CLP

Die EU-Regelungen rund um Chemikalien bringen viele Fragen und Herausforderungen mit sich. In der BAuA-Veranstaltung in Dortmund erhalten Sie praxisnahe Einblicke und Antworten. Per Livestream können Sie auch kostenlos dabei sein – bitte beachten Sie, dass eine Interaktion online nicht möglich ist. Die Tagungssprache ist Deutsch.
Anmeldeschluss ist der 01.09.2025.

09.07.2025 | Am 8. Juli 2025 stellte die EU-Kommission ein Chemikalienpaket, basierend aus einem Aktionsplan für die chemische Industrie und einem Chemieomnibus, vor. Ziel des Maßnahmenpakets für den Chemiesektor ist es, zentrale Herausforderungen wie hohe bürokratische Kosten, unfaire globale Wettbewerbsbedingungen und eine schwache Nachfrage zu bewältigen – und gleichzeitig Investitionen in Innovation und Nachhaltigkeit zu fördern. Teilen Sie uns Ihre Einschätzungen zum Chemieomnibus gerne bis 29. August mit.

23.06.2025 | Die europäische CLP-Verordnung („classification, labelling and packaging of chemicals”) wird von Zeit zu Zeit an den „technischen Fortschritt“ angepasst („adaption zu technical progress“, „ATP“) und diese Änderungsverordnungen werden durchnummeriert.

03.06.2025 | Deutsche Behörden bewerten TFA als fortpflanzungsgefährdend, sehr persistent und sehr mobil.

11.03.2025 | Das Poster "Die neuen Gefahrenklassen in der EU" definiert die Gefährdungen, die von den neuen Gefahrenklassen ausgehen, und gibt eine Übersicht über deren Einstufung und Kennzeichnung für Stoffe und Gemische.

18.02.2025 | Derzeit stehen zwei Verfahren zu Ethanol im Rahmen der europäischen Chemiegesetzgebung an. Aufgrund dieser Verfahren fragen derzeit viele Unternehmen nach den möglichen Konsequenzen für ihre Tätigkeiten. Dieses Rundscheiben soll über den Stand der Dinge der beiden Ethanol-Verfahren informieren, sowie mögliche Folgen der Verfahren abschätzen.

25.11.2024 | Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember 2024, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

ECHA CHEM ist in der ersten Version seit dem 30.01.2024 verfügbar und mit Informationen aus über 100.000 REACH-Registrierungen, die Unternehmen bei der ECHA eingereicht haben, bespielt.

Artikel 45 in Verbindung mit Anhang VIII CLP-Verordnung enthält Bestimmungen zur Harmonisierung von Format und Inhalt der Informationen für gesundheitsbezogene Notfallmaßnahmen, die Unternehmen, die gefährliche Gemische gemäß den Angaben im Anhang VIII CLP-Verordnung in der EU in Verkehr bringen, den von jedem Mitgliedstaat benannten Stellen übermitteln müssen.

Die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hält auf ihrer Homepage zahlreiche Leitfäden zur Umsetzung der europäischen REACH-, CLP- und Biozide-Verordnung bereit.