US-Exportkontrollrecht
Die Exportkontrollbestimmungen der USA orientieren sich an den international abgestimmten Exportkontrollregime und ähneln daher denen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der zu kontrollierenden Waren und Technologien. Allerdings bestehen deutliche Unterschiede in der Art der Administrierung der Exportkontrollen.
So sehen die US-Bestimmungen nicht nur eine höhere Anzahl nationaler Genehmigungsvorbehalte vor; auch das Grundverständnis ist anders als in Europa, da von einer weltweiten Zuständigkeit amerikanischer Behörden für die Kontrolle amerikanischer Produkte und Technologien ausgegangen wird. Dies gilt auch für US-Produkte, die als "integrated abroad into foreign-made products" angesehen werden, die also nur als Bestandteile in außerhalb der USA gefertigten Produkten enthalten sind oder die, ohne dass US-Bestandteile verwendet werden, unter Verwendung von amerikanischer Software oder Technologien erzeugt wurden ("foreign produced direct products") und die dann ihrerseits grenzüberschreitend gehandelt werden. Auf Grund der exterritoriale Anwendung der amerikanischen Exportkontrollen können auch deutsche Unternehmen damit in Berührung kommen.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass bereits mit dem Kauf amerikanischer Produkte Informationen dazu übermittelt werden, welchen amerikanischen Lizenzpflichten die Waren ggf. unterliegen. In zunehmendem Maße erkundigen sich auch Transport- und Logistikfirmen, die den US-Behörden für die Transportabwicklung sehr umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen müssen (siehe hierzu Freight Forwarder Guidance des BIS), bei ihren Auftraggebern einerseits, und international aktive Unternehmen bei ihren Lieferanten andererseits, ob deren Produkte eventuell amerikanischen Re-Exportlizenzpflichten unterliegen. Dazu wird, neben anderen warenspezifischen Zuordnungen wie Ursprungsland oder HS-Code, regelmäßig nach dem ECCN-Code (Export Controll Classification Number) gefragt.
Einen guten Einstieg in das amerikanische Exportkontrollrecht bieten die Basisinformationen des BIS (Bureau of Industry and Security of the US Department of Commerce), mit Blick auf den Rechtsrahmen insgesamt auch das Inhaltsverzeichnis bzw. das alphabetische Stichwortverzeichnis zu den EAR.
Die Export Administration Regulations (EAR)
Rechtsgrundlage der amerikanischen Exportkontrollen sind die "Export Administration Regulations" (EAR). Diese können zusammen mit beabsichtigten Änderungen, die im Federal Register, dem offiziellen Bekanntmachungsorgan der US-Administration, veröffentlicht werden, in der jeweils aktuell gültigen Fassung einer sehr umfangreichen Internet-Datenbank entnommen werden, die durch das US Government Printing Office (GPO) angeboten wird.
Rechtsgrundlage der amerikanischen Exportkontrollen sind die "Export Administration Regulations" (EAR). Diese können zusammen mit beabsichtigten Änderungen, die im Federal Register, dem offiziellen Bekanntmachungsorgan der US-Administration, veröffentlicht werden, in der jeweils aktuell gültigen Fassung einer sehr umfangreichen Internet-Datenbank entnommen werden, die durch das US Government Printing Office (GPO) angeboten wird.
Genehmigungsbehörden
Grundsätzlich ist als Genehmigungsbehörde das dem US-Department of Commerce unterstellte Bureau of Industry & Security (BIS) - vormals Bureau of Export Administration - für die Administrierung der Exportkontrollen zuständig. EAR Part 730 nennt jedoch eine Reihe weiterer US-Regierungsstellen, in deren Zuständigkeit die Exportkontrolle einzelner Produktgruppen fällt. Hervorzuheben ist die Zuständigkeit des US Department of State für Waffen und alle Gegenstände, die der nationalen Verteidigung dienen (The International Traffic in Arms Regulations (ITAR)).
Grundsätzlich ist als Genehmigungsbehörde das dem US-Department of Commerce unterstellte Bureau of Industry & Security (BIS) - vormals Bureau of Export Administration - für die Administrierung der Exportkontrollen zuständig. EAR Part 730 nennt jedoch eine Reihe weiterer US-Regierungsstellen, in deren Zuständigkeit die Exportkontrolle einzelner Produktgruppen fällt. Hervorzuheben ist die Zuständigkeit des US Department of State für Waffen und alle Gegenstände, die der nationalen Verteidigung dienen (The International Traffic in Arms Regulations (ITAR)).
Commerce Controll List (CCL) und Export Commodity Classification Number (ECCN)
Welche Waren, Software oder Technologien aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit bzw. ihrer Verwendungsmöglichkeiten Gegenstand der amerikanischen Exportkontrollen sind, ergibt sich auf der Grundlage der "Commerce Controll List" (CCL). Die CCL ist innerhalb der EAR unter der Bezeichnung "Supplement No. 1 to EAR Part 774" zu finden. Struktur und Inhalte der CCL gleichen in wesentlichen Teilen der deutschen Ausfuhrliste bzw. der Güterliste der Dual-use-Verordnung der EU. Dadurch bedingt folgen auch die deutsche Ausfuhrlistenposition und die amerikanische "Export Commodity Classification Number" (ECCN) in ihrem Aufbau der gleichen Systematik. Beide setzen sich aus den drei Elementen Kategorie, Gattung und Kennung zusammen.
Welche Waren, Software oder Technologien aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit bzw. ihrer Verwendungsmöglichkeiten Gegenstand der amerikanischen Exportkontrollen sind, ergibt sich auf der Grundlage der "Commerce Controll List" (CCL). Die CCL ist innerhalb der EAR unter der Bezeichnung "Supplement No. 1 to EAR Part 774" zu finden. Struktur und Inhalte der CCL gleichen in wesentlichen Teilen der deutschen Ausfuhrliste bzw. der Güterliste der Dual-use-Verordnung der EU. Dadurch bedingt folgen auch die deutsche Ausfuhrlistenposition und die amerikanische "Export Commodity Classification Number" (ECCN) in ihrem Aufbau der gleichen Systematik. Beide setzen sich aus den drei Elementen Kategorie, Gattung und Kennung zusammen.
US-Persons
US-Staatsangehörige sowie Inhaber einer US-amerikanischen Aufenthaltsberechtigung unterliegen der US-Exportkontrolle, wenn sie in irgendeiner Form am Handel mit Gütern beteiligt sind, die von den US-Exportkontrollvorschriften erfasst sind. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um US-Ursprungsware oder um Güter mit einem bestimmten US-amerikanischen Anteil handelt.
US-Staatsangehörige sowie Inhaber einer US-amerikanischen Aufenthaltsberechtigung unterliegen der US-Exportkontrolle, wenn sie in irgendeiner Form am Handel mit Gütern beteiligt sind, die von den US-Exportkontrollvorschriften erfasst sind. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um US-Ursprungsware oder um Güter mit einem bestimmten US-amerikanischen Anteil handelt.
Darüber hinaus sind die von der US-Regierung verhängten Sanktionen und Embargos zu beachten, die z. T. deutlich von den Embargobestimmungen der EU abweichen (Kuba, Iran, Russland).
Die Abwicklung von Geschäften auf US-Dollarbasis kann dazu führen, dass das US-Exportkontrollrecht zur Anwendung kommt!