Prüfungen
Genehmigungspflichtiger Handel
Genehmigungspflichtiger Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Um die Gesundheit des Einzelnen zu schützen und die Arzneimittelsicherheit zu verbessern, muss jeder Einzelhändler, der mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handeln will, entweder selbst einen Sachkenntnisnachweis erbringen oder eine beauftragte sachkundige Person beschäftigen. Bei Unternehmen mit mehreren Geschäften muss für jedes Geschäft eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Die Sachkenntnis wird in der Regel durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.
Genehmigungspflichtiger Handel - Waffenhandel
In Deutschland ist der Handel mit Schusswaffen und Munition erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird von der für die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers zuständigen Behörde auf Antrag erteilt.
Die Erteilung einer Erlaubnis für den Waffenhandel setzt außer der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers den Nachweis der erforderlichen Fachkunde voraus. Diese Fachkunde wird in der Regel durch die Ablegung einer Waffenfachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.
Die Erteilung einer Erlaubnis für den Waffenhandel setzt außer der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers den Nachweis der erforderlichen Fachkunde voraus. Diese Fachkunde wird in der Regel durch die Ablegung einer Waffenfachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.
Prüfungstermine Waffenfachkunde 2024
2. Februar 2024
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19. April 2024
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21. Juni 2024
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9. August 2024
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25. Oktober 2024
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25. November 2024
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