Gericht nur letzte Wahl

Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten

Im Schlichtungsverfahren können die Parteien unter Beteiligung eines neutralen und sachverständigen Dritten zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung gelangen.
Unter dem Begriff der Schlichtung werden ganz unterschiedliche Verfahren zusammengefasst. Eine Art der Schlichtung ist die Mediation. Den Schlichtungsverfahren gemeinsam ist das Prinzip der Freiwilligkeit. Mit der Anrufung des Schlichters oder der Schlichter müssen beide Parteien einverstanden sein. Den Verfahrensablauf bestimmen die Parteien mit der Auswahl der Schlichtungsstelle oder durch entsprechende Vereinbarung. Das Schlichtungsverfahren endet bei Erfolg mit einem Vergleich. In einen Vergleich können auch andere Gegenstände mit einbezogen werden, so dass z. B. zukünftige Geschäftsbeziehungen auf eine neue, sichere Grundlage gestellt werden können. Scheitert das Schlichtungsverfahren ist die Anrufung der staatlichen Gerichte möglich.
Vor diesem Hintergrund haben die Industrie- und Handelskammern Koblenz und Trier gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz eine Schlichtungsstelle zur Beilegung von kaufmännischen Streitigkeiten eingerichtet.

Mit dieser Schlichtungsstelle können die Parteien eine einvernehmliche Lösung erarbeiten, die durch einen neutralen Dritten, einen sogenannten Schlichter, moderiert wird. Das Verfahren ist freiwillig, vertraulich und nicht öffentlich. Die Schlichtungsstelle kann in allen Streitigkeiten angerufen werden, die sich aus den geschäftlichen Tätigkeiten eines Unternehmens ergeben. Hierzu gehören auch Streitigkeiten innerhalb einer Gesellschaft.