.

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Die Europäische Union hat mit der neuen Verordnung (EU) 2025/2365 erstmals gezielte Maßnahmen zur Vermeidung von Mikroplastikemissionen aus Kunststoffgranulat beschlossen. Ziel ist es, den unbeabsichtigten Verlust von sogenannten „Pellets“ entlang der gesamten Lieferkette deutlich zu reduzieren.

KrWG

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für Abfallwirtschaft und Ressourcenschutz in Deutschland. Sein Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, Stoffkreisläufe zu schließen und natürliche Ressourcen so schonend wie möglich zu nutzen.

EU-Chemikalienverordnung

REACH ist die zentrale EU-Chemikalienverordnung und steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Sie regelt seit 2007, wie Chemikalien in der EU hergestellt, verwendet und in Verkehr gebracht werden dürfen.

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Die EUDR (EU Deforestation Regulation), offiziell Verordnung (EU) 2023/1115, ist eine EU-Verordnung, die das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und den Export bestimmter Produkte verbietet, wenn diese mit folgenden Faktoren in Verbindung stehen: Entwaldung, Waldschädigung (Degradation) oder illegaler Produktion im Ursprungsland. Ziel ist es, den Einfluss der EU auf Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Zerstörung von Ökosystemen deutlich zu reduzieren.

CO2 - Grenzausgleichsmechanismus

Ab dem 1. Januar 2026 tritt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in seine Umsetzungsphase ein. Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen nicht mehr nur zur Berichterstattung verpflichtet, sondern müssen für die in importierten Waren enthaltenen CO₂-Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben und abgeben. Ziel ist es, importierte Produkte schrittweise dem CO₂-Preis des EU-Emissionshandelssystems anzugleichen und so faire Wettbewerbsbedingungen sowie mehr Transparenz über Emissionen entlang globaler Lieferketten zu schaffen.

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Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist am 7. Juli 2008 im Bundesgesetzblatt erschienen und trat gemäß § 10 am 1. August 2008 in Kraft.

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Förderprogramme zum Umwelt- und Naturschutz finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Hier finden Sie die Liste der zugelassenen Umweltgutachter.

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Wenn Verbraucher Verpackungsabfälle achtlos entsorgen, führt dies zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Das https://www.gesetze-im-internet.de/ewkfondsg/BJNR07C0B0023.html (EWKFondsG) setzt sich das Ziel, diese Auswirkungen zu vermeiden und vermindern, innovative und nachhaltige Geschäftsmodelle, Produkte und Werkstoffe zu fördern und die öffentliche Hand bei den Kosten für eine fachgerechte Entsorgung der Einwegkunststoffabfälle zu unterstützen.