CLP: BAuA veröffentlicht Poster zu "Die neuen Gefahrenklassen in der EU"
Das Poster "Die neuen Gefahrenklassen in der EU" definiert die Gefährdungen, die von den neuen Gefahrenklassen ausgehen, und gibt eine Übersicht über deren Einstufung und Kennzeichnung für Stoffe und Gemische.
Es gibt zudem Einblick in die relevanten Übergangsfristen und veranschaulicht die Anwendung der neuen Gefahrenklassen anhand eines Kennzeichnungsbeispiels.
Hintergrund hierzu:
Die Europäische Kommission hat die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 zur Änderung der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) veröffentlicht, die am 20. April 2023 in Kraft getreten ist. Darin werden neue Gefahrenklassen für Stoffe und Gemische in der Europäischen Union (EU) festgelegt:
Die Europäische Kommission hat die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 zur Änderung der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) veröffentlicht, die am 20. April 2023 in Kraft getreten ist. Darin werden neue Gefahrenklassen für Stoffe und Gemische in der Europäischen Union (EU) festgelegt:
- ED HH in Kategorie 1 und Kategorie 2. Endokriner Disruptor (ED) mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit (human health: HH).
- ED ENV in Kategorie 1 und Kategorie 2. Endokriner Disruptor (ED) mit Wirkung auf die Umwelt (environment: ENV).
- PBT (persistent, bioakkumulierbar, toxisch), vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierbar).
- PMT (persistent, mobil im Wasserkreislauf, toxisch), vPvM (sehr persistent, sehr mobil im Wasserkreislauf).
Diese EU-Vorschrift ist für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler verbindlich, die Stoffe und Gemische auf dem Markt der EU in Verkehr bringen.
Weitere Informationen zur delegierten Verordnung (EU) 2023/707: CLP-Verordnung | Umweltbundesamt