Unternehmensservice
Sie sind betroffen, wenn:
Verpackungsgesetz (VerpackG) undPPWR einfach erklärt
Wenn Sie Waren nach Deutschland verkaufen oder dort in Verkehr bringen, müssen Sie gesetzliche Anforderungen für Verpackungen erfüllen. Diese Regeln betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine Onlinehändler, Importeure und internationale Verkäufer.
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG)
Das VerpackG gilt seit 2019 und regelt, wie Unternehmen Verpackungen in Verkehr bringen, zurücknehmen und verwerten müssen.
Kernpflichten für Unternehmen:
- Registrierung im LUCID-Register: Alle Hersteller, Händler und Importeure, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen vertreiben, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eintragen. Seite: https://www.verpackungsregister.org/registrierung/alle-informationen-zur-registrierung.
- Beteiligung am Dualen System: Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen bei einem dualen System lizenziert werden. Z. B. der Grüne Punkt, Interzero, Landbell, Noventiz Dual, PreZero, usw.
- Mindest-Recyclingquoten: Je nach Material gelten festgelegte Quoten, z. B. für Papier, Kunststoff, Glas oder Metalle.
- Informations- und Nachweispflichten: Mengenmeldungen und Dokumentationen sind verpflichtend.
Systembeteiligungspflicht mit der Katalogdatenbank prüfen:
https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/katalogsuche
https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/katalogsuche
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die neue Packaging and Packaging Waste Regulation ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und wird schrittweise ab dem 12. August 2026 verbindlich für alle Mitgliedstaaten. Als Verordnung gilt sie direkt, ohne nationale Umsetzung.
Wesentliche Neuerungen
- Alle Verpackungen müssen bis spätestens 2030 recycelbar sein.
- Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen werden verpflichtend.
- Strengere Vorgaben gegen Überverpackung: Reduktion von Leerraum, Verbot bestimmter unnötiger Verpackungstypen.
- Förderung von Mehrwegsystemen: Höhere Einsatzquoten und technische Anforderungen an Wiederverwendbarkeit.
- Materialbeschränkungen: Einschränkungen u. a. für problematische Chemikalien (z. B. PFAS).
Warum ist das wichtig für Unternehmen?
Beide Regelwerke verfolgen dasselbe Ziel: weniger Abfall, mehr Recycling, mehr Kreislaufwirtschaft. Für Unternehmen bedeutet das mehr Verantwortung – aber auch klare Chancen. Wer frühzeitig auf recyclingfähige Materialien umstellt, Mehrwegsysteme einführt oder Verpackungsdesigns optimiert, erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern reduziert Kosten in Beschaffung und Entsorgung, verbessert seine Umweltbilanz und stärkt die eigene Marktposition. Unternehmen, die VerpackG und PPWR proaktiv angehen, sind für die kommenden Jahre gut vorbereitet.
Beide Regelwerke verfolgen dasselbe Ziel: weniger Abfall, mehr Recycling, mehr Kreislaufwirtschaft. Für Unternehmen bedeutet das mehr Verantwortung – aber auch klare Chancen. Wer frühzeitig auf recyclingfähige Materialien umstellt, Mehrwegsysteme einführt oder Verpackungsdesigns optimiert, erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern reduziert Kosten in Beschaffung und Entsorgung, verbessert seine Umweltbilanz und stärkt die eigene Marktposition. Unternehmen, die VerpackG und PPWR proaktiv angehen, sind für die kommenden Jahre gut vorbereitet.
Gilt das für mein Unternehmen?
Wenn Sie Waren an private Endkunden in Deutschland verkaufen und dabei Verpackungen verwenden, sind Sie betroffen.
Schritt-für-Schritt-Prüfung
1. Verkaufen Sie Waren nach Deutschland?
Das gilt auch, wenn Sie:
- einen Online-Shop betreiben,
- über Plattformen wie Amazon oder eBay verkaufen,
- aus dem Ausland nach Deutschland liefern.
- einen Online-Shop betreiben,
- über Plattformen wie Amazon oder eBay verkaufen,
- aus dem Ausland nach Deutschland liefern.
Ja → weiter zu Schritt 2
Nein → aktuell nicht betroffen
Nein → aktuell nicht betroffen
2. Fallen Verpackungen beim Endkunden als Abfall an?
Beispiele: Versandkartons, Füllmaterial (Papier, Plastikfolien), Produktverpackungen.
Ja → weiter zu Schritt 3
Nein → möglicherweise nicht betroffen (Einzelfall prüfen)
Nein → möglicherweise nicht betroffen (Einzelfall prüfen)
3. Bringen Sie diese Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr?
Das ist der Fall, wenn Sie:
- Waren importieren (z. B. aus Asia oder einem anderen EU-Land),
- direkt an deutsche Endkunden verkaufen.
- Waren importieren (z. B. aus Asia oder einem anderen EU-Land),
- direkt an deutsche Endkunden verkaufen.
Dann gelten Sie rechtlich als Hersteller (auch wenn Sie nichts selbst produzieren).
Ja → Sie sind betroffen
Unsicher → im Zweifel: betroffen
Unsicher → im Zweifel: betroffen
Ergebnisse:
Sie sind betroffen, wenn:
Sie Waren an private Endkunden in Deutschland verkaufen und Verpackungen dabei entstehen.
Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet:
- Sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren
- Ihre Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren
- Ihre Verpackungsmengen zu melden
Sonderfälle: Verkauf über Marktplätze
Auch wenn Sie über Plattformen verkaufen:
- Die Verantwortung liegt in der Regel bei Ihnen,
- Ohne Registrierung könnte Ihr Konto gesperrt werden.
Häufige Missverständnisse
„Ich bin zu klein, das gilt nicht für mich“
„Amazon erledigt das für mich“
„Mein Lieferant ist der Hersteller, er ist dafür verantwortlich“
„Amazon erledigt das für mich“
„Mein Lieferant ist der Hersteller, er ist dafür verantwortlich“
In vielen Fällen liegt die Verantwortung beim Verkäufer selbst.
Der „Hersteller“ im rechtlichen Sinne ist nicht zwingend der Produzent. Auch ein Importeur oder eine Marke (z. B. Eigenmarke), die Produkte vertreiben, gelten als Hersteller bzw. Erzeuger – selbst wenn sie die Ware nicht selbst herstellen. Verantwortlich ist, wer das Produkt erstmals verkauft, nicht unbedingt, wer es produziert.
Praxisbeispiele: Pflichten für Unternehmen
Beispiel 1: Import aus dem Ausland + Verkauf in Deutschland
Situation:
Ein Unternehmen kauft Produkte in China ein und verkauft sie über einen Online-Shop an Kunden in Deutschland.
Ein Unternehmen kauft Produkte in China ein und verkauft sie über einen Online-Shop an Kunden in Deutschland.
Was passiert rechtlich?
- Das Unternehmen bringt die Ware erstmals in Deutschland in Verkehr,
- Es gilt damit als „Hersteller“ im Sinne des VerpackG.
- Das Unternehmen bringt die Ware erstmals in Deutschland in Verkehr,
- Es gilt damit als „Hersteller“ im Sinne des VerpackG.
Welche Verpackungen sind betroffen?
- Produktverpackung (z. B. Plastik, Karton)
- Versandverpackung
- Füllmaterial
Pflichten:
- Registrierung im LUCID-Register,
- Beteiligung an einem dualen System,
- Meldung der Verpackungsmengen.
Auch wenn die Produkte im Ausland verpackt wurden, liegt die Verantwortung beim Importeur.
Beispiel 2: EU-Ausland (z. B. Spanien) + Versand nach Deutschland
Situation:
Ein Unternehmen mit Sitz in Spanien verkauft über seinen Online-Shop direkt an deutsche Endkunden.
Ein Unternehmen mit Sitz in Spanien verkauft über seinen Online-Shop direkt an deutsche Endkunden.
Was passiert rechtlich?
- Das Unternehmen bringt Verpackungen in Deutschland in Verkehr
- Es unterliegt dem deutschen VerpackG
- Das Unternehmen bringt Verpackungen in Deutschland in Verkehr
- Es unterliegt dem deutschen VerpackG
Typische Verpackungen:
- Versandkarton
- Klebeband
- Produktverpackung
Pflichten:
- Registrierung in Deutschland (LUCID),
- Lizenzierung der Verpackungen in Deutschland,
- Mengenmeldung.
Es spielt keine Rolle, dass das Unternehmen im Ausland sitzt – entscheidend ist der Verkauf nach Deutschland.
Beispiel 3: Einkauf in Deutschland + Weiterverkauf (B2C)
Situation:
Ein Händler kauft Produkte bei einem deutschen Großhändler und verkauft sie online an private Kunden. Wer ist für die Verpackung verantwortlich?
Ein Händler kauft Produkte bei einem deutschen Großhändler und verkauft sie online an private Kunden. Wer ist für die Verpackung verantwortlich?
Fall 1: Produktverpackung
- Wenn der Hersteller bereits lizenziert hat → keine zusätzliche Pflicht.
- Wenn nicht → Händler wird verantwortlich.
Fall 2: Versandverpackung
- Immer Verantwortung des Händlers.
Pflichten:
- Registrierung in LUCID
- Beteiligung am dualen System für Versandverpackungen
- Mengenmeldung
Auch wenn die Ware aus Deutschland kommt, sind Sie für Ihre Versandverpackung verantwortlich.
Nützliche Links
- Gesetzestext des Verpackungsgesetzes (VerpackG)
Offizielle und aktuelle Fassung auf „Gesetze im Internet“.
→ https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/ - Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – Informationen zum VerpackG
Detaillierte Erläuterungen zu Pflichten, Registrierung, Systembeteiligung und Vollzug.
→ https://www.verpackungsregister.org/ - ZSVR – Leitfäden & Hilfestellungen
Praxisdokumente, FAQ, Orientierungshilfen speziell für Unternehmen.
→ https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/leitfaeden - Bundesumweltministerium (BMUV) – Hintergrund zum VerpackG
Politische und gesetzliche Einordnung des Verpackungsgesetzes.
→ https://www.bmuv.de/gesetz/verpackungsgesetz - EU-Legislativtext (PPWR)
Offizielles Dokument auf EUR-Lex (alle Sprachen verfügbar, inkl. Deutsch).
→ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2022%3A677%3AFIN - Fragen & Antworten der EU-Kommission zur PPWR
Kompakte und leicht verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.
→ https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste/faq_en