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Nr. 2710768

Handelsregister

Symbol: Ordner © shutterstock.com

Mit Ausnahme des nicht eingetragenen Kleingewerbebetriebes und der BGB-Gesellschaft müssen Unternehmen aller Rechtsformen in das Handelsregister eingetragen werden. Kommandit- und Kapitalgesellschaften entstehen erst durch die Handelsregistereintragung.

Haken in To-Do-Liste © shutterstock.com

Eine Firma ist im juristischen Sinne der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt.

Kompass zeigt nach Süd-Ost © shutterstock.com

Ein Gründer oder Übernehmer eines Unternehmens hat die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen: Kleingewerbe, Einzelfirma, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH, UG, Aktiengesellschaft oder Genossenschaft. Wir helfen bei der Unterscheidung.

Checkliste mit Häkchen und Stift © shutterstock.com

Können Sie Ihren Wunsch-Firmennamen und Unternehmensgegenstand für den Handelsregister-Eintrag nutzen? Wir helfen Ihnen bei der Klärung - und erstellen kostenfreie Unbedenklichkeitsbescheinigungen.