Steuerliche Betriebsprüfung: Worauf es für Unternehmen ankommt
Eine steuerliche Betriebsprüfung kann bei Unternehmern Sorgen auslösen. Eine gute Vorbereitung und transparente betriebliche Prozesse helfen jedoch, Ärger und unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Betriebsprüfungen werden in der Regel angekündigt, außer bei bestimmten Arten wie der Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau sowie der Kassen-Nachschau nach § 146b AO, die unangekündigt erfolgen dürfen. In jedem Fall besteht eine Mitwirkungspflicht des Unternehmens: Es müssen alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, wobei die Finanzverwaltung seit Einführung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) auch einen digitalen Datenzugriff verlangen kann (§ 147 Abs. 6 AO).