18. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet
Um den Druck auf Russland zu erhöhen, umfasst das neue Paket sowohl wirtschaftliche als auch individuelle Maßnahmen.
Neue Benennungen
Das 18. Sanktionspaket enthält 55 neue Benennungen, darunter 14 Personen und 41 Organisationen, die territoriale Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Die Gesamtzahlt der sanktionierten Personen beläuft sich nun auf 2 500.
Energiebereich
Im neuen Sanktionspaket wurden Maßnahmen gegen Energieeinnahmen Russlands verschärft:
- Preisobergrenze für Rohöl sinkt von 60 $ auf 47,6 $ je Barrel.
- Verbot des Zugangs zu Häfen und der Erbringung von Dienstleistungen für weitere 105 Schiffe. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der in die Sanktionsliste aufgenommenen Schiffe auf 444.
- Umfassende Sanktionen gegen die Betreiber der Schattenflotte sowie gegen Händler von russischem Rohöl.
- Einfuhrverbot für raffinierte Erdölerzeugnisse aus russischem Rohöl aus Drittländern – mit Ausnahme Kanadas, Norwegens, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten.
- Transaktionsverbot für Nord Stream 1 und 2.
- Öleinfuhren aus Russland nach Tschechien werden beendet.
Bankwesen
Das Verbot, in der EU ansässige spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr an bestimmte russische Banken zu erbringen, wird auf ein vollständiges Transaktionsverbot ausgeweitet. Dies gilt dann auch für 22 weitere russische Banken, zusätzlich zu den bereits jetzt betroffenen 23 Banken.
Die EU senkt den Schwellenwert für Sanktionen gegen Finanz- und Kreditinstitute aus Drittländern sowie gegen Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Kryptowerte, die Sanktionen gegen Russland unterlaufen.
Dem Transaktionsverbot unterliegen zudem Finanz- und Kreditinstitute sowie Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern, die EU-Sanktionen vereiteln oder Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen. Ebenso wurde das Transaktionsverbot für Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern, die Verbote im Zusammenhang mit Erdöl umgehen, ausgeweitet.
Schließlich führt der Rat ein neues Verbot ein. Dieses verbietet den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe und die Ausfuhr von Software-Managementsystemen und Software mit bestimmten Verwendungszwecken im Banken- und Finanzsektor.
Militärindustrie
Es werden drei Unternehmen aus China und acht Unternehmen aus Belarus sanktioniert, die den russischen militärisch-industriellen Komplex beliefern.
Weitere 26 neue Organisationen unterliegen strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Elf dieser Organisationen haben ihren Sitz in anderen Drittländern als Russland – sieben davon in China und Hongkong sowie vier in der Türkei – und waren an der Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen, unter anderem für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), beteiligt.
Darüber hinaus wurden weitere Ausfuhrverbote im Umfang von mehr als 2,5 Mrd. € vereinbart. Nun enthält die Liste der Beschränkungen Güter für die Entwicklung und Herstellung der Militärsysteme Russlands, etwa numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) und chemische Bestandteile für Treibstoffe. Zudem wird das Durchfuhrverbot durch das Hoheitsgebiet Russlands auf ausgewählte, für Bau- und Transportzwecke verwendete, wirtschaftlich kritische Güter ausgeweitet.
Rechenschaftspflicht
Es wurden Sanktionen gegen eine weitere Person, die aktiv an der „militärischen Erziehung“ ukrainischer Kinder in Russland beteiligt ist, verhängt. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der Benennungen im Zusammenhang mit der Deportation und Indoktrinierung ukrainischer Kinder auf über 90. Auch weitere Personen, die für die Verbreitung von Propaganda und die Manipulation des ukrainischen Kulturerbes verantwortlich sind, werden von Sanktionen betroffen sein.
Belarus
Neben den acht Benennungen werden auch die Sanktionen im Handel an die Sanktionen gegen Russland angepasst.
Zudem wird das Verbot spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr auf ein vollständiges Transaktionsverbot ausgeweitet und ein Einfuhrverbot für Rüstungsgüter aus Belarus eingeführt.
Sonstiges
Es werden Maßnahmen eingeführt, um die Mitgliedstaaten vor unrechtmäßigen Schiedsverfahren im Rahmen des bilateralen Investitionsabkommens (BIT), die von russischen Unternehmen und Einzelpersonen – einschließlich Oligarchen und deren Stellvertretern – eingeleitet werden, zu schützen. Dazu zählen von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Bestimmungen zum Schadenersatz, maßgeschneiderte Bestimmungen zur Nichtanerkennung solcher Schiedsverfahren in der EU sowie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, in BIT-Verfahren tätig zu werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine: EU verabschiedet 18. Paket mit wirtschaftlichen und individuellen Sanktionen - Consilium und Verordnung - EU - 2025/1472 - DE - EUR-Lex
Quelle: Rat der Europäischen Union