21.02.2024

Bundeshaushalt 2024 mit Ausgaben von rund 477 Milliarden Euro verabschiedet

Der Bundeshaushalt 2024 und die Finanzplanung bis 2027 wurden am 2. Februar im Bundestag beschlossen.
Der Beschluss beendet ein äußerst kompliziertes Verfahren, das ganz wesentlich vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 geprägt wurde. Das Urteil erforderte zunächst die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023. Verzögerungen bei der Aufstellung des Haushaltes 2024 waren die Folge.
Der Bund plant in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von insgesamt 476,81 Milliarden Euro. Davon sollen knapp 378 Milliarden Euro durch Steuereinnahmen finanziert werden. Rund 60 Milliarden Euro kommen aus sonstigen Einnahmen sowie einer Entnahme aus der bisherigen „Allgemeinen Rücklage“, die 2023 weniger als erwartet in Anspruch genommen wurde. Zur vollständigen Deckung der Ausgaben besteht die Möglichkeit, bis zu 39 Milliarden Euro neue Schulden aufzunehmen. Das ist genau die Nettokreditaufnahme, die im Rahmen der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes für den Bund in diesem Jahr möglich ist.
Den größten Einzeletat hat das Arbeitsministerium, vor allem durch die hohen Zuschüsse zu den sozialen Sicherungssystemen und aufgrund der deutlichen Steigerung beim Bürgergeld. An Nummer zwei folgt das Verteidigungsministerium. Mit weniger Mitteln als 2023 müssen unter anderem das Wirtschaftsministerium, das Auswärtige Amt, das Bauministerium, das Gesundheitsministerium und die Entwicklungszusammenarbeit auskommen.

Investitionen steigen

Für 2024 sind im Bundeshaushalt Investitionsausgaben von 70,5 Milliarden Euro vorgesehen. Zu dem deutlichen Aufwuchs gegenüber 2023 (55 Milliarden Euro) tragen vor allem das Darlehen an das Generationenkapital („Aktienrente“, verschoben von 2023 auf 2024) in Höhe von 12 Milliarden Euro sowie die Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG in Höhe von 5,5 Milliarden Euro bei, jeweils als Investition zu verbuchen. Die Eigenkapitalerhöhung bei der Deutschen Bahn AG ist auch eine Reaktion auf die geringeren Mittel des Klima- und Transformationsfonds (KTF) und soll dazu beitragen, dass das Unternehmen die notwendigen Investitionen in die Bahninfrastruktur selbst am Kapitalmarkt finanzieren kann. Ohne diese Sondereffekte und preisbereinigt liegen die Investitionen damit über dem Niveau des Jahres 2019 (38,1 Milliarden Euro).

Schuldenbremse wieder in Kraft

Mit dem Nachtragshaushalt 2023 wurde auch für das vergangene Jahr – entgegen der ursprünglichen Planung – die Notlagenklausel der Schuldenbremse in Anspruch genommen. Für den Bundeshaushalt 2024 soll die Schuldenbremse erstmals nach vier Jahren wieder greifen. Bei der Ermittlung der im Rahmen der Schuldenbremse maximal möglichen Kreditaufnahme wird die derzeit schwache Konjunktur anhand der „Konjunkturkomponente“ der Schuldenbremse berücksichtigt. Zudem darf der Bund grundsätzlich Nettokredite in Höhe von 0,35 Prozent des BIP aufnehmen. Aus beidem folgt eine maximal mögliche Nettokreditaufnahme von 22,1 Milliarden Euro. Hinzugerechnet werden so genannte finanzielle Transaktionen in Höhe von 16,9 Milliarden Euro (Erhöhung des Eigenkapitals bei der Deutschen Bahn AG und Finanzierung des so genannten Generationenkapitals). Daraus ergibt sich für 2024 unter Berücksichtigung der Schuldenbremse eine zulässige Nettokreditaufnahme von maximal 39 Milliarden Euro.

Schuldenstand soll sinken

Der gesamtstaatliche Schuldenstand (aller staatlichen Ebenen) in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) befindet sich nach dem kräftigen Anstieg zu Beginn der Corona-Pandemie wieder auf einem abnehmendem Pfad Richtung 60 Prozent – dem Maastricht-Kriterium des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Ende 2024 soll sich der gesamtstaatliche Schuldenstand auf dann 63,6 Prozent des BIP belaufen. Wichtig aus Sicht der Wirtschaft: Für sämtliche Nettokreditaufnahmen des Bundes zwischen 2020 und 2023, die oberhalb der zulässigen Grenze der Neuverschuldung nach Schuldenbremse lagen, müssen konkrete Tilgungspläne vorgelegt werden. Für die zusätzlichen Schulden der Corona-Pandemie startet die Tilgung mit einer Laufzeit von 30 Jahren im Jahr 2028. Nach der vorläufigen Abrechnung der Schuldenbremse 2023 beläuft sich der anfängliche Tilgungsbetrag ab 2028 auf 9,2 Milliarden Euro jährlich. Für die zusätzlichen Schulden im Zusammenhang mit der Energiekrise und die Ausgaben aus dem zum 31. Dezember 2023 aufgelösten Sondervermögen „Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie“ setzt die Tilgung ab 2031 ein. Dann kommen noch einmal 10,8 Milliarden Euro pro Jahr dazu. Das sind zusammen ab dem Haushaltsjahr 2031 rund fünf Prozent des jährlichen Bundeshaushalts.

Zinszahlungen bleiben hoch

Angesichts der stark gestiegenen Schulden des Bundes im Zuge von Corona-Krise, Ukraine-Krieg und Energiekrise sowie dem veränderten Zinsumfeld zahlte der Bund 2023 deutlich höhere Zinsen als noch 2022 und vor allem 2021. Für den Haushalt 2024 sind Zinszahlungen in Höhe von knapp 40 Milliarden Euro eingeplant (Soll 2023: 40,53 Milliarden Euro). Nominal gestiegene Steuereinnahmen führen dazu, dass die Zins-Steuer-Quote nach dem starken Anstieg seit 2022 nun nahezu stabil bleibt. Im Vergleich zum letzten „Höhepunkt“ bei den Zinsausgaben im Jahr 2000, in dem fast 20 Prozent des Bundeshaushaltes für Zinszahlungen aufgewendet werden mussten, liegt der Wert für 2024 bei voraussichtlich knapp zehn Prozent.
Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 2/2024)