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Nr. 3276348

Gefahrgut

Entflammbarer-Stoff © shutterstock.com

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen- und Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Informationen zur Bestellung, Schulung und Prüfung des Gefahrgutbeauftragten finden Sie hier.

Reihe-von-LKWs © shutterstock.com

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, müssen im Besitz einer besonderen Schulungsbescheinigung (ADR-Card) sein.

Schüler meldet sich in Klassenraum © shutterstock.com

Von der Fahrschule bis zum Verkehrs-Ausbildungs-Zentrum: Hier finden Sie eine Übersicht aller Veranstalter, die Lehrgänge zur Schulung von Gefahrgutfahrern durchführen.