Elektronisches Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnisse online beantragen

Beantragen Sie Ihre Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen leicht und schnell – online! Gerade im Moment empfehlen wir diese Methode sehr. Nutzen Sie einfach die IHK-Web-Anwendung: Elektronisches Ursprungszeugnis. Sobald Sie Ihre Dokumente online gestellt haben, bearbeiten wir sie im Normalfall am selben Tag. Anschließend können Sie die Dokumente mit den entsprechenden IHK-Siegeln ausdrucken und weiterverwenden. 

Vorteile des Online-Verfahrens

Das Online-Verfahren ist schnell! Innerhalb eines Tages lassen sich Dokumente beantragen, bewilligen und versenden (bei Eingang bis 30 Minuten vor Ende der IHK-Servicezeiten). 
Notwendige Änderungen lassen sich direkt elektronisch vornehmen. Postwege oder Botengänge sind nicht mehr nötig. Im Benutzerprofil lassen sich Vorlagendateien erstellen. Es gibt keine höhere Ausstellungsgebühr.
Eine Signaturkarte ist nicht mehr zwingend notwendig. Seit September 2019 steht das passwortgestützte Berechtigungsverfahren (Nutzerkennung) zur Verfügung. Das bedeutet, dass für die Registrierung nur Zugangsdaten benötigt werden.
Sie können Nutzer eigenständig anlegen. Im Vorfeld muss unsere IHK nur eine Person („Admin“) des Unternehmens anlegen.
Ein Antrag lässt sich von mehreren Mitarbeiter*innen („Vier-Augen-Prinzip“) bearbeiten. Somit können Sie Ihren internen Compliance-Anforderungen gerecht werden und durch Arbeitsteilung flexiblere Arbeitsprozesse im Unternehmen einführen.
Vorschau-PDFs sind möglich – für nötige Rücksprachen mit Ihren Kunden oder Banken, noch bevor Sie das Ursprungszeugnis bei der IHK einreichen. Das spart viel Zeit bei eventuell notwendigen Änderungen.
Wird ein Ursprungszeugnis für Produkte mit Eigenherstellung und auch für die Fremdherstellung beantragt, gibt es ein Referenzfeld für die Produkte mit Fremdherstellung. Somit können Sie diese Produkte übersichtlich darstellen.
Mehrere Dokumente lassen sich gleichzeitig hochladen, als Nachweise oder zum Bescheinigen.‎ Mit einem Klick erhalten Sie eine Vorschau auf die Dokumente.
Der Antrag kann zurückgezogen und bearbeitet werden, falls die IHK den Antrag noch nicht bearbeitet hat.

Der Weg zum und Ablauf beim eUZ

Wenn Sie sich für das elektronische Ursprungszeugnis interessieren, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir können Ihren Betrieb für das Verfahren freischalten. Die Teilnahme an dem elektronischen Verfahren ist freiwillig und kostenlos. Sie können beide Wege nutzen: parallel lassen sich Dokumente in Papierform und elektronisch beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie für eine Ware nur einmal ein Ursprungszeugnis oder eine Bescheinigung beantragen. Bitte beachten Sie, dass für das elektronische Verfahren Formulare ohne eingedruckte Nummer zu verwenden sind. 
Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf finden Sie im Benutzerhandbuch: Der schnelle Weg zum Ursprungszeugnis.
Außerdem finden Sie im eUZweb-Onboard Quickguide der IHK-GfI eine Kurzübersicht über die wichtigsten Funktionen und Einstellungen.
Darüber hinaus können Sie auf der Webseite der IHK-GfI mbH die Videoanleitungen nutzen.

Verifizierungsportal

Mit dem IHK-Verifizierungsportal können ausländische Empfänger für jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis überprüfen, ob es wirklich echt ist und die angegebene IHK dafür die Verantwortung übernimmt.
Im Feld 8 des Ursprungszeugnisses ist pro Ursprungszeugnis ein individueller Verifizierungscode angegeben. Diesen Code kann man zusammen mit der Ursprungszeugnisnummer auf der Internetseite Certificate of Origin eingeben und erhält die Auskunft, ob die angegebene IHK das Ursprungszeugnis mit diesem Code wirklich ausgegeben hat und dafür verantwortlich ist.

Weitere Hinweise

In einzelnen Ländern, beispielsweise in Ägypten oder Katar, wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen auf einem konventionell erstellten Ursprungszeugnis bestanden. Das hat sich geändert. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Kunden.
Das Bundesverwaltungsamt muss bei Bedarf eingeschaltet werden und besteht dann auf von der IHK im Original unterschriebenen Dokumenten.
Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden. Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
Beim elektronischen Verfahren werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet, diese können bei Formularverlagen bestellt werden.
Wenn auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses vom Zielland vorgeschriebene Texte stehen, beachten Sie bitte, dass diese nach dem Ausdruck im Unternehmen handschriftlich um das Datum und die Unterschrift ergänzt werden müssen. Andernfalls kann das UZ von den Zollbehörden im Zielland abgewiesen werden.
Nutzer der Anwendung erhalten einen Gebührenbescheid. Eine detaillierte Übersicht ist im Statistik-Bereich der Anwendung zu finden.

Technische Voraussetzungen und Service-Portal der IHK-GfI für Störungsmeldungen

Die technischen Voraussetzungen der Webanwendung finden Sie auf der Homepage der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH (GfI).
Bei Störungen oder technischen Schwierigkeiten steht Ihnen das Support-Team der GfI zur Verfügung.