Nr. 2711014

Gewerbeerlaubnisse

Die Tätigkeit von Immobilienmakler*innen, Darlehensvermittler*innen, Bauträger*innen, Baubetreuer*innen und Wohnimmobilienverwalter*innen ist nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtig.

Versicherungsvermittler*innen und -berater*innen benötigen in der Regel eine Erlaubnis gemäß § 34d der Gewerbeordnung. Den Antrag können Sie hier online stellen.

Finanzanlagenvermittler*innen und -berater*innen brauchen eine Erlaubnis und müssen sich in ein Register eintragen lassen. Den Antrag können Sie hier online stellen.

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Honorar-Finanzanlagenberater*innen brauchen eine Erlaubnis gemäß § 34h GewO. Den Antrag können Sie hier online stellen.

Immobiliardarlehensvermittler*innen brauchen eine Erlaubnis gemäß § 34i der Gewerbeordnung. Den Antrag können Sie hier online stellen.

Ab 20. November 2026 müssen Vermittler*innen von Verbraucherdarlehen für die Gewerbeerlaubnis nicht mehr nur zuverlässig sein und in geordneten Vermögensverhältnissen leben, sondern auch ihre Sachkunde nachweisen. Außerdem müssen sie sich im Vermittlerregister eintragen lassen und sich regelmäßig weiterbilden. Dafür wird ein neuer § 34k Gewerbeordnung eingeführt.