Nr. 3996348
IHK Kassel-Marburg

Exportkontrolle

Exportkontrolle

Das Außenwirtschaftsrecht (AWR) regelt den Wirtschaftsverkehr mit anderen Staaten unter besonderer Berücksichtigung der Belange im Bereich der eigenen Sicherheits-, Außen-, Wirtschafts- und Handelspolitik. Um diese wirksam schützen zu können, bedarf es staatlicher Eingriffe, die den Außenwirtschaftsverkehr beschränken können.

Exportkontrolle

Embargos gegenüber bestimmten Ländern oder Personen, Einrichtungen oder Organisationen werden aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen angeordnet.

International
Europa- und Russlandflagge © Feydzhet-Shabanov | stock.adobe.com

Als Reaktion auf die Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine hat die EU – abgestimmt mit den USA, Großbritannien, Kanada und weiteren Partnerländer – seit Februar 2022 in mehreren Tranchen Wirtschafts- und Finanz-Sanktionen gegen Russland beschlossen. Diese neuen Sanktionen ergänzen und erweitern die seit 2014 bestehenden EU-Sanktionen.

Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr

Das US-Exportkontrollrecht ist das einzige nationale Exportkontrollrecht, das für sich weltweite Geltung beansprucht. Die US-Behörden behalten sich die weltweite Zuständigkeit für die Kontrolle amerikanischer Güter im Handelsverkehr vor. Daher können auch nicht amerikanische Unternehmen mit den Regelungen der US-Exportkontrolle in Berührung kommen.