Prüfungen

Genehmigungspflichtiger Handel


Genehmigungspflichtiger Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Um die Gesundheit des Einzelnen zu schützen und die Arzneimittelsicherheit zu verbessern, muss jeder Einzelhändler, der mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln will, entweder selbst einen Sachkenntnisnachweis erbringen oder eine beauftragte sachkundige Person beschäftigen. Bei Unternehmen mit mehreren Geschäften muss für jedes Geschäft eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Die Sachkenntnis wird in der Regel durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.

Genehmigungspflichtiger Handel - Waffenhandel

In Deutschland ist der Handel mit Schusswaffen und Munition erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird von der für die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers zuständigen Behörde auf Antrag erteilt.

Die Erteilung einer Erlaubnis für den Waffenhandel setzt außer der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers den Nachweis der erforderlichen Fachkunde voraus. Diese Fachkunde wird in der Regel durch die Ablegung einer Waffenfachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.
Prüfungstermine Waffenfachkunde 2023
3. Februar 2023
21. April 2023
9. Juni 2023
7. August 2023
20. Oktober 2023
27. November 2023