Gefahrgutverkehr
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, müssen im Besitz einer besonderen Schulungsbescheinigung (ADR-Card) sein. Unsere IHK stellt Ihnen solche Bescheinigungen aus, wenn Sie an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine entsprechende IHK-Prüfung bestanden haben. Wenden Sie sich bitte an die Veranstalter der Gefahrgutfahrer-Schulungen, die unsere IHK anerkennt.
Prüfungen nach ADR sind Prüfungen für:
- Basiskurs,
- Aufbaukurs Tank,
- Aufbaukurs Klasse 1,
- Aufbaukurs Klasse 7,
- Auffrischungsschulung.
Die Schulungen bestehen aus folgenden Unterrichtseinheiten:
- Basiskurs: mindestens 18 Unterrichtseinheiten Theorie, mindestens eine Unterrichtseinheit praktische Übungen
- Aufbaukurs Tank: mindestens 12 Unterrichtseinheiten Theorie, mindestens eine Unterrichtseinheit praktische Übungen
- Aufbaukurs Klasse 1: mindestens 8 Unterrichtseinheiten
- Aufbaukurs Klasse 7: mindestens 8 Unterrichtseinheiten
Die Dauer der Prüfung beträgt
- 45 Minuten beim Basiskurs,
- 45 Minuten beim Aufbaukurs Tank,
- 30 Minuten beim Aufbaukurs Klasse 1,
- 30 Minuten beim Aufbaukurs Klasse 7,
- 30 Minuten bei der Auffrischungsschulung.
Die Kosten für die Prüfungen:
- Basiskurs: 74 Euro
- Aufbaukurs Tank: 69 Euro
- Aufbaukurs Klasse 1: 69Euro
- Aufbaukurs Klasse 7: 69Euro
- Auffrischung: 77 Euro
- Wiederholungsprüfung: 69Euro
Unsere IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest. Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Für die Prüfung werden die gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern in der jeweils aktuellen Fassung verwendet. Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Die Prüfungssprache ist deutsch. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Die Prüflinge müssen zur Prüfung ihrer Identität einen Lichtbildausweis mitbringen. Teilnehmer, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Nach Abschluss der Prüfung sind die Schulungs- und Prüfungsunterlagen sechs Jahre aufzubewahren.