Ursprungszeugnisse

Ursprungszeugnisse weisen das Ursprungsland von Waren aus und gehören zu den wichtigsten Urkunden im Außenhandel, die viele Länder als Voraussetzung für die Einfuhr einer Ware verlangen.
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Allgemeine Informationen über Ursprungszeugnisse

Ursprungszeugnisse belegen den Ursprung einer Ware. Ein Verkäufer von Türklinken muss sich also die Frage stellen, in welchem Land seine Produkte vollständig hergestellt oder ihrer letzten wesentlichen Ver- oder Bearbeitung unterzogen worden sind. Im Ursprungsrecht wird zwischen dem nichtpräferenziellen und dem präferenziellen Ursprung unterschieden. Lesen Sie dazu unsere  Erläuterungen zum Warenursprung.
Viele Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet gelangen sollen, von Ursprungszeugnissen oder beglaubigten Handelsrechnungen begleitet werden. Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert. Sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken.
Das Ursprungszeugnis ist ein Dokument, das im internationalen Warenverkehr Auskunft über das Herstellungsland eines konkreten Produkts gibt. Geläufig ist auch der englische Begriff: Certificate of Origin.
Unsere IHK stellt auf Antrag Ursprungszeugnisse aus. Der Antragsteller muss eine gewerbliche Niederlassung bzw. Betriebstätte oder den Wohnsitz im Bezirk unserer IHK hat und die Ware versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Blanko-Ursprungszeugnisse können wir nicht ausstellen.
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden. Deshalb gelten Formvorschriften. Dazu sind die in der Europäischen Gemeinschaft gültigen Vordrucke für Ursprungszeugnisse zu verwenden. Radierungen und Übermalungen sind nicht erlaubt. Die Vordrucke müssen vollständig ausgefüllt und Leerräume durch Füllstriche entwertet sein. Vom Antragsteller wird erwartet, dass er die zur Prüfung seiner Angaben erforderliche mündliche oder schriftliche Auskunft erteilt und Einsichtnahme in seine Geschäftsunterlagen gestattet. Die IHK muss die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses ablehnen, wenn sie die Unterlagen nicht für ausreichend oder zutreffend hält oder wenn die Auskunft oder Einsichtnahme verweigert wird.
Neuausfertigungen von Ursprungszeugnissen können erst dann ausgestellt oder beglaubigt werden, wenn die vorher ausgestellten Ursprungszeugnisse oder beglaubigten Rechnungen unserer IHK zurückgegeben worden sind. Ist die Rückgabe nicht möglich, so müssen die Hinderungsgründe schriftlich erklärt werden.

Ausstellung von Ursprungszeugnissen

Die gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke für ein Ursprungszeugnis können Sie im Service-Center unserer IHK erwerben:
  • Ursprungszeugnis
  • Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses (roter Vordruck)
  • ggf. Kopien für die Mehrfachausfertigung für Ursprungszeugnisse (gelbes Blatt)
Die für eine Sendung bestimmten Vordrucke werden im Durchschreibeverfahren ausgefüllt. Dabei ist  zu beachten:
  • Die Vordrucke (Antrag, Original und ggf. Kopie) werden vom Antragsteller maschinenschriftlich übereinstimmend ausgefüllt und im Service-Center unserer IHK oder in den Geschäftsstellen zur Ausstellung eingereicht. Entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Exportgeschäfts können die Formulare in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache ausgefüllt werden. Sollte die Ausstellung in einer anderen Amtssprache der Europäischen Union gewünscht werden, ist Rücksprache mit unserer IHK zu halten.
  • Der Antrag auf Ausstellung muss rechtsverbindlich unterzeichnet sein.
  • Nach Prüfung der Ausstellungsvoraussetzungen bescheinigt unsere IHK das Original sowie die Durchschriften und gibt die Dokumente dem Antragsteller zurück.
  • Der Antrag auf Ausstellung verbleibt bei unserer IHK und wird für eventuelle Prüfungsnachweise mit den einbehaltenen Unterlagen (zum Beispiel Ursprungsnachweisen) für drei Jahre aufbewahrt.
  • Nach der Ausstellung des Ursprungszeugnisses durch die IHK dürfen ohne unsere Mitwirkung keine nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen auf dem Ursprungszeugnis angebracht werden.

Hinweise zum Ausfüllen der Ursprungszeugnisse

Ein Muster eines ausgefüllten Antrags hilft beim Ausfüllen des Ursprungszeugnisses. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Ausfüllen der Ursprungszeugnis-Vordrucke sowie unsere Ausfüllhilfe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 621 KB), mit der Sie Ursprungszeugnisse bequem an Ihrem Computer bearbeiten können. 

Ursprungszeugnisse online beantragen

Für das Ursprungszeugnis bieten wir Ihnen neben der Papierform eine digitale Lösung an: das elektronische Ursprungszeugnis (eUZ). Sobald Sie Ihre Dokumente online gestellt haben, bearbeiten wir sie im Normalfall am selben Tag. Anschließend können Sie die Dokumente mit den entsprechenden IHK-Siegeln ausdrucken und weiterverwenden.