05.04.2023

Präsenzveranstaltung "Einfach Mehrweg - Grundzüge der Mehrwegangebotspflicht" - am 15. Juni

Seit dem 1. Januar 2023 besteht für Letztvertreiber bzw. Befüller von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder Einweggetränkebechern mit Getränken die Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative neben den Einwegbehältnissen.
Für kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 m² und bis zu fünf Mitarbeitern besteht eine Ausnahme. Diese können alternativ von Verbrauchern selbst mitgebrachte Mehrwegverhältnisse befüllen.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg am 15. Juni von 10:00 bis 12:00 Uhr in der IHK Heilbronn-Franken statt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter Präsenzveranstaltung "Einfach Mehrweg - Grundzüge der Mehrwegangebotspflicht".
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.