Unternehmensservice
VerpackDG und PPWR: Informationen und Unterstützungsangebote für Unternehmen
Wenn Sie Waren nach Deutschland verkaufen oder dort in Verkehr bringen, müssen Sie gesetzliche Anforderungen für Verpackungen erfüllen. Diese Regeln betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine Onlinehändler, Importeure und internationale Verkäufer.
Stand: 15.09.2026
Stand: 15.09.2026
- Das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
- Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
- Rollen und Verantwortlichkeit nach PPWR-Verordnung
- Unser Unterstützungsangebot für Mitgliedsunternehmen mit KI-Assistent
- Sprechstunde Verpackungsrecht
- Praxisbeispiele: Pflichten für Unternehmen
- Nützliche Links
Das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) gilt seit dem 12. August 2026 und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) von 2019. Es regelt die nationale Umsetzung und Durchführung der europäischen Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle in Deutschland. Viele der bereits unter dem VerpackG bestehenden Strukturen, insbesondere das Verpackungsregister LUCID und die dualen Systeme, werden fortgeführt.
Kernpflichten für Unternehmen:
- Registrierung im LUCID-Register: Hersteller müssen sich vor dem erstmaligen Bereitstellen von Verpackungen in Deutschland bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Die Registrierung umfasst unter anderem Unternehmensdaten, Markennamen und Angaben zu den in Verkehr gebrachten Verpackungsarten.
- Beteiligung an einem dualen System: Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen bleibt die Pflicht zur Beteiligung an einem oder mehreren zugelassenen dualen Systemen bestehen. Dabei müssen Materialart und Masse der Verpackungen sowie die LUCID-Registrierungsnummer angegeben werden. Z. B. der Grüne Punkt, Interzero, Landbell, Noventiz Dual, PreZero, usw.
- Datenmeldungen und Vollständigkeitserklärungen: Unternehmen müssen die relevanten Verpackungsmengen melden. Für bestimmte Hersteller bestehen darüber hinaus Pflichten zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung und zu entsprechenden Nachweisen.
- Pfand- und Mehrwegregelungen: Das Gesetz enthält ergänzende nationale Bestimmungen unter anderem für Einweggetränkeverpackungen, Pfandsysteme sowie Rücknahme- und Mehrwegstrukturen.
- Kontrolle durch die ZSVR: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister bleibt die zentrale Kontroll- und Registerstelle. Sie überwacht insbesondere Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldungen und arbeitet dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die neue Packaging and Packaging Waste Regulation ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und wird schrittweise ab dem 12. August 2026 verbindlich für alle Mitgliedstaaten. Als Verordnung gilt sie direkt, ohne nationale Umsetzung.
Wesentliche Neuerungen
- Alle Verpackungen müssen bis spätestens 2030 recycelbar sein.
- Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen werden verpflichtend.
- Strengere Vorgaben gegen Überverpackung: Reduktion von Leerraum, Verbot bestimmter unnötiger Verpackungstypen.
- Förderung von Mehrwegsystemen: Höhere Einsatzquoten und technische Anforderungen an Wiederverwendbarkeit.
- Materialbeschränkungen: Einschränkungen u. a. für problematische Chemikalien (z. B. PFAS).
Rollen und Verantwortlichkeit nach PPWR-Verordnung
Hersteller
Der Hersteller ist ein Erzeuger, Importeur oder Vertreiber, der einen der in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 PPWR genannten Tatbestände erfüllt. Maßgeblich ist insbesondere, wer Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereitstellt oder im Fernabsatz direkt an Endabnehmer in einem anderen Mitgliedstaat liefert.
Typische Pflichten:
- Registrierung in LUCID-Register,
- erweiterte Herstellerverantwortung,
- Mengenmeldungen,
- Finanzierung von Sammlung und Recycling,
- gegebenenfalls Bestellung eines Bevollmächtigten.
Erweiterte Herstellerverantwortung
Hersteller müssen sich in den relevanten Mitgliedstaaten registrieren und die Entsorgung ihrer Verpackungen finanzieren.
Dazu gehören:
- Registrierung,
- Mengenmeldung,
- Beteiligung an Rücknahme- oder Recyclingsystemen,
- Zahlung von Entgelten,
- nationale Berichtspflichten.
