Immobilienmakler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in, Baubetreuer*in, Wohnimmobilien-Verwalter*in
Die Tätigkeit von Immobilienmakler*innen, Darlehensvermittler*innen, Bauträger*innen, Baubetreuer*innen und Wohnimmobilienverwalter*innen ist nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtig.