Bafa überwacht Export bestimmter Güter

Ausfuhrkontrolle

Die Ausfuhr einer nicht unerheblichen Anzahl von Waren kann Beschränkungen oder Genehmigungen unterworfen sein.
Die Ausfuhrliste ist eine Auflistung von Waren, deren Export wegen ihrer technischen Eigenschaften genehmigungspflichtig ist.
In Deutschland wird die Überwachung bzw. die Genehmigung der Ausfuhr von Waffen, Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgenommen.
Kontrolliert wird auch die Einhaltung von Embargos. Embargos sind Beschränkungen von Rechtsgeschäften im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem Zielland oder einer Person. Die von der EU erlassenen Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sind bei allen Geschäftsaktivitäten zu beachten.
Grundsätzlich ist vom Ausführer zu prüfen, ob die zum Export bestimmten Güter von einer Genehmigungspflicht betroffen sind. Das BAFA hat hierzu eine Vielzahl von Informationen auf seiner Webseite zusammengestellt. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit oder ggf. als Straftat geahndet werden.
Auch Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in den Anhängen der Verordnungen aufgeführt sind, dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Das bedeutet, dass revolvierende Prüfungen auch bei langjähren Geschäftskunden durchgeführt werden müssen und in geeigneter Form für jeden Geschäftsvorgang zu protokollieren sind. Sofern Sanktionsprüfungen im Unternehmen nicht über eine Software-Lösung erfolgen, können diese auch über folgende Datenbanken im Internet durchgeführt werden:
Ergänzende Informationen zum Iran-Embargo
Für Waren, die aus dem Iran in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union in den Iran verbracht werden, hat der Deutsche Zoll Informationen auf seiner Internetseite bereit gestellt.