Übersicht der nationalen Registrierungsstellen und Anmeldeportale in Europa
Die Registrierung im nationalen Hersteller-/Produzentenregister und die Beteiligung an einem Producer Responsibility Organisation (PRO), Rücknahmesystem oder Compliance Scheme sind je nach Land getrennte Pflichten. Die konkrete Verpflichtung hängt u. a. von Vertriebsmodell, Verpackungsart, B2B/B2C, Mengen und Sitz des Unternehmens ab.
| Land | Behörde/Register | Hinweise |
| Italien | MASE / RENAP sowie CONAI RENAP | RENAP ist seit Mai 2025 aktiv. Für Verpackungspflichten ist CONAI weiterhin zentral; je nach Rolle können zusätzlich Branchenkonsortien bzw. alternative Systeme relevant sein. |
| Frankreich | ADEME – filières REP / SYDEREP |
Der IDU weist die Registrierung in der jeweiligen REPFilière nach. Bei kollektiver Erfüllung veranlasst typischerweise das zuständige Éco-organisme die SYDEREP-Registrierung. |
| Irland | Department of Climate, Energy and the Environment / Repak |
Repak betreibt das irische Verpackungs-Compliance- Scheme. Welche Mitgliedschaft bzw. Pflichten greifen, hängt von der Einstufung des Unternehmens ab. |
| Österreich | EDM – Elektronisches Datenmanagement |
Zentrales Umwelt-Datenportal. Für bestimmte ausländische Fernabsatzunternehmen kann die Bestellung eines Bevollmächtigten erforderlich sein. |
| Niederlande | Verpact | Produzenten und Importeure melden sich bei Verpact an und erfüllen dort die relevanten Melde-/Beitragspflichten. PPWR-bedingte Änderungen ab 12.08.2026 beachten. |
| Belgien | Interregionale Verpackungskommission / Commission interrégionale de l’Emballage (IVC/CIE) |
Sonderfall zum Stand 11.08.2026: Die IVC/CIE bestätigt die künftige Registrierung und Zulassung von Produzenten/PROs, die konkreten belgischen Regeln und Verfahren werden jedoch noch finalisiert. Daher derzeit kein vollständig etabliertes „LUCID-Pendant“ für die PPWR-Registrierung. |
Hinweis zur Sprache der Registrierungsportale: Einige nationale Behörden- und Registrierungsportale sind ausschließlich oder überwiegend in der jeweiligen Amtssprache verfügbar. Für die Bearbeitung wird daher empfohlen, bei Bedarf die integrierte automatische Webseitenübersetzung von Mozilla Firefox zu verwenden. Damit kann die jeweilige Seite direkt im Browser ins Deutsche oder in eine andere gewünschte Sprache übersetzt werden.
Erzeuger
Der Erzeuger ist grundsätzlich die natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellt oder unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke entwickeln oder herstellen lässt.
- Produktkonformität,
- technische Dokumentation,
- EU-Konformitätserklärung nach PPWR-Verordnung Anhang VIII: die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung sind aufzubewahren und den zuständigen Behörden auf begründetes Verlangen zur Verfügung zu stellen; eine generelle Pflicht, diese Unterlagen unaufgefordert an Kunden zu übermitteln, besteht nicht,
- Kennzeichnung: Verpackungen sollten eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Identifikationsmerkmal tragen. Außerdem sind Name beziehungsweise Marke sowie die Kontaktanschrift des Erzeugers auf der Verpackung, über einen Datenträger oder gegebenenfalls in den Begleitunterlagen anzugeben.
- Einhaltung von Recycling-, Stoff- und Designanforderungen.
Wichtig: Hersteller und Erzeuger sind nicht immer das selbe Unternehmen. Ein Unternehmen kann beide Rollen gleichzeitig haben.
Lieferant
Der Lieferant stellt Verpackungen, Verpackungsmaterialien oder Komponenten bereit. Er muss relevante Informationen liefern, zum Beispiel zu:
- Materialzusammensetzung,
- Rezyklatanteil,
- Stoffen,
- technischen Eigenschaften.
Einführer
Der Einführer bringt Verpackungen oder verpackte Produkte aus einem Drittstaat in die EU. Er muss unter anderem prüfen:
- Konformität,
- Herstellerangaben,
- Dokumentation,
- Kennzeichnung,
- Rückverfolgbarkeit.
Vertreiber
Der Vertreiber stellt Verpackungen oder verpackte Produkte innerhalb der Lieferkette bereit. Er muss prüfen, ob:
- die erforderlichen Angaben vorhanden sind,
- die Verpackung offensichtlich konform ist,
- Lagerung und Transport die Konformität nicht beeinträchtigen.
Endvertreiber
Der Endvertreiber gibt verpackte Produkte an Verbraucher oder Endnutzer ab. Besonders relevant sind:
- Mehrwegangebote,
- Nachfüllmöglichkeiten,
- Rücknahme- und Pfandsysteme,
- Informationspflichten.
Unser Unterstützungsangebot für Mitgliedsunternehmen mit KI-Assistent
Ihr KI-Assistent für Fragen rund um die PPWR
Der PPWR-Assistent unterstützt Unternehmen bei der strukturierten Einordnung regulatorischer Anforderungen und stellt relevante Informationen zur europäischen Verpackungsverordnung bedarfsgerecht bereit.
Sie benötigen einen Account bei ChatGPT und schon kommen Sie hier zur KI gestützten PPWR-Beratung.
Die im Rahmen dieser Anwendung bereitgestellten Informationen und Auskünfte werden durch eine künstliche Intelligenz (KI) generiert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die durch die KI bereitgestellten Inhalte keine rechtsverbindliche Beratung, keine amtliche Auskunft, keine Konformitätsbewertung und keine Beratung durch eine benannte Stelle oder sonstige fachkundige Stelle darstellen.
Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung und Auswahl der zugrunde liegenden Daten und Modelle wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der bereitgestellten Informationen übernommen.
Wir schließen jegliche Haftung für materielle oder immaterielle Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund –, die direkt oder indirekt aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Informationen aus dieser Anwendung entstehen, aus, soweit gesetzlich zulässig.
Durch die Nutzung dieser Anwendung erkennen Sie diese Bedingungen bezüglich KI-generierter Inhalte an und stimmen ihnen zu.
Wenn Sie nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, diese Anwendung nicht zu nutzen.
Sie benötigen einen Account bei ChatGPT und schon kommen Sie hier zur KI gestützten PPWR-Beratung.
Die im Rahmen dieser Anwendung bereitgestellten Informationen und Auskünfte werden durch eine künstliche Intelligenz (KI) generiert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die durch die KI bereitgestellten Inhalte keine rechtsverbindliche Beratung, keine amtliche Auskunft, keine Konformitätsbewertung und keine Beratung durch eine benannte Stelle oder sonstige fachkundige Stelle darstellen.
Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung und Auswahl der zugrunde liegenden Daten und Modelle wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der bereitgestellten Informationen übernommen.
Wir schließen jegliche Haftung für materielle oder immaterielle Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund –, die direkt oder indirekt aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die bereitgestellten Informationen aus dieser Anwendung entstehen, aus, soweit gesetzlich zulässig.
Durch die Nutzung dieser Anwendung erkennen Sie diese Bedingungen bezüglich KI-generierter Inhalte an und stimmen ihnen zu.
Wenn Sie nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, diese Anwendung nicht zu nutzen.
IHK-Austauschrunde PPWR 2026
Die Verpackungs-Austauschrunde ist ein monatlich stattfindendes Online-Format für Unternehmen rund um Verpackungsgesetz (demnächst Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz) und die EU Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR).
Im Mittelpunkt steht der offene und praxisnahe Austausch zwischen Unternehmen sowie erfahrenen Rechtsanwälten und Compliance-Experten, um regulatorische Anforderungen verständlich einzuordnen. Teilnehmer haben die Möglichkeit, konkrete Fragestellungen aus ihrem Unternehmensalltag einzubringen, Erfahrungen zu teilen und gemeinsam zu diskutieren.
Termine: Freitag den 16.10.2026, 13.11.2026 und 04.12.2026
Uhrzeit: 10:00 - 11:00 Uhr
Anmeldung: IHK für Rheinhessen
Im Mittelpunkt steht der offene und praxisnahe Austausch zwischen Unternehmen sowie erfahrenen Rechtsanwälten und Compliance-Experten, um regulatorische Anforderungen verständlich einzuordnen. Teilnehmer haben die Möglichkeit, konkrete Fragestellungen aus ihrem Unternehmensalltag einzubringen, Erfahrungen zu teilen und gemeinsam zu diskutieren.
Termine: Freitag den 16.10.2026, 13.11.2026 und 04.12.2026
Uhrzeit: 10:00 - 11:00 Uhr
Anmeldung: IHK für Rheinhessen
Sprechstunde Verpackungsrecht
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen zur neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sowie zum deutschen Verpackungsrecht in einem persönlichen 30-minütigen Beratungsgespräch zu klären. Die Sprechstunde richtet sich an Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren oder in Verkehr bringen und Orientierung zu den neuen rechtlichen Anforderungen suchen.
Termine: 26.10.2026 / 24.11.2026
Anmeldung: https://www.veranstaltung.koblenz.ihk.de/b?p=sprechstundeverpackungsrecht26102026
Termine: 26.10.2026 / 24.11.2026
Anmeldung: https://www.veranstaltung.koblenz.ihk.de/b?p=sprechstundeverpackungsrecht26102026
Praxisbeispiele: Pflichten für Unternehmen
Beispiel 1: Import aus dem Ausland + Verkauf in Deutschland
Situation:
Ein Unternehmen kauft Produkte in China ein und verkauft sie über einen Online-Shop an Kunden in Deutschland.
Ein Unternehmen kauft Produkte in China ein und verkauft sie über einen Online-Shop an Kunden in Deutschland.
Was passiert rechtlich?
- Das Unternehmen bringt die Ware erstmals in Deutschland in Verkehr,
- Es gilt damit als „Hersteller“ im Sinne des VerpackG.
- Das Unternehmen bringt die Ware erstmals in Deutschland in Verkehr,
- Es gilt damit als „Hersteller“ im Sinne des VerpackG.
Welche Verpackungen sind betroffen?
- Produktverpackung (z. B. Plastik, Karton)
- Versandverpackung
- Füllmaterial
Pflichten:
- Registrierung im LUCID-Register,
- Beteiligung an einem dualen System,
- Meldung der Verpackungsmengen.
Auch wenn die Produkte im Ausland verpackt wurden, liegt die Verantwortung beim Importeur.
Beispiel 2: EU-Ausland (z. B. Spanien) + Versand nach Deutschland
Situation:
Ein Unternehmen mit Sitz in Spanien verkauft über seinen Online-Shop direkt an deutsche Endkunden.
Ein Unternehmen mit Sitz in Spanien verkauft über seinen Online-Shop direkt an deutsche Endkunden.
Was passiert rechtlich?
- Das Unternehmen bringt Verpackungen in Deutschland in Verkehr
- Es unterliegt dem deutschen VerpackG
Typische Verpackungen:
- Versandkarton
- Klebeband
- Produktverpackung
Pflichten:
- Registrierung in Deutschland (LUCID),
- Lizenzierung der Verpackungen in Deutschland,
- Mengenmeldung.
Es spielt keine Rolle, dass das Unternehmen im Ausland sitzt – entscheidend ist der Verkauf nach Deutschland.
Beispiel 3: Einkauf in Deutschland + Weiterverkauf (B2C)
Situation:
Ein Händler kauft Produkte bei einem deutschen Großhändler und verkauft sie online an private Kunden. Wer ist für die Verpackung verantwortlich?
Ein Händler kauft Produkte bei einem deutschen Großhändler und verkauft sie online an private Kunden. Wer ist für die Verpackung verantwortlich?
Fall 1: Produktverpackung
- Wenn der Hersteller bereits lizenziert hat → keine zusätzliche Pflicht.
- Wenn nicht → Händler wird verantwortlich.
Fall 2: Versandverpackung
- Immer Verantwortung des Händlers.
Pflichten:
- Registrierung in LUCID
- Beteiligung am dualen System für Versandverpackungen
- Mengenmeldung
Auch wenn die Ware aus Deutschland kommt, sind Sie für Ihre Versandverpackung verantwortlich.
Nützliche Links
- Gesetzestext des Verpackungsgesetzes (VerpackG)
Offizielle und aktuelle Fassung auf „Gesetze im Internet“. - Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – Informationen zum VerpackG
Detaillierte Erläuterungen zu Pflichten, Registrierung, Systembeteiligung und Vollzug. - EU-Legislativtext (PPWR)
Offizielles Dokument auf EUR-Lex (alle Sprachen verfügbar, inkl. Deutsch).