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Arbeitsrecht

Uhr-Ziffernblatt © shutterstock.com

Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt: Die Erfassung der Arbeitszeit ist Pflicht.

Hammer liegt auf Gesetzbuch © shutterstock.com

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter*innen beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Gesetze und Rechtsvorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen (z. B. durch Aushang). Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ohne eigene Rechtsabteilung sind sich dieser Verpflichtung häufig nicht bewusst.

Geldscheine auf Tisch © shutterstock.com

Wer zum ersten Mal einen Arbeitnehmer einstellt, steht oft vor der Frage, welche Vergütung üblich und angemessen ist. Einen ersten Überblick geben hier Sammlungen von Tarifvergütungen und die Tabellen des Statistischen Bundesamts.

Lohntabellen © shutterstock.com

Der Mindestlohn ist zunächst jedem Arbeitnehmer, der in Deutschland tätig ist, ohne Rücksicht auf die Art seiner Tätigkeit zu zahlen. Auf den Anspruch können Arbeitnehmer nicht wirksam verzichten, so dass etwa auch Familienangehörigen der Mindestlohn zu zahlen ist, sofern sie abhängig beschäftigt werden.

blaue Paragrafen reihen sich aneinander, ein roter Paragraf sticht heraus © shutterstock.com

Bin ich selbstständig oder nicht? Die Frage, ob sozialversicherungsrechtlich eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist kompliziert. Stellt sich heraus, dass ein Selbstständiger in Wahrheit abhängig beschäftigt ist (Scheinselbstständigkeit), können Nachzahlungen fällig werden.

Strandkorb-vor-blauem-Himmel © Bauer Alex - Fotolia

Nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Mann verlässt Betrieb nach Kündigung © shutterstock.com

Wann ist eine Kündigung zulässig? Welche Fristen sind einzuhalten und was ist dabei ansonsten zu beachten? Erste Antworten auf viele Fragen

Hammer liegt auf Gesetzbuch © shutterstock.com

Das Merkblatt zur Beschäftigung von Schwerbehinderten informiert über rechtliche Grundlagen, besonderen Kündigungsschutz, Gleichstellung und Nachweisverfahren nach dem SGB IX.