Nr. 4008718
IHK Kassel-Marburg

Sach- und Fachkundeprüfungen

Prüfungen

Für das Bewachungsgewerbe ist eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Mit dem „Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften“ wurden zum 01.12.2016 Änderungen in § 34a GewO vorgenommen, die Auswirkungen auf das Erlaubnisverfahren haben.

Prüfungen

Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr müssen eine besondere Qualifikation gemäß EU-Berufskraftfahrerrichtlinie nachweisen.

Prüfungen

Gefährliche Güter werden in unserer technisch orientierten Gesellschaft vielfältig genutzt. Der weltweite Umgang mit gefährlichen Gütern hat einen großen Umfang erreicht und nimmt ständig zu.

Prüfungen
Finanzanlagenvermittler
Immobiliardarlehensvermittler
Versicherungsvermittler
Güterkraftverkehr, Omnibusverkehr, Taxi- und Mietwagenverkehr

Die Beförderung von Gütern oder Personen darf, zum Schutz der Allgemeinheit, nur dann ausgeübt werden, wenn persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Mittel nachgewiesen werden und eine Erlaubnis, Genehmigung oder Lizenz vorliegt.

Rechtsverordnungen

Ab dem 1. Dezember 2022 darf sich nach § 26a Absatz 1 WEG als zertifizierter WEG-Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.