Nr. 3043004

Vermittlergewerbe

Arbeiten-am-Laptop © shutterstock.com

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach den § 34c ff. der Gewerbeordnung können Sie ab sofort online stellen. Alle Nachweise lassen sich ganz bequem im digitalen Antragsportal hochladen.

Die Tätigkeit von Immobilienmakler*innen, Darlehensvermittler*innen, Bauträger*innen, Baubetreuer*innen und Wohnimmobilienverwalter*innen ist nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtig.

Finanzanlagenvermittler*innen und -berater*innen brauchen eine Erlaubnis und müssen sich in ein Register eintragen lassen. Den Antrag können Sie hier online stellen.

Lohntabellen © shutterstock.com

Honorar-Finanzanlagenberater*innen brauchen eine Erlaubnis gemäß § 34h GewO. Den Antrag können Sie hier online stellen.

Immobiliardarlehensvermittler*innen brauchen eine Erlaubnis gemäß § 34i der Gewerbeordnung. Den Antrag können Sie hier online stellen.

Versicherungsvermittler*innen und -berater*innen benötigen in der Regel eine Erlaubnis gemäß § 34d der Gewerbeordnung. Den Antrag können Sie hier online stellen.