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Recht und Steuern

Allgemein

Recht und Steuern

Eine steuerliche Betriebsprüfung kann bei Unternehmern Sorgen auslösen. Eine gute Vorbereitung und transparente betriebliche Prozesse helfen jedoch, Ärger und unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Betriebsprüfungen werden in der Regel angekündigt, außer bei bestimmten Arten wie der Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau sowie der Kassen-Nachschau nach § 146b AO, die unangekündigt erfolgen dürfen. In jedem Fall besteht eine Mitwirkungspflicht des Unternehmens: Es müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, wobei die Finanzverwaltung seit Einführung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) auch einen digitalen Datenzugriff verlangen kann (§ 147 Abs. 6 AO).

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Pauschal ausgedrückt ist jeder Gewerbetreibende dazu verpflichtet, geschäftliche Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum aufzuheben. Bei den Aufbewahrungsfristen von einem Unternehmen werden zwei rechtliche Grundlagen herangezogen: das Steuerrecht und das Handelsrecht.

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Steuerliche Regelungen sind kompliziert; manchmal sogar so kompliziert, dass man trotz Hinzuziehung hohen Sachverstandes nicht sicher sein kann, wie ein bestimmter Sachverhalt steuerrechtlich zu würdigen ist. Liegt ein solcher Fall vor, kann man unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt eine so genannte verbindliche Auskunft beantragen, die grundsätzlich Bindungswirkung entfaltet und damit Rechtssicherheit gewährt.