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Nr. 3043004

Vermittlergewerbe

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Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach den § 34c ff. der Gewerbeordnung können Sie ab sofort online stellen. Alle Nachweise lassen sich ganz bequem im digitalen Antragsportal hochladen.

Die Tätigkeit von Immobilienmakler*innen, Darlehensvermittler*innen, Bauträger*innen, Baubetreuer*innen und Wohnimmobilienverwalter*innen ist nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtig.

Finanzanlagenvermittler*innen und -berater*innen brauchen eine Erlaubnis und müssen sich in ein Register eintragen lassen. Den Antrag können Sie hier online stellen.

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Honorar-Finanzanlagenberater*innen brauchen eine Erlaubnis gemäß § 34h GewO. Den Antrag können Sie hier online stellen.

Immobiliardarlehensvermittler*innen brauchen eine Erlaubnis gemäß § 34i der Gewerbeordnung. Den Antrag können Sie hier online stellen.

Versicherungsvermittler*innen und -berater*innen benötigen in der Regel eine Erlaubnis gemäß § 34d der Gewerbeordnung. Den Antrag können Sie hier online stellen.