Orientierung zur angemessenen Vergütung

Wer zum ersten Mal einen Arbeitnehmer einstellt, steht oft vor der Frage, welche Vergütung üblich und angemessen ist. Einen ersten Überblick geben die Tabellen des Statistischen Bundesamts, die allerdings nur eine grobe Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen bieten.
Einen besseren Anhaltspunkt bieten in der Regel entsprechende Tarifgehälter. Auf den Internetseiten des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung finden Sie eine Übersicht über verschiedene Tarifgehälter, die als Orientierung für Gehaltsverhandlungen dienen können.
Bitte beachten Sie, dass Tarifverträge zum einen nicht in allen Branchen existieren und dass auch bestehende Tarifverträge nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Arbeitsverhältnisse Anwendung finden.
Unsere IHK kann keine Auskünfte zu einzelnen Tarifverträgen geben. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Arbeitgeberverband als Tarifvertragspartei.