Nr. 2469
Streitbeilegung

Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten


Verzeichnis

Hier finden Sie die Veröffentlichung der Vorsitzenden und der Beisitzer der Einigungsstelle.

IHK-Merkblatt (Stand November 2025)

Nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) errichten die Landesregierungen bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, in denen wettbewerbsrechtliche Ansprüche nach dem UWG geltend gemacht werden können. Hierbei kommt der Einigungsstelle nicht die Funktion eines Schiedsgerichtes zu.

Timo Frisch-Machhausen

Recht und Steuern (Geschäftsbereich Unternehmensservice)