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Einstiegshilfen für die Praxis

Export - Import - Europäische Union

Beim internationalen Handel - ob innerhalb der Europäischen Union oder mit sogenannten Drittländern - gibt es Vieles zu beachten. Ob Zollinformationen oder Außenwirtschaftsdokumente: Von A wie "Anmeldung zum freien Verkehr" bis Z wie "Zeugnis über den Warenursprung". Wir informieren darüber in persönlichen Beratungen - damit Sie immer auf dem Laufenden sind, wie Ihre Waren sicher und zuverlässig die Grenzen überqueren.
Wenn Sie Ihren Sitz im Kammerbezirk der IHK Koblenz haben, können Sie hier verschiedene kostenpflichtige Außenwirtschaftsformulare bestellen - ansonsten wenden Sie sich an entsprechende Formularverläge oder an Ihre örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer.
Für einige Dokumente bieten wir Ausfüllhilfen an, die Sie kostenlos herunterladen können: Ursprungszeugnis, Carnet, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Warenverkehrsbescheinigung A.TR, Lieferantenerklärungen (Einzel-/Langzeit-/IHK-)
Exporteure benötigen Zollanmeldung

Für die Ausfuhr von Waren in ein Drittland wird von der zuständigen Zollstelle seit dem 1. Juli 2009 eine elektronische Zollanmeldung verlangt. Die Zollanmeldung ist Zollabfertigungspapier (Ausfuhrbegleitdokument ABD) und dient gleichzeitig zur Exportkontrolle und zur Anmeldung in der Außenhandelsstatistik.

Bafa überwacht Export bestimmter Güter

Embargos beschränken die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Ländern und Personen.

Unterstützung für Exporteure

Ob Finanzierungshilfen, Messebeteiligungen oder Exportkreditgarantien – Bund und Länder bieten vielfältige Unterstützung, um deutsche Unternehmen auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig zu machen und ihre Auslandsgeschäfte abzusichern.

Informationen rund um den Import

Die Einfuhr von Waren in die Europäische Union unterliegt bestimmten handelsrechtlichen Bestimmungen. Was alles dazu gehört, erfahren Sie hier.

Zentrales Ordnungsmerkmal

Die deutsche Zollbehörde spricht von Zolltarifnummer, Nomenklaturnummer, Codenummer, HS-Position, das Statistische Bundesamt von der Warennummer, international hört man von HS-Code, Customs Tariff Code / Number, Product Code. Gemeint ist immer die gleiche Nummer, nur in verschiedenen Längen je nach Anwendung.

Recht und Steuern

Unternehmen, die Ware an Unternehmer in andere EU-Staaten liefern, können - unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen - die Lieferungen grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG steuerfrei behandeln.

Zahlreiche Vorschriften beim Verkauf von Wein beachten

Innerhalb der 27 EU-Staaten gibt es keine Zollgrenzen, so dass sich Ware frei bewegen kann. Allerdings bestehen noch immer unterschiedliche Umsatzsteuer- und Verbrauchsteuersätze und daher sind beim Transport innerhalb der EU einige Vorschriften und Formalien zu beachten.

Torsten Metternich

International (Geschäftsbereich Unternehmensservice)

Andrea Wedig

International (Geschäftsbereich Unternehmensservice)