Nr. 625
IHK unterstützt

Außergerichtliche Streitbeilegung

Die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung sind sehr vielfältig und bieten den Beteiligten das für ihren Konflikt geeignete Verfahren. Für die Entscheidung zwischen einem Prozess und einer außergerichtlichen Streitbeilegung kann es je nach Konfliktfall unterschiedliche Überlegungen geben: Geht es lediglich um die Erreichung eines vollstreckbaren Titels oder wollen die Parteien die Geschäftsbeziehung fortsetzen? Da Verfahren vor den staatlichen Gerichten sehr lange dauern können und damit regelmäßig viel Zeit und auch Geld kosten, hat sich die außergerichtliche Streitbeilegung als erfolgreiche Art der Streitbeilegung entwickelt. Diese zunächst im internationalen Geschäft bekannte Möglichkeit, wird aber zunehmend auch im nationalen Geschäftsverkehr genutzt.
Je nach Zielsetzung kann eine Mediation, eine Schlichtung, ein Schiedsverfahren oder ein Schiedsgutachten den Interessen am besten dienen. Verschiedene Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung lassen sich auch miteinander kombinieren.
Eine Kombination der Verfahren ist möglich. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass zunächst eine Mediation stattfindet, bevor ein Schiedsgericht angerufen wird.

Stand: Mai 2026

Im Schlichtungsverfahren können die Parteien unter Beteiligung eines neutralen und sachverständigen Dritten zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung gelangen.

IHK benennt Gutachter - Stand: Mai 2026

Das Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen, unparteiischen und sachverständigen Dritten zu einem zwischen den Parteien umstrittenen Sachverhalt. Die Parteien erhalten eine verbindliche Klärung ihrer bei Vertragsdurchführung entstandenen Streitfrage und vermeiden den Gang zu Gericht. Wird später dennoch ein Gericht angerufen, ist dieses an die im Schiedsgutachten getroffene Tatsachenfeststellung außer bei grober Unrichtigkeit gebunden.

Schlichtung - Stand: Mai 2026

Da Verfahren vor den ordentlichen Gerichten sehr lange dauern können und damit viel Zeit und auch Geld kosten, hat sich das Schiedsgericht als eine Art der Streitbeilegung entwickelt. Dies geschah zunächst im internationalen Geschäftsverkehr. Aber auch im nationalen Geschäftsverkehr wird die Einschaltung eines Schiedsgerichts mehr und mehr zur Streitbeilegung genutzt.

Konfliktlösung - Stand: Mai 2026

Am 26. Juli 2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Damit hat die Mediation, die eine Alternative zu den oft langwierigen und kostspieligen Gerichtsprozessen darstellt, eine gesetzliche Grundlage erhalten.

Streitbeilegung

Die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten soll es ermöglichen, Wettbewerbsstreitigkeiten ohne Inanspruchnahme der Gerichte einfach und kostensparend beizulegen.

Timo Frisch-Machhausen

Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)