03.05.2024

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 - EUR-MED - Angabe des Ursprungslands

Der Deutsche Zoll informiert auf seiner Website über die Angabe des Ursprungslands in den Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED.
Nach Empfehlung der Europäischen Kommission soll künftig in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.
Die unter www.zoll.de veröffentlichten Internetseiten werden entsprechend angepasst.
Quelle: zoll.de, DIHK