Prüfungen

Bewachungsgewerbe

Unternehmer, die im Bewachungsgewerbe selbstständig tätig sein wollen, benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies sind im Bezirk der IHK Kassel-Marburg die Städte Kassel und Marburg und ansonsten die Kreisverwaltung (Kreisausschuss). Um die Erlaubnis zu bekommen, müssen Sie persönlich zuverlässig sein, eine Haftpflichtversicherung vorweisen können, in geordneten Vermögensverhältnissen leben sowie fachlich qualifiziert sein.

Prüfung
Die Fachkenntnis können Sie durch eine Sachkundeprüfung nachweisen. Folgende Personenkreise müssen eine Prüfung absolvieren:
  • Die mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Personen,
  • bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind
  • sowie Personen, die mit der Durchführung von
    1. Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit  tatsächlich öffentlichem Verkehr
    2. Schutz vor Ladendiebe
    3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
    4. Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes, von Gemeinschaftsunterkünften nach, § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden, amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
    5. Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion betraut sind.
Das Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich unter Weitere Informationen. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer direkt anschließenden mündlichen Prüfung und kostet 170 Euro. Sie findet jeden dritten Donnerstag im Monat statt. Im Monat Dezember am zweiten Donnerstag.
Prüfungstermine und Anmeldeschluss für 2024
Prüfungstermin
Anmeldeschluss
18. Januar 2024
27. Dezember 2023
15. Februar 2024
24. Januar 2024
21. März 2024
28. Februar 2024
18. April 2024
27. März 2024
16. Mai 2024
24. April 2024
20. Juni 2024
28. Mai 2024
18. Juli 2024
26. Juni 2024
22. August 2024
31. Juli 2024
19. September 2024
28. August 2024
17. Oktober 2024
25. September 2024
21. November 2024
29. Oktober 2024
12. Dezember 2024
20. November 2024
Unterrichtung
Die IHK Kassel-Marburg bietet auch Unterrichtungen für angestellte Mitarbeiter an. Die Teilnehmer müssen dabei über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.
Unterrichtungstermine und Anmeldeschluss im Jahr 2024
Unterrichtungstermin
Anmeldeschluss
15. – 19. Januar 2024
5. Januar 2024
19. – 23. Februar 2024
9. Februar 2024
11. – 15. März 2024
1. März 2024
15. – 19. April 2024
5. April 2024
13. – 17. Mai 2024
3. Mai 2024
10. – 14. Juni 2024
31. Mai 2024
15. – 19. Juli 2024
5. Juli 2024
19. – 23. August 2024
9. August 2024
28.Oktober – 1. November 2024
18. Oktober 2024
18. – 22. November 2024
31. Oktober 2024