29.11.2024
KMU-Webportal freigeschaltet
Zum 1. Januar 2025 ändern sich die EU-Vorgaben der Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer.
Künftig können Kleinunternehmer beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen für im EU-Ausland steuerbare Umsätze die Kleinunternehmerregelungen der jeweiligen ausländischen Mitgliedstaaten nutzen. Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang ein KMU-Webportal eingerichtet, auf dem unter anderem so genannte Explanatory Notes (Erläuterungen) zur Anwendung der neuen Vorgaben zu finden sind.
Das KMU-Webportal kann unter folgendem Link aufgerufen werden.
Das Portal befindet sich noch im Aufbau. Derzeit enthält es allgemeine Informationen über die Funktionsweise der Kleinunternehmerregelung (KMU-Programm/SME-Scheme), die Kontaktdaten der Mitgliedstaaten sowie eine englische Version der Erläuterungen und des KMU-Leitfadens. Die beiden Dokumente sind unter "Legislation - Guide" zu finden. Die EU-Kommission hat angekündigt, Fassungen in den Sprachen aller Mitgliedstaaten bereitstellen zu wollen.
In den kommenden Wochen soll das Portal um Informationen über die KMU-bezogenen nationalen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten ergänzt werden und den Zugang zu einem Simulator ermöglichen. Anfang 2025 soll das Portal zudem einen Zugang zu der Datenbank „SME-on-the-web“ erhalten. Weitere Informationen zum Umfang dieser Datenbank liegen uns derzeit nicht vor.
Umsetzung in Deutschland
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) werden die neuen Vorgaben des EU-Rechts zur Kleinunternehmerregelung in deutsches Recht umgesetzt. Dazu wird § 19 UStG geändert und ein neuer § 19a UStG eingefügt. Der Bundesrat muss dem JStG 2024 Ende dieser Woche noch zustimmen; das Gesetzgebungsverfahren ist daher aktuell noch nicht abgeschlossen. Die Zustimmung gilt aber als sicher.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 11/2024)