Unterstützung für Exporteure
Finanzierung, Absicherung und Förderung
Ausfuhrförderung
Exporte in bestimmte Zielländer können in Form von Finanzierungshilfen, Risikoübernahmen, Messebeteiligungen bei Gemeinschafts- und Einzelausstellungen, Exportseminaren im Ausland, Exportberatungen usw. durch den Bund, das Land oder die Europäische Gemeinschaft übernommen werden.
Außenwirtschaftsförderung durch das Bundesland Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt durch die ISB Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe und landwirtschaftliche Betriebe, die sich an exportorientierten Messen, Produktpräsentationen und Kooperationsbörsen sowie an Gemeinschaftsveranstaltungen des Landes beteiligen.
Für den Fall, dass im Zuge der Intensivierung des Außenhandels zusätzliche Betriebsmittel (einschl. Avale) benötigt werden, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit der Hausbank eine Bürgschaft bei der ISB zu beantragen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt durch die ISB Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe und landwirtschaftliche Betriebe, die sich an exportorientierten Messen, Produktpräsentationen und Kooperationsbörsen sowie an Gemeinschaftsveranstaltungen des Landes beteiligen.
Für den Fall, dass im Zuge der Intensivierung des Außenhandels zusätzliche Betriebsmittel (einschl. Avale) benötigt werden, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit der Hausbank eine Bürgschaft bei der ISB zu beantragen.
Exportkreditgarantien
Staatliche Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sind ein zentrales Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung. Sie sichern Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle ab und ermöglichen in vielen Fällen erst die notwendige Absatzfinanzierung eines Geschäfts. Das Deckungsangebot erstreckt sich dabei über die gesamte Wertschöpfungskette eines Exportgeschäftes – von der Fertigung über die Lieferung bis zur Bezahlung der letzten Rate.
Durch die Übernahme einer Exportkreditgarantie wird das Risiko eines Zahlungsausfalls zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Hierfür zahlen die Deckungsnehmer eine risikoadäquate Prämie (Entgelt). Im Falle eines Schadens entschädigt der Bund den Deckungsnehmer in Höhe der gedeckten Forderung (abzüglich Selbstbehalt).
Die Exportkreditgarantien des Bundes stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen und exportfinanzierenden Banken mit Sitz in Deutschland zur Verfügung – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Auftragshöhe. Maßgeblich für die Übernahme einer Exportkreditgarantie sind die Förderungswürdigkeit sowie eine ausreichende Aussicht auf einen schadenfreien Verlauf des Geschäfts (risikomäßige Vertretbarkeit).
Die Exportkreditgarantien kommen nur dort zum Zuge, wo die private Wirtschaft kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt. Folglich konzentriert sich das Geschäft des Bundes auf Exportkreditgarantien für Entwicklungs- und Schwellenländer. Hermesdeckungen helfen, nur schwer zugängliche Märkte zu erschließen und Geschäftsbeziehungen in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft beschlossen. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Förderungswürdigkeit von Ausfuhrgeschäften. Mit dem neuen Ansatz Flex&cover wird die Förderungswürdigkeit von Exportgeschäften nicht mehr allein nach dem Warenursprung bewertet. Stattdessen steht nun der „German Footprint“ eines Unternehmens im Fokus – also sein Beitrag zum Standort Deutschland durch z. B. Forschung, Entwicklung, Investitionen und Beschäftigung. Weiterlesen
Weitere Informationen unter www.exportkreditgarantien.de
Investitionsgarantien
Investitionsgarantien des Bundes schützen förderungswürdige und risikomäßig für den Bund vertretbare Investitionen von deutschen Unternehmen und Banken im Ausland wirksam gegen politische Risiken. Das Ziel: Unternehmen vor dem unkalkulierbaren Eintritt eines politischen Krisenfalls zu schützen.
Der Garantienehmer profitiert dabei in mehrfacher Hinsicht: Im Schadenfall gleicht der Bund erlittene Vermögensverluste aus. Bei Projektstörungen verhindert die effektive politische Flankierung des Bundes, dass der Schaden überhaupt eintritt. Damit stabilisieren die Investitionsgarantien die Auslandsprojekte deutscher Unternehmen und unterstützen darin, Investitionsvorhaben auch unter schwierigen Rahmenbedingungen fortführen zu können. Hiervon profitieren insbesondere auch kleinere und mittlere Unternehmen.
Gedeckt werden können folgende Investitionen:
- Beteiligungen
- Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten (Dotationskapital)
- beteiligungsähnliche Darlehen eines Gesellschafters oder einer Bank
- andere vermögenswerte Rechte (zum Beispiel aus Service Contracts im Rohstoffbereich oder aus Schuldverschreibungen)
Eine Garantie schützt vor folgenden Risiken:
- Verstaatlichung, Enteignung oder enteignungsgleiche Maßnahmen
- Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution und Aufruhr oder terroristische Akte, die im Zusammenhang mit solchen Ereignissen stehen
- Zahlungsmoratorien und Konvertierungs- oder Transferbeschränkungen
- Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen
Die Investitionsgarantien werden von der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG (PwC) als Mandatar des Bundes bearbeitet. PwC berät Unternehmen kostenfrei über die Garantien und begleitet die Projekte durch den Antragsprozess.
Weitere Informationen zu den Investitionsgarantien finden Sie unter www.investitionsgarantien.de