Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung im Finanzanlagengewerbe

Wer ungebunden und gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln oder über den Abschluss von Verträgen über Finanzanlagen beraten will, benötigt für diese Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h der Gewerbeordnung.
Die Erlaubnis setzt unter anderem auch den Nachweis der Sachkunde voraus. Dieser kann durch eine entsprechende Berufsausbildung oder Weiterbildung erbracht werden. Die gleichgestellten Berufsqualifikationen, die als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt werden können, sind in § 4 FinVermV aufgeführt. 
Wer einen solchen Nachweis nicht erbringen kann, muss vor der IHK eine Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau” ablegen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Konkrete Hinweise zu den Inhalten der Prüfung enthält der DIHK-Rahmenplan (siehe im Downloadbereich unter "Weitere Informationen").
Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater müssen seit 20. April 2023 Nachhaltigkeitspräferenzen erfragen.
Die Abfrage zu Nachhaltigkeitspräferenzen (ESG-Kriterien) ist ab 20. April 2023 auch für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater verpflichtend. Die Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wurde am 19. April 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz abrufbar.
 
Neben Versicherungsvermittlern sind nun auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach §§ 34f bzw. 34h GewO dazu verpflichtet, ihre Kunden im Rahmen einer Anlageberatung zu deren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen.
Das sind die wichtigsten Änderungen, die mit der Veröffentlichung Mitte April in Kraft getreten sind:
  • Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO und Honorarfinanzanlagenberater nach § 34 h GewO die Pflicht in ihrer Beratung die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen und zu dokumentieren. Das bedeutet, dass Sie neben finanziellen vor allem soziale und ökologische Auswirkungen der Investition in die Anlageentscheidung einzubeziehen haben.  Damit wurde eine Gesetzeslücke geschlossen, da andere Vermittlergruppen wie gewerbliche Versicherungsvermittler diese Pflicht bereits seit dem 2. August 2022 zu erfüllen haben.
  • Der Katalog der Berufsqualifikationen, die Existenzgründer von einer IHK-Sachkundeprüfung gleichstellen können, wurde um die mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen beziehungsweise Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen erweitert.
  • Eine weitere wichtige Änderung ist der Wegfall der Schriftformerfordernis für die Negativerklärung gemäß § 24 Absatz 1 Satz 5 FinVermV. Diese wird nun durch ein Textformerfordernis ersetzt, in deren Folge Sie die Mitteilung auch in elektronischer Form an die Erlaubnisbehörde übermitteln können.  
Bitte beachten Sie: Diese Änderungen sind im Hinblick auf Ihren Prüfungsbericht für das laufende Berichtsjahr zu berücksichtigen.
Die Prüfungen finden an bundesweit einheitlichen Prüfungsterminen statt. Nicht jede IHK bietet jeden Termin an. Die Prüfungen in Kassel finden nur statt, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern verbindlich anmeldet. Das Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung finden Sie im Downloadbereich unter "Weitere Informationen".
Die Prüfungstermine 2024 sind:
Schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung
Anmeldeschluss
24. April 2024
26. April 2024
24. März 2024
27. November 2024
29. November 2024
27. Oktober 2024
Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind in der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg veröffentlicht.
Die Vorbereitung auf die Prüfung ist frei wählbar und keine Pflicht. Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf IHK-Prüfungen finden Sie unter WIS Anbietern. Diese WIS-Anbieterliste enthält alle Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf öffentlich-rechtliche IHK-Weiterbildungsprüfungen und Sach- und Fachkundeprüfungen, die der jeweiligen IHK bekannt sind. Eine qualitative und inhaltliche Bewertung ist damit nicht verbunden. Weitere Informationen zum Anbieter sowie zum Inhalt und Ort des Lehrganges erhalten Sie direkt bei den Lehrgangsanbietern.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass außer den genannten noch weitere Anbieter am Markt tätig sein können. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Empfehlung dar.
Darüber hinaus können bundesweit Fernlehrinstitute Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche IHK-Weiterbildungsprüfungen anbieten. Diese sind auf der Internetseite der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter www.zfu.de recherchierbar. Bei WIS-Anbietern sind Lehrgangsangebote und deren Details direkt über die WIS-Seminardatenbank abrufbar.