Gut zu wissen

Ausstellung eines Carnets

1. Grundsätzliche Informationen

  • Bitte informieren Sie sich über das Carnet-Verfahren in unserem Artikel Carnet: Wann und warum? und schauen Sie unseren Demofilm an.
  • Informieren Sie sich über die Besonderheiten des Ziellandes (Sprache, mögliche Carnet-Verwendungen und Einschränkungen).
  • Gerne nehmen wir Ihren Beratungswunsch entgegen.
  • Nach Erstregistrierung beantragen Sie Ihr Carnet online unter www.e-ata.de/koblenz. Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK, anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der IHK ab.
  • Das ausgestellte Carnet wird von Ihnen noch unterschrieben
    (Achtung: Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.)
  • Danach stellen Sie Ihre Waren und das Carnet bei Ihrem zuständigen Binnenzollamt vor (Nämlichkeitssicherung) oder vereinbaren Sie einen Termin mit dem Zoll in Ihrem Unternehmen.

2. Hinweise zur Warenliste

Es muss eine eindeutige Zuordnung zur Ware möglich sein (z.B. durch Fotos, Prüf-, Fabrikations-, Seriennummern oder Typenbezeichnungen).
Gleichartige Waren können zusammengefasst werden.
Als Warenwert geben Sie den realistischen, aktuellen Zeitwert der Ware, ohne Steueranteil an.
Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie!