Aktuelle Informationen
Corona-Arbeitsschutzregeln werden zum 02.02.23 aufgehoben
Am 02.02.23 läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Somit wurden die Sonderregeln etwa zu Hygienevorkehrungen in den Betrieben zwei Monate früher als geplant beendet.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ab 1. Januar 2023 können Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Im Artikel erfahren Sie, was Arbeitgeber jetzt beachten sollten.
Neues zur Arbeitszeiterfassung
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 13.09.2022 beschlossen, dass der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Änderungen im Nachweisgesetz
Lesen Sie, welche Informationen Arbeitgeber künftig bei der Einstellung von Mitarbeitenden geben müssen.
Urteil Bundessozialgericht
Ein Beschäftigter, der morgens auf dem direkten Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Der Sturz stellt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.12.2021 einen Arbeitsunfall dar.
Unwirksamkeit von Ausschlussfristen bzw. Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen
Sie beabsichtigen einen Arbeitsvertrag zu schließen und fragen sich, ob die Klausel zu den Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen (sog. Verfallsklausel) in ihrem Muster wirksam ist? Das Arbeitsverhältnis ist beendet und Sie fragen sich, ob die beschäftigte Person trotz Ablauf der Ausschlussfrist noch Ansprüche geltend machen kann? Dann lesen Sie unseren Artikel zur Unwirksamkeit vor Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen und unseren Praxistipp.

Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit
Informieren Sie sich zu Urlaubsansprüchen von Beschäftigten bei Kurzarbeit und wie diese berechnet werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gibt nun höchstrichterliche Antworten.

Verlängerung des erleichterten Bezugs von Kurzarbeitergeld
Mit der Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (Kurzarbeitergeldzugangsverordnung - KugZuV) werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30. September 2022 verlängert.
Wer ist der Arbeitgeber bei international tätigen Lkw-Fahrern?
Für im internationalen Güterkraftverkehr agierende Unternehmen hat die Antwort auf diese Frage große Bedeutung. Die Antwort entscheidet darüber, welches nationale Sozialrecht anwendbar ist und welches Unternehmen die Beiträge abzuführen hat.
Rechtliche Voraussetzungen für den Verfall von Urlaubsansprüchen
Beschäftigte wollen manchmal den Urlaub aufsparen und mit ins nächste Jahr nehmen. Arbeitgeber möchten dagegen, dass Arbeitnehmer den Urlaub im aktuellen Jahr abbauen.
Verlängerung: Erleichterte Einreise zu Erwerbszwecken nach Deutschland aus dem Westbalkan
Die geltende Westbalkanregelung ist für weitere 3 Jahre verlängert. Eine jährliche Obergrenze wurde festgelegt.
Übernahme von Auszubildenden ist auch bei Kurzarbeit möglich
Viele Unternehmen befürchten, aufgrund der Übernahme von Auszubildenden kein Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Doch diese Sorge ist unbegründet.
Frankreich: Kurzarbeitergeld auch für deutsche Firmen
Ein neuer Beschluss der französischen Regierung ermöglicht es Arbeitnehmern, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, das keine Betriebsstätte („établissement“) in Frankreich unterhält, Entschädigungen im Rahmen der Kurzarbeiterregelungen („activité partielle“) zu bekommen.
Probearbeit eines Bewerbers
Bewerber und der potentielle Arbeitgeber wollen nicht selten herausfinden, ob eine Beschäftigung im Unternehmen in Betracht kommt und ein Arbeitsverhältnis eingegangen werden soll. Hierfür kann Probearbeit ohne Vergütungsanspruch und Arbeitspflicht des Bewerbers vereinbart werden.

Neue Chancen: Ausländische Fachkräfte gewinnen
Der Fachkräftemangel ist eine der zentralen Herausforderungen für zahlreiche Unternehmen in Deutschland. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung erleichtert es nun der Gesetzgeber, Fachkräfte aus dem EU-Ausland zu gewinnen und zu beschäftigen.
Mehr Netto vom Brutto
Seit dem 1. Juli 2019 profitieren Arbeitnehmer finanziell im Übergangsbereich bei Minijobs.
Europäischer Gerichtshof: Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Der Europäische Gerichtshof entschied in seinem Urteil vom 14.05.2019 über die rechtmäßige Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinien in Spanien.
Wirksamkeit von Ausschlussfristen bzw. Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen
Das Bundesarbeitsgericht befasste sich in seiner Entscheidung vom 17. April 2019 erneut mit der Frage, ob eine im Arbeitsvertrag enthaltene Verfallsklausel für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wirksam vereinbart wurde.
Arbeit auf Abruf
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, sog. Arbeit auf Abruf. Eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festzulegen ist aber unbedingt ratsam.
Das dritte Geschlecht divers
Mit der Geschlechtsbezeichnung "divers" hat der Gesetzgeber einen dritten Personenstandsfall geschaffen.
Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Verfallsklauseln
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallsklausel unwirksam ist, wenn sie auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasst und der Arbeitsvertrag nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurde.
Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen
Das Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung im Arbeitsvertrag und urteilt: Die sachgrundlose Befristung eines Mitarbeiters, mit dem bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand, war unzulässig.
Drei-Monats- oder 70-Tage-Regel für kurzfristige Beschäftigung bleibt
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) vom 18. Dezember 2018 hat der Gesetzgeber nun dauerhaft den Zeitumfang für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr festgelegt. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2019 in Kraft